Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18713-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenz von Bewerbungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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12.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Stellenbesetzungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Rahmen der Bestenauswahl nach dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 GG. Bevor Vorstellungsgespräche geführt werden, erfolgt eine Vorauswahl, die sich an dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung orientiert. Aus dem Anforderungsprofil werden deshalb die messbaren Kriterien abgeleitet und auf dieser Grundlage eine Vorauswahlmatrix mit entsprechenden Punktwerten erstellt. Die punktbesten Bewerberinnen und Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Ggf. sind hierbei auch spezielle Rechtsgrundlagen, wie z.B. § 12 NGG (Einladung von Bewerberinnen bzw. Bewerbern des unterrepräsentierten Geschlechts) oder § 165 SGB IX (Einladungen von schwerbehinderten Menschen) zu berücksichtigen.
Dies vorausgeschickt wird zu den in der Anfrage gestellten Fragen bezogen auf die Vorauswahl der Besetzung der Leitung des Dezernates II Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat wie folgt Stellung genommen. Im Vorfeld wurde ein Auszug der Vorauswahlmatrix allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Braunschweig vertraulich zur Verfügung gestellt, um einen einheitlichen Sachstand sicherzustellen.
Zu Frage 1:
Die Anforderungen sind in der Stellenausschreibung festgelegt, insoweit besteht Transparenz von Informationen und Auswahlkriterien gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern. Darüber hinaus haben nach Abschluss eines Auswahlverfahrens die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, die Gründe und Kriterien der Auswahlentscheidung zu erfragen oder können auf Antrag Akteneinsicht nehmen.
Zu Frage 2:
Eine Vorauswahl-Matrix wird individuell bezogen auf die Stellenausschreibung erstellt, so dass die zu berücksichtigenden Kriterien und Punktwerte differieren. Die Kriterien wiederum können und dürfen sich allein aus den Anforderungen der Stellenausschreibung ableiten, deren Bepunktung erfolgt in Abhängigkeit der Relevanz des jeweiligen Kriteriums. Die Kriterien und deren Bepunktung werden jeweils vor der Veröffentlichung der Stellenausschreibung festgelegt. Weitergehende konkrete Informationen zu dem Verfahren der Besetzung des Dezernates II sind auf Grund der personenbezogenen Daten vertraulich und können deshalb nicht in öffentlicher Sitzung kommuniziert werden.
Zu Frage 3:
Kriterien wie Kreativität und Zielstrebigkeit, oder zum Beispiel auch Flexibilität oder Teamfähigkeit, können sich aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen (z. B. Beurteilungen oder Zeugnisse) ableiten. Inwieweit derartige Kriterien einschlägig für die zu besetzende Stelle vorhanden sind, lässt sich insbesondere im Rahmen von strukturieren Auswahlgesprächen feststellen.
