Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18065
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Anhörung
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05.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung.
Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.
Zwischen den Straßen K 50, Leiferdestraße, und K 29, Leipziger Straße, ist ein Neubaugebiet entstanden, das über die beiden Kreisstraßen erschlossen werden soll. Die Bebauung des Gebietes ist inzwischen weit fortgeschritten. Die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenzen entspricht den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes ST 38 (siehe Anlage 1). Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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7 kB
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