Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten,

1. den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Informationen über Abwasser-Wärmepumpen über die städtische Internetseite zur Verfügung zu stellen sowie eine Information über die Möglichkeit des Einsatzes von Abwasser-Wärmepumpen an die Energieberatung und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu geben, die Baugenehmigungen bearbeiten,

2. die grundsätzliche Möglichkeit zu schaffen, Wärmepumpeninstallationen in Abwasserkanälen zu nutzen,

 

3. mögliche Standorte für Groß-Wärmepumpen für die Fernwärme an Abwasserkanälen mit entsprechend großen Querschnitt und Trockenwetterabfluss zu prüfen, insbesondere an den Hauptkreuzungspunkten bzw. der Zusammenführung der Abwasserkanäle im westlichen Stadtgebiet, bevor die Zuleitung in die Kläranlage erfolgt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie die Verwaltung in der Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur letzten Ratssitzung („Energiegewinnung aus Abwasser: Wie nutzen wir Abwärme und Gas aus unserer Kläranlage?“, DS.-Nr. 22-18331) mitteilt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Abwasser-Wärmetauscher im Kanalnetz zu installieren, wenn auch nicht flächendeckend. Die Etablierung von Abwasser-Nutzungsanlagen ist nach Ansicht der Verwaltung unter den Voraussetzungen möglich, dass der Kanal zugänglich ist, ein ausreichend großer Durchmesser besteht, ein ausreichend hoher Trockenwetterabfluss (bei relativ hoher Bebauungsdichte) vorliegt sowie verfügbare Flächen für notwendige Nebenanlagen vorhanden sind.

Darüber hinaus hat die Verwaltung in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass BS׀Energy eine Machbarkeitsstudie zu Abwasser-Wärmetauschern anstrebt, aber eine Realisierung nicht vor dem Jahr 2026 angenommen werden kann. Dieser Zeitraum ist vor dem Hintergrund der aktuellen Problematik jedoch deutlich zu lang: In den letzten Wochen hat sich die Diskussion um die Verringerung der Gasversorgung wegen der voraussichtlich baldigen Einstellung der Gaslieferungen aus Russland sowie des verstärkten Einsatzes von Wärmepumpen zum Beheizen von Gebäuden verstärkt. Im Moment befindet sich das sogenannte „Sommerpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Entwurfsstadium, in dem das Verbot des Einbaus von Gasheizungen ab 2024 zur Beiziehung von Gebäuden ins Auge gefasst wird. Moderne Wärmepumpentechnik erreicht auch Vorlauftemperaturen von über 50 Grad und ist daher auch teilweise für Altbauten einsetzbar.

Vor diesem Hintergrund sind verstärkte Anstrengungen, auch und insbesondere auf kommunaler Ebene, erforderlich, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der angemessenen Beheizung ihrer Wohnungen und Gebäude zu geben. Auf kommunaler Ebene sind daher sämtliche möglichen Wärmequellen zu erschließen.

 

Die weitere Begründung erfolgt bei Bedarf gerne mündlich.

 

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