Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18525-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form (Anlagen 2 und 3), geändert entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zum Umgang mit den Änderungsvorschlägen der Stadtbezirksräte (Anlage 4) beschlossen.

 

  1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungsschwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

 

  1. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen des Gutachters den Ratsgremien einen Vorschlag zu unterbreiten, in welchen Stadtteilzentren in Bezug auf städtebauliche und gestalterische Qualität sowie Aufenthaltsqualität dringender Handlungsbedarf und realistische, einfach umzusetzende Aufwertungsmöglichkeiten bestehen, um ihren Bestand zu sichern und die wohnungsnahe Versorgung zu verbessern.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vorlage „Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzeptes Einzelhandel für Braunschweig“ (22-18525) ist unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der vorherigen Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Anlage 1) erstellt und in allen Stadtbezirksräten vorgestellt worden. In den 12 Stadtbezirksratssitzungen hat die Verwaltung erläutert, was das Zentrenkonzept leisten kann und welche Inhalte, besonders für die Bezirksratsbereiche, damit verbunden sind.

 

Der Bericht zum Zentrenkonzept Einzelhandel (Anlage 2 und 3, unverändert gegenüber der Drucksache 22-18525) wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zum Umgang mit den Änderungsvorschlägen der Stadtbezirksräte geändert.

 

Anregungen der Stadtbezirksräte

Im Ergebnis sind alle Stadtbezirksräte mit insgesamt wenigen Enthaltungen und noch weniger Gegenstimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt. Drei Stadtbezirksräte beschlossen Änderungsanträge. Anlage 1 listet die einzelnen Punkte der Änderungsvorschläge auf und enthält zugehörige Vorschläge der Verwaltung zum Umgang mit den Anregungen. Wesentliche Änderungsvorschläge:


Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter- /Okeraue

Der Standort "Rühme-Am Denkmal" soll im Zentrenkonzept als Nahversorgungszentrum, zumindest als Nahversorgungsstützpunkt beibehalten werden. Außerdem soll das Stadtteilzentrum Wenden, Hauptstraße in seiner Größe beibehalten statt verkleinert werden. Außerdem wird ein Standortvorschlag für einen eventuellen zusätzlichen Nahversorger im Zuge der Baugebietsentwicklung Wenden-West-II gemacht.

 

Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet

Der Frankfurter Platz mit Umfeld soll für den Südbereich des westlichen Ringgebietes als weiteres Stadtteilzentrum ausgewiesen werden. Außerdem soll allen dokumentierten Verbrauchermärkte, Supermärkte und Discounter die Funktion „Nahversorgungsstützpunkt“ zugewiesen werden. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, für die Gartenstadt mit geeigneten Anbietern eine kleinteilige Nahversorgungsstruktur zu realisieren.

 

Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd

Die Altenhilfeplanung, der ÖPNV und weitere Fachplanung sollen berücksichtigt werden. Das Zentrenkonzept soll „Vorratsflächen für Einzelhandel“ ausweisen und alternative Lebensmittelangebote mit aufführen. Bei Baugebietsentwicklung am Deiweg soll die Nahversorgungssituation in Leiferde verbessert werden. Zudem sollen die vorhandenen Zentren gleichermaßen wie die Innenstadt aufgewertet werden. Schließlich wird gefordert, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Zentrenkonzept im zweiten Quartal mit dem Stadtbezirk beraten wird.
 

Weitere Änderungswünsche

Jenseits der beschlossenen Änderungsanträge wurde in mehreren Bezirksräten bemängelt, dass kleinere Stadtteile, wie Riddagshausen, oder Teilbereiche ohne Nahversorgung, wie Stöckheim-Süd im Konzept nicht dargestellt bzw. hervorgehoben werden. Zudem wird das Fehlen von Handlungsempfehlungen für die Bereiche ohne fußläufige Nahversorgung bemängelt.

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