Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Es wird festgestellt, dass Herr Dr. Thorsten Kornblum aufgrund seiner Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig aus dem bisherigen Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadt Braunschweig mit Ablauf des 31. Oktober 2021 kraft Gesetzes entlassen ist.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Herr Dr. Kornblum wurde am 26. September 2021 zum Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig gewählt. Mit Beginn seiner Amtszeit am 1. November 2021 wurde ein Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Stadt Braunschweig begründet 80 Abs. 6 NKomVG).

 

Vorher war Herr Dr. Kornblum seit dem 1. April 2020 bei der Stadt Braunschweig als Stadtrat für das Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat auch im Beamtenverhältnis auf Zeit tätig (vgl. Drucksache 19-12129).

 

Gemäß § 22 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist der Beamte mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn entlassen. Die oberste Dienstbehörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
 

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