Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18146

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Die Verwaltung hat den Stadtbezirksrat 112 und den Ausschuss für Planung und Hochbau zuletzt mit der Drucksache 22-18150 über die Problematik der hohen Anzahl von Wohneinheiten im Baugebiet Dibbesdorfer Straße Süd informiert. Aus diesem Zusammenhang resultiert u.a., dass die Verwaltung ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben hat. Der Gutachter soll ermitteln, welche verkehrlichen Auswirkungen durch die zusätzlichen Wohneinheiten zu erwarten sind und mit welchen Maßnahmen dennoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sichergestellt werden kann. Die gutachterlichen Ergebnisse werden im 2. Quartal 2022 erwartet.

 

Die bauordnungsrechtlichen und bauleitplanerischen Belange dieser Thematik sowie Aspekte des städtebaulichen Vertrages werden weiterhin im Ausschuss für Planung und Hochbau behandelt.

 

Diese Mitteilung konzentriert sich auf verkehrliche Belange der Thematik.

 

Verkehrliche Ersteinschätzung

Nach Lage der maßgeblichen Gutachten aus dem Bauleitplanverfahren war insbesondere die Einmündung der Dibbesdorfer Straße in die Bevenroder Straße bereits mit der zum Satzungsbeschluss geplanten Zahl von Wohneinheiten im Baugebiet Dibbesdorfer Straße Süd an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Durch die sich abzeichnende deutlich höhere Zahl von Wohneinheiten wird die Problematik verschärft.

 

Außerdem entspricht die Ausgestaltung dieses Einmündungsbereichs nicht aktuellen Standards. Für Radfahrende und den Fußverkehr gibt es keine gesicherten Querungsmöglichkeiten. Für den Kfz-Verkehr ist dieser Knoten mit hoher Verkehrsmenge zunehmend schwer zu nutzen.

 

Somit ist es angesichts der gestiegenen Zahl von Wohneinheiten im Baugebiet Dibbesdorfer Straße Süd geboten, diesen Einmündungsbereich grundlegend neu auszubauen.

 

Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit der gestiegenen Zahl von Wohneinheiten sieht die Verwaltung hier im Wesentlichen den Erschließungsträger und die Bauherren in der Verantwortung. Dies wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Die Verwaltung wird aber im Interesse der bisherigen und der neuen Bewohnerinnen und Bewohner in Querum bereits jetzt die Planung und den Neuausbau dieses Einmündungsbereichs vorbereiten, um diesen leistungsfähiger und sicherer zu machen.

 

Planerischer Lösungsansatz

Ohne dem Gutachten vorgreifen zu können, geht die Verwaltung davon aus, dass eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes Bevenroder Straße / Dibbesdorfer Straße erforderlich sein wird, um den Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen.

 

Die Verwaltung wird deshalb mit Planungen zum Umbau des Knotenpunktes beginnen. Diese Planungen werden angelehnt an das Konzept zur Umgestaltung der Bevenroder Straße (DS 18-06475-01), welches dort aber bisher noch keine Vollsignalisierung vorgesehen hat. Dieses Konzept war allerdings auch ohne vorangegangenes Verkehrsgutachten erstellt worden und ging noch nicht von der erhöhten Zahl von Wohneinheiten aus.

 

Der Planungsbereich könnte von einer der Stadtbahntrassenvarianten in Querum betroffen sein. Zu dieser Stadtbahnplanung liegen noch keine Ergebnisse vor. Angestrebt ist, die Planung glichst so auszulegen, dass zumindest einige der denkbaren Stadtbahnvarianten nachträglich ohne allzu gravierenden Umbau realisiert werden können. Ähnliches gilt für die Radschnellwegtrasse Braunschweig-Lehre-Wolfsburg, die möglicherweise ebenfalls im Bereich dieser Einmündung verlaufen wird. Weder die Stadtbahntrassen noch der Radschnellweg werden aber konkret Gegenstand der Planungen für die Einmündung sein können.

 

Ein Abwarten verbindlicher Planungsergebnisse zur Stadtbahn in Querum und zum Radschnellweg hält die Verwaltung angesichts der Entwicklungen im Baugebiete Dibbesdorfer Straße Süd für nicht vertretbar.

 

Die Verwaltung geht für die Verhandlungen mit dem Erschließungsträger und den Bauherren undr die Planungen davon aus, dass der Stadtbezirksrat und der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben den grundsätzlichen planerischen Ansatz, den Einmündungsbereich neu auszubauen und voll zu signalisieren mittragen - selbstverständlich vorbehaltlich konkreter Planungsbeschlüsse, die zu gegebener Zeit noch einzuholen sein werden.

 

Weitere Schritte

Die Verwaltung wird r den Einmündungsbereich Planungen aufnehmen.

Nach Vorliegen des Gutachtens wird der planerische Ansatz nochmal überprüft.

Die Öffentlichkeit wird wie üblich eingebunden.

 

Der Beschluss über die Planung und die Ausschreibung sind für 2022 vorgesehen, der Bau ab 2023.

 

Finanzierung

Die Kosten der Baumaßnahme werden nach erster überschlägiger Schätzung in der Größenordnung von 700.000 € bis 800.000 € liegen.

 

Die Refinanzierung wesentlicher Teile dieser Kosten ist - vorbehaltlich der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens - Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit dem Erschließungsträger und den Bauherren. Sofern erforderlich wird die Verwaltung fehlende Finanzmittel im Rahmen des Budgets des Teilhaushalts 66 im Haushaltsentwurf 2023/2024 berücksichtigen.

 

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