Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der Braunschweiger Partymeile im Bereich Wallstraße/Friedrich-Wilhelm-Straße/ Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler durch die folgenden Maßnahmen zu erhöhen: 

1. Definition des Gebietes Wallstraße/Friedrich-Wilhelm-Platz/ Friedrich-Wilhelm-Straße, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler als Kriminalitätsschwerpunkt (federführend durch die Polizei)

2. Erarbeitung einer Gefahrenabwehrverordnung im Sinne des § 55 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) für ein Alkohol-, Glasflaschen- und Waffenverbot in diesem Bereich

3. Erhöhung der Präsenz des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) in diesem Bereich an Wochenenden nach 22 Uhr zur Unterstützung der Polizei

4. Ausbau der Beleuchtung in diesem Bereich durch sogenannte LED-Flutlichter zur Schaffung von beleuchteten Bereichen

5. Ausweitung der bestehenden Videoüberwachung im Bereich Wallstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße/ Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler (gemeinsam mit der Polizei)

 

Um die Akzeptanz für diese Maßnahmen zu erhöhen und zukünftige Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, einen „Arbeitskreis Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einzurichten, in den alle entscheidenden Akteure einbezogen werden. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer trifft die Verwaltung. Dieser Arbeitskreis soll sich regelmäßig mit der Sicherheitslage in Braunschweig befassen und Verbesserungsbedarf ermitteln. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Sicherheit in Braunschweig liegt im Vergleich zu anderen Städten in Niedersachsen konstant auf einem durchschnittlichen bis hohen Niveau. Dies ist maßgeblich auf die gute und konsequente Arbeit der Polizei zurückzuführen. 

Gleichzeitig wird die Stadt Braunschweig als Gefahrenabwehrbehörde ihrer Verantwortung, gravierende Sicherheitsrisiken, die sich aus abstrakten Gefahren ergeben, abzuwehren, bislang nicht vollständig gerecht: In den vergangenen Wochen kam es im Bereich der Wallstraße und der Friedrich-Wilhelm-Straße immer wieder zu größeren Ausschreitungen mit erheblichem Gefährdungspotential für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Nahezu alle Polizeikräfte, die in Braunschweig verfügbar waren, mussten einschreiten, um den massiven Ausschreitungen Herr zu werden. Die Bilanz der Polizei: zahlreiche Ermittlungen wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 

Der Bereich Wallstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße/ Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler ist in der Vergangenheit immer wieder durch eine Häufung von Straftaten an Wochenenden auffällig geworden. Hintergrund dieser Taten sind allzu oft ein erheblicher Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenraum, das Mitführen von Glasflaschen, aber auch das Bei-sich-Führen von Messern, Waffen etc.

Nach Überzeugung der CDU-Fraktion muss es für alle Menschen – egal welchen Alters – möglich sein, an Wochenenden auf der sogenannten Partymeile unbeschwert und ungefährdet feiern zu können. Durch die jüngsten Ausschreitungen sieht die Ratsfraktion der CDU aber das subjektive Sicherheitsempfinden Vieler nachhaltig gestört und Handlungsbedarf seitens der Stadt, zumal die Party- und Eventszene nach den langen Corona-Einbußen glücklicherweise nun langsam wieder an Fahrt aufnimmt. Umso wichtiger ist es, dass die Sicherheit in diesem Bereich deutlich erhöht wird.

 

Zu den Ziffern 1 und 2: 

Der Landesgesetzgeber hat die Kommunen bei der Abwehr von abstrakten Gefahren mit dem § 55 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ermächtigt, auf ihrem Gebiet sogenannte Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen. Hiermit kann beispielsweise ein Glasflaschen- und/oder Alkoholverbot für den öffentlichen Straßenraum geregelt werden. Auch ein Waffenverbot ist möglich.

Voraussetzung für eine derartige Maßnahme ist die Feststellung eines Kriminalitätsschwerpunktes durch die Kommune und die Polizei, mithin eine genaue Gefährdungsanalyse und die Zusammenstellung aller begangenen Straftaten in einem bestimmten Zeitfenster. Ergänzend wird dazu auf die bereits bestehende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verwiesen, die bei Bedarf gerne weiter ausgeführt werden kann.

Zu Ziffer 3: 

Der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Sicherheitsstruktur. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist eine Ausweitung der Präsenz des ZOD auch an den Wochenenden zur Nachtzeit auf der Partymeile im unter Ziffer 1 des Beschlusstextes genannten Bereichs sinnvoll, um schnelle Hilfe zu ermöglichen und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu sein. Der Zentrale Ordnungsdienst ist dabei keine „Hilfspolizei“. Er fungiert lediglich als präventive Unterstützung zur Vermeidung von Straftaten durch Abschreckung. Der ZOD hat insbesondere keine repressiven Befugnisse. Sollte es zu Straftaten kommen, hat der ZOD die Polizei umgehend hinzuziehen. Der ZOD hat aber sehr wohl die Aufgabe, Ordnungsverstöße wie das Urinieren oder Vermüllen im öffentlichen Straßenraum zu ahnden. 

Zu Ziffer 4: 

Licht schafft Abschreckung und verhindert Straftaten. Dies beweisen ähnliche Maßnahmen in anderen Kommunen wie Hamburg, Wiesbaden oder Köln. Um die Sicherheit auf der Partymeile zu erhöhen, schlägt die CDU-Fraktion vor, den Bereich mit sogenannten LED-Flutlichtern besser auszuleuchten. 

 

 

Zu Ziffer 5:

Kluge, softwarebasierte Videoüberwachung ist ein sinnvolles Mittel zur Kontrolle von risikobehafteten Orten. In der Wallstraße hat die Polizeidirektion Braunschweig bereits eine Videoüberwachung installiert. Nach dem NPOG ist dies auch den Kommunen als Gefahrenabwehrbehörde möglich, um Vorfälle wie Massenschlägereien oder andere Auseinandersetzungen frühzeitig zu erkennen. Aus hiesiger Sicht sollte eine Ausweitung der Videoüberwachung – gegebenenfalls in Zusammenarbeit von Stadt und Polizeidirektion Braunschweig – umgesetzt werden. Hierzu bedarf es selbstverständlich einer intensiven Abwägung der betroffenen Grundrechte, mithin der Einhaltung der geltenden Datenschutzgrundsätze.

 

Im Rahmen der Berichterstattung durch die Braunschweiger Zeitung am 6. April dieses Jahres und unter Einbeziehung der fachlichen Expertise der Polizei sind wir der Ansicht, dass wir von unserer zunächst geforderten Einrichtung einer mobilen Polizeiwache Abstand nehmen können. Wir vertrauen den Ausführungen der Polizei und sehen bereits jetzt eine verstärkte Präsenz durch ein geändertes Einsatzkonzept der Polizei. Gleichzeitig bleibt unserer Meinung nach die Stadt weiterhin in der Pflicht, auch den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) ein- und die im Beschlusstext vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. 

Die SPD-Ratsfraktion äußerte auf Befragen der Presse in der Braunschweiger Zeitung, dass sie für die Einrichtung eines neuen Arbeitskreises zur Sicherheit plädiert. Diesen Vorstoß der SPD unterstützen wir ausdrücklich und nehmen ihn deshalb in unseren Antrag auf. 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht neu, vielmehr sind sie gelebte Praxis in anderen Kommunen, sowohl in als auch über Niedersachsen hinaus. Sie führen in einer Vielzahl von Städten zu einem deutlichen Zugewinn an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Braunschweig ist in der Pflicht, endlich Maßnahmen für mehr Sicherheit zu ergreifen und die Polizei zu unterstützen. 

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