Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50 in Stöckheim wird zugestimmt.

Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.

 

Zwischen den Straßen K 50, Leiferdestraße, und K 29, Leipziger Straße, ist ein Neubaugebiet entstanden, das über die beiden Kreisstraßen erschlossen werden soll. Die Bebauung des Gebietes ist inzwischen weit fortgeschritten. Die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenzen entspricht den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes ST 38 (siehe Anlage 1). Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

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Anlagen

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