Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2022/2023 wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Kindertagesstättenbereich können für 2022 aus dem Budget des FB 51 gedeckt werden. Ab 2023 und Folgejahre werden die Mittel ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2022 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2022/2023 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2022 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Planungskonferenz am 7. Februar 2022 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2022/2023 abgestimmt.


Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2022 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Umsetzungsvorschlag

 

Grundsätzlich wurden Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich in der Planungskonferenz in der Vergangenheit kostenneutral umgesetzt. Dies bedeutet, dass Ausweitungen von Betreuungszeiten nur möglich waren, wenn auf der anderen Seite Einsparungen, d.h. Gruppenreduzierungen oder Schließungen stehen.

 

Im Kindertagesstättenbereich wurden keine Anträge auf Gruppenreduzierungen oder Schließung gestellt. Es stehen daher keine Mittel als Finanzierungsgrundlage für die kostenneutrale Realisierung der Anpassungsbedarfe zur Verfügung.

 

Die Kostenneutralität ließ sich aufgrund der erforderlichen Angebotsanpassungen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung bereits in den zurückliegenden Jahren nicht einhalten. Diese Entwicklung setzt sich fort und auch für das Kindergartenjahr 2022/23 ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich.

 

Mit dem Beschluss der Vorlage „Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung“ (DS 20-14846) vom 16. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig die Rahmung für den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung vorgegeben.

 

Zur Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80 % gesteigert werden.

 

Die in der Anlage B) zur Umsetzung vorgesehenen Erweiterungen und Neueinrichtungen von Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter setzen diese Vorgaben für das Schuljahr 2022/23 um.

 

Dies entspricht dem aktuellen Planungsstand. Hierbei sind die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Ausbau der Schulkindbetreuung durch Aufstockung um weitere 100 Plätze und Ausweitung der Mindestbetreuungszeit in der Schulkindbetreuung; DS 22-17575-01) noch nicht berücksichtigt.

 

A)      Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

 

Alle Anträge für den Bereich der Kindertagesstätten sind in der Anlage A aufgeführt. Die farblich hinterlegten Anträge werden zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.

 

      Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Im Bereich der Angebotsausweitungen liegen insgesamt 18 Anträge vor. Aus planerischer Sicht sind grundsätzlich alle Anträge nachvollziehbar.

 

An den gemeldeten Bedarfen der Kindertagesstätten zeigt sich weiterhin deutlich der Trend, dass Eltern in Folge der Beitragsfreiheit eine längere Betreuungsdauer nachfragen. 14 Anträge beziehen sich auf die Ausweitung der Betreuungszeit von sechs Stunden (M2) auf eine Ganztagsbetreuung (> 7 Stunden), ein weiterer Antrag auf die Umwandlung von Vormittagsplätzen in M2-Plätze.

 

Vormittagsplätze oder Plätze mit fünf (M1) oder sechs (M2) Stunden Betreuungsdauer werden häufig nicht oder nur vorübergehend in Anspruch genommen. Dies zeigt sich auch in den Auswertungen zur Auslastungssituation in den Kindertagesstätten (Auslastungsbericht). Bei grundsätzlich sehr guter Auslastung des Betreuungsangebotes (96,6 % zum Stichtag 15. November 2021) sind freie Plätze insbesondere auch an Standorten mit geringerem Betreuungsumfang zu verzeichnen.

 

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe wird seitens der Fachverwaltung daher vorgeschlagen, die entsprechenden Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2022/2023 umzusetzen.

 

Zwei Anträge des Ev.-luth. Propsteiverbandes beziehen sich auf die Aufstockung der Betreuungsplätze in bereits bestehenden Gruppen. In den Kitas Watenbüttel und Christuskirche sollen jeweils kleine Gruppen mit 10 Kindern in Regelgruppen mit 18 bzw. 25 Kindern umgewandelt werden. Das Vorhaben, an den Standorten im Rahmen der bestehenden Einrichtungen die Platzkapazitäten zu erhöhen, wird von Seiten der Verwaltung grundsätzlich unterstützt. Allerdings steht die Umsetzung unter dem Vorbehalt, dass der Träger aufgrund bestehenden Bestandsschutzes tatsächlich eine Betriebserlaubnis des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung erhält. Die Anträge beziehen sich nur auf die laufende Förderung. Es kann daraus kein Anspruch auf zusätzliche Investitionskostenförderung hergeleitet werden.

 

Der Antrag des Caritas-Verbandes, im Westlichen Ringgebiet in der Kita St. Kjeld, das Hortangebot auszuweiten wird nicht zur Umsetzung vorgeschlagen. Es handelt sich hier um eine der letzten beiden Hortgruppen im Stadtgebiet, die in andere Schulkindbetreuungsangebote überführt werden sollen. Der Bedarf für eine Ausweitung des Angebotes an diesem Standort wird von hier entsprechend nicht gesehen.

 

r die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen sind zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 345.954 € erforderlich. Davon entfallen anteilig 144.148 € (5/12) auf das Jahr 2022.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.

 

      Anträge zu Integrationsangeboten

 

Im Bereich der Integrationsangebote liegen insgesamt vier Anträge vor.

 

Im Stadtbezirk 211 Braunschweig Süd haben sowohl die Lebenshilfe als auch die Evangelische Kita Stöckheim die Einrichtung einer Integrationsgruppe beantragt. Da in der Einrichtung der Lebenshilfe, die erst in diesem Kiga-Jahr ihren Betrieb aufnehmen wird, bereits eine Integrationsgruppe vorgesehen ist, wird dieser Antrag nicht priorisiert, sondern, nicht zuletzt auch im Sinne der Trägervielfalt, die Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe in eine integrative Gruppe in der Ev. Kita Stöckheim vorgeschlagen.

 

Die Anträge des Trägers Till Eulenspiegel auf Umwandlung von zwei Regelgruppen (25 Plätze) in Integrationsgruppen mit jeweils einem Kind mit heilpädagogischem Förderbedarf mit 20 Plätzen (ehemals „Einzelintegration“ und im neuen NKiTaG „integrative Gruppen mit einem Kind"), haben keine Relevanz für die Planungskonferenz. Die gesonderte Förderung integrativer Gruppen im Rahmen des PAM sieht ausschließlich eine zusätzliche kommunale Förderung der integrativen Gruppen für zwei bis vier Kinder mit Behinderung vor. Die Umsetzung von Integrationsgruppen mit einem Kind haben keine finanziellen Auswirkungen und wurden im Rahmen der trägerübergreifenden Fachkonferenz Integration unter Beteiligung aller integrativ betreuenden Träger behandelt. Die bedarfsorientierte Umsetzung wurde entsprechend den Mindestanforderungen des NKiTaG trägerübergreifend im Rahmen der Fachkonferenz einvernehmlich befürwortet. Der Träger Till Eulenspiegel hat in der anschließenden Planungskonferenz seine Ablehnung bekundet und entsprechend der zur Planungskonferenz gestellten Anträge um eine Sonderlösung zur Reduzierung der Plätze gebeten.

 

r die Einrichtung der priorisierten Integrationsgruppe sind zusätzliche Mittel in Höhe von 14.408  erforderlich. Davon entfallen anteilig 6.003 € (5/12) auf das Jahr 2022.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung mit einer Ablehnung zugestimmt.

 

      Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum

 

Es liegen insgesamt fünf Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum vor. Alle Anträge erfüllen die konzeptionellen Anforderungen. Entsprechend der Vorlage DS 15-00244 können noch vier Familienzentren eingerichtet werden, um die Zielgröße von insgesamt 25 Familienzentren für das gesamte Stadtgebiet zu erreichen. Der vom Rat beschlossene Ausbau von Familienzentren wäre damit abgeschlossen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle antragstellenden Kitas dem Grunde nach für eine Umwandlung in ein Familienzentrum geeignet sind. Alle Träger haben die Einhaltung der vereinbarten Kriterien für Familienzentren der Stadt Braunschweig und deren aktive Unterstützung verbindlich zugesichert.

 

Die Anträge kommen aus den Stadtteilen Hondelage, Leiferde, Heidberg und zwei Anträge aus dem östlichen Ringgebiet. Ziel ist es, weiterhin einen attraktiven Mix von Trägern und Standorten in peripherer und zentraler Lage zu gewährleisten. Entsprechend werden die Anträge der städtischen Kitas Hondelage und Leiferde sowie der Ev. Kita Stephanus zur Umsetzung vorgeschlagen. Im östlichen Ringgebiet haben sich die städtische Kita Kasernenstraße und der Träger Till Eulenspiegel mit dem Standort Altewiekring beworben.

 

Da Till Eulenspiegel schon einmal den Zuschlag für die Einrichtung eines Familienzentrums erhalten hatte, dann den Antrag aufgrund der erforderlichen Neustrukturierung des Trägers zwischenzeitlich zurückziehen musste, soll der Umsetzung des Vorhabens mit neuer Trägerstruktur gegenüber dem Antrag der in direkter Nähe befindlichen städtischen Kita - auch aus Gründen der Lage im Stadtteil und Trägervielfalt - der Vorzug gegeben werden.

 

Die erforderlichen Mittel im Umfang von jährlich insgesamt 160.000 € zzgl. vorgesehener Dynamisierungsbeträge stehen zur Verfügung.

 

Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.

 

      Maßnahmen zum Kita-Ausbau

 

Die lediglich nachrichtlich aufgeführten Maßnahmen zum Kita-Ausbau betreffen zum einen die Kinderkrippe Sonnenschein (Rüningen), die noch im laufenden Kita-Jahr ihren Betrieb aufnehmen wird, zum anderen die Einrichtung eines Waldkindergartens im Timmerlaher Busch. Das dortige Vorhaben wird von der Verwaltung unterstützt, die endgültige Umsetzung ist jedoch noch nicht entscheidungsreif.

 

B)      Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel für 100 neue Betreuungsplätze kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen.

 

Geplant ist zum Schuljahr 2022/23 die Umwandlung der Grundschule Ilmenaustraße in eine kooperative Ganztagsschule nach dem Braunschweiger Modell. Da die Grundschule Ilmenaustraße zur Steigerung der bisherigen Versorgungsquote (23 %) auf mindestens 60 % 159 Ganztagsplätze benötigt, wird die Schaffung von 95 neuen Betreuungsplätzen und somit einer Steigerung der Versorgungsquote auf dann 155 Plätze (insgesamt 7 Gruppen) bzw. 58,4 % (ausgehend von den aktuell 265 SuS) vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus wird die Umwandlung einer kleinen Gruppe an der Grundschule Schunteraue von einer 17.00 Uhr Gruppe in eine 16.00 Uhr Gruppe befürwortet.

 

Die gemeldeten Betreuungsbedarfe der Freien Schule, der Schulkindbetreuung an der Grundschule Bültenweg des städt. KTK B58, der Schulkindbetreuung an der Grundschule Wenden der Johanniter sowie der Kooperativen Ganztagsgrundschule Waggum können unter den gegebenen Voraussetzungen nicht realisiert werden, da mit Umsetzung der Maßnahmen an diesen Standorten die vorgesehenen Mittel für 100 neue Plätze deutlich überschritten würden.

 

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die Angebotsausweitungen in den städtischen Kitas Gartenstadt und Rühme wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

a)                  dagogisches Personal

Kita Gartenstadt  + 1,10 Stellen

Kita Rühme   + 0,54 Stellen

 

b)      Personal im Hauswirtschaftsbereich

Kita Gartenstadt                     + 0,08 Stellen

Kita Rühme                            + 0,04 Stellen

 

Die im Rahmen der Umwandlung der Grundschule Ilmenaustraße vorgesehene Einrichtung von zwei Betreuungsgruppen in städtischer Trägerschaft (durch den KTK Weiße Rose) wirkt sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

KTK Weiße Rose / Außengruppe an der KoGS Ilmenaustraße + 2,42 Stellen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

r die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen und der Einrichtung der Integrationsgruppe sind zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich rd. 360.400  erforderlich. Davon entfallen anteilig rd. 150.150 € (5/12) auf das Jahr 2022, dies aus dem Budget des FB 51 gedeckt werden können.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf für die Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen und der Einrichtung der Integrationsgruppe für 2023 und Folgejahre werden ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant.

 

Den vorgeschlagenen Umsetzungen im Bereich der Familienzentren wird zugestimmt. Die hierfür benötigten Finanzmittel stehen zur Verfügung.

 

Aufgrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für rd. 140.000 € Betriebskosten sowie rd. 140.000 € Investivkosten kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2022/2023 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.

 

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Anlagen

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