Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17898
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Dr. Kornblum wurde am 26. September 2021 zum Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig gewählt. Mit Beginn seiner Amtszeit am 1. November 2021 wurde ein Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Stadt Braunschweig begründet (§ 80 Abs. 6 NKomVG).
Vorher war Herr Dr. Kornblum seit dem 1. April 2020 bei der Stadt Braunschweig als Stadtrat für das Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat auch im Beamtenverhältnis auf Zeit tätig (vgl. Drucksache 19-12129).
Gemäß § 22 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist der Beamte mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn entlassen. Die oberste Dienstbehörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
