Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtbezirksrat bittet um Prüfung, ob und wo an der Kreuzung Leonhardstr. / Kapellenstr. / Georg-Westermann-Allee / Helmstedter Str. für rechtsabbiegenden Radverkehr Grünpfeile (Zeichen 721) angebracht werden können, und dies da, wo es möglich ist, zu realisieren..

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Sachverhalt

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) lässt neuerdings unter bestimmten Bedingungen zu, dass dort, wo Radverkehr an „roten Ampeln“ eigentlich wartepflichtig wäre, ein Grünpfeil (Zeichen 721) angebracht werden kann, der das Rechtsabbiegen für Radfahrende auch bei rotem Signal zulässt. Nach Ansicht des Bezirksrates wären Grünpfeile möglich für die rechtsabbiegenden Fahrtrichtungen

 

  1. von der Georg-Westermann-Allee kommend in die Leonhardstr. in Richtung Altewiekring
     
  2. von der Kapellenstr. kommend in die Helmstedter Str. in Richtung Schillstr.
     
  3. von der Leonhardstr. kommend in die Kapellenstr. in Richtung Schillstr.
     
  4. von der Helmstedter Str. kommend in die Georg-Westermann-Allee in Richtung Nordosten

 

Im genannten Kreuzungsbereich gilt für den Radverkehr zur Zeit für die Richtungen (1) und (2) das Signal für Kfz, für (3) und (4) gibt es ein eigenes Signal für den geradeausfahrenden Radverkehr. Häufig ist zu beobachten, dass bei den Richtungen (1) und (4) Radfahrende den Ampeln ausweichen und unzulässigerweise den Fußweg benutzen.  Bei den Richtungen (1) und (2) führt das Rechtsabbiegen auf einen eigenen Radweg (Radfahrstreifen bzw. baulich abgesetzter Radweg), so dass es dort keinen Konflikt mit dem Kfz-Verkehr geben würde. Die Regel, dass Fußverkehr und querender Kfz-Verkehr auch bei Grünem Pfeil Vorrang gegenüber Radverkehr haben, gilt sowieso. Durch Grünpfeile würden daher Gefahrenquellen beseitigt und der Radverkehr komfortabler.

 

gez. Helge Böttcher

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise