Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18592
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Sporthalle der Grundschule Timmerlah Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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11.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 08.04.2022 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 30.03.2022 auf 2.061.000 € (ohne Photovoltaikanlage) festgestellt. Die Umsetzung der Photovoltaikanlage erfolgt durch die neu gegründete Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Der Grundschule Timmerlah ist eine ca. 993 m² große Turnhalle zugehörig. Diese in Stahlbauweise errichtete Turnhalle ist größtenteils noch im Zustand des Baus von 1973. Das Dach ist undicht und hat immer wieder Schäden an der Abhangdecke verursacht. Die Entwässerungsführung ist innenliegend und verläuft offen unter der Abhangdecke.
Aus dem Bericht von W+S Westphal Ingenieurbüro für Bautechnik GmbH vom 07.04.2020 ist zu entnehmen, dass die Unterdecke und die Leuchten dringend erneuert werden müssen.
Da der vorhandene Dachaufbau nicht mehr dicht ist, muss die Dachabdichtung erneuert werden. Hierbei wird auch eine entsprechende Gefälledämmung verlegt, die das Wasser nicht mehr nach innen, sondern nach außen in Dachrinnen führt.
Die in der Decke geführten Heizlüfter entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Unterdecke wird eine integrierte Paneelheizung eingeplant, in der auch eine neue LED-Beleuchtung sitzt.
Der abgängige Trennvorhang wird in diesem Zuge ebenfalls erneuert.
Die Elektroinstallation muss wegen dieser vorliegenden Erneuerungen angepasst werden.
Die südliche Fensterfassade besteht immer noch aus den 1973 eingebauten GFK-Platten (glasfaserverstärkter Kunststoff). Diese wird analog zur Nordseite eine Pfosten-Riegel-Fassade mit 2-Scheibenverglasung erhalten.
Wegen der Unfallgefahr durch fehlenden und nicht korrekten Prallschutz muss dieser ebenfalls erneuert werden.
3. Erläuterung der Planung
- Dachsanierung: Dachaufbau mit Gefälledämmung, Entwässerungsleitungen
Unterdeckenerneuerung: Paneelheizdecke incl., LED-Beleuchtung – Die Decke integriert neben dem Heizsystem auch die neue LED-Beleuchtung und reduziert durch seine akustisch wirksame Oberfläche die Nachhallzeit
- Prallschutzerneuerung
- Fenstererneuerung (Südseite)
- Trennvorhangerneuerung
4. Techniken für regenerative Energien
Eine PV-Anlage wird auf dem neuen Dach installiert. Die Kosten trägt die von der Stadt Braunschweig neu gegründete Energiegenossenschaft Braunschweiger Land.
5. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen erforderlich.
6. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 30.03.2022 2.061.000 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
7. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit von Juli 2022 bis Januar 2023 durchgeführt werden.
8. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2022/IP 2021-2025 sind bei dem Sammelprojekt „Unterdecken/Ertüchtigung-Akustikmaßn. (4S.210084)“ folgende Haushaltsmittel veranschlagt:
Gesamt in T€ | bis 2021 in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ | 2025 in T€ | Restbedarf in T€ |
5.779,4 | 3.779,4 | 1.250 | 250 | 250 | 250 | 0 |
Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sowie der Inhalte der Baumaßnahme (Unterdeckensanierung, Sanierung des Dachaufbaus, etc.) sind die Kosten in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Sporthalle GS Timmer-lah/Sanierung Dach und Unterdecke“ umgesetzt werden.
Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich durch nicht mehr dichten Dachaufbau und den sich daraus ergebenden Folgen für die Bausubstanz.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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