Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18592

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 08.04.2022 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 30.03.2022 auf 2.061.000 € (ohne Photovoltaikanlage) festgestellt. Die Umsetzung der Photovoltaikanlage erfolgt durch die neu gegründete Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG“.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Der Grundschule Timmerlah ist eine ca. 993 m² große Turnhalle zugehörig. Diese in Stahlbauweise errichtete Turnhalle ist größtenteils noch im Zustand des Baus von 1973. Das Dach ist undicht und hat immer wieder Schäden an der Abhangdecke verursacht. Die Entwässerungsführung ist innenliegend und verläuft offen unter der Abhangdecke.

 

Aus dem Bericht von W+S Westphal Ingenieurbüro für Bautechnik GmbH vom 07.04.2020 ist zu entnehmen, dass die Unterdecke und die Leuchten dringend erneuert werden müssen.

 

Da der vorhandene Dachaufbau nicht mehr dicht ist, muss die Dachabdichtung erneuert werden. Hierbei wird auch eine entsprechende Gefälledämmung verlegt, die das Wasser nicht mehr nach innen, sondern nach außen in Dachrinnen führt.

 

Die in der Decke geführten Heizlüfter entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Unterdecke wird eine integrierte Paneelheizung eingeplant, in der auch eine neue LED-Beleuchtung sitzt.

 

Der abgängige Trennvorhang wird in diesem Zuge ebenfalls erneuert.

 

Die Elektroinstallation muss wegen dieser vorliegenden Erneuerungen angepasst werden.

 

Die südliche Fensterfassade besteht immer noch aus den 1973 eingebauten GFK-Platten (glasfaserverstärkter Kunststoff). Diese wird analog zur Nordseite eine Pfosten-Riegel-Fassade mit 2-Scheibenverglasung erhalten.

 

Wegen der Unfallgefahr durch fehlenden und nicht korrekten Prallschutz muss dieser ebenfalls erneuert werden.

 

3. Erläuterung der Planung

 

- Dachsanierung: Dachaufbau mit Gefälledämmung, Entwässerungsleitungen

Unterdeckenerneuerung: Paneelheizdecke incl., LED-Beleuchtung Die Decke integriert neben dem Heizsystem auch die neue LED-Beleuchtung und reduziert durch seine akustisch wirksame Oberfläche die Nachhallzeit

- Prallschutzerneuerung

- Fenstererneuerung (Südseite)

- Trennvorhangerneuerung

 

4. Techniken für regenerative Energien

 

Eine PV-Anlage wird auf dem neuen Dach installiert. Die Kosten trägt die von der Stadt Braunschweig neu gegründete Energiegenossenschaft Braunschweiger Land.

 

5. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen r Menschen mit Behinderungen erforderlich.

 

6. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 30.03.2022   2.061.000 €.

Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

7. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Juli 2022 bis Januar 2023 durchgeführt werden.

 

8. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2022/IP 2021-2025 sind bei dem Sammelprojekt „Unterdecken/Ertüchtigung-Akustikmaßn. (4S.210084)“ folgende Haushaltsmittel veranschlagt:

 

Gesamt

in T€

bis 2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

2024

in T€

2025

in T€

Restbedarf

in T€

5.779,4

3.779,4

1.250

250

250

250

0

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sowie der Inhalte der Baumaßnahme (Unterdeckensanierung, Sanierung des Dachaufbaus, etc.) sind die Kosten in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für die Baumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Sporthalle GS Timmer-lah/Sanierung Dach und Unterdecke“ umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich durch nicht mehr dichten Dachaufbau und den sich daraus ergebenden Folgen für die Bausubstanz.“



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise