Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen wird beschlossen.

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Sachverhalt

1.Beschlusskompetenz:

Da der Rat die derzeit noch geltende Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen vom 15. Juli 2005 beschlossen hat, obliegt die Beschlussfassung über Änderungen und Neufassungen der Richtlinie ebenfalls dem Rat. Im Falle der Zustimmung zu dieser Vorlage tritt die Richtlinie vom 15. Juli 2015 zeitgleich außer Kraft.

 

2. Hintergrund

Im Jahr 1998 ist die Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen erstmals in Kraft getreten und im Jahr 2005 modifiziert worden. Auf Basis dieser Richtlinie wurde im Oktober 2011 letztmalig ein Zuschuss zur Schließung der innerstädtischen Baulücke "Schloss-Carree" bewilligt. Aufgrund weiterhin bestehender kriegsbedingter Baulücken insbesondere im Innenstadtbereich, deren Schließung für eine gestalterische Verbesserung des Stadtbilds wünschenswert wäre, wurde verwaltungsseitig eine Überarbeitung der Richtlinie angeregt. Die Gremien wurden darüber im Februar 2022 mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen 21-17087 (https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022189) informiert, in der auch die Neufassung der Richtlinie avisiert wurde.

Die Fördermöglichkeiten sollen einen finanziellen Anreiz für die Grundstückseigentümer*innen darstellen, die Baulücken zu schließen und eine gestalterische Aufwertung des Grundstücks und des Stadtbildes zu erzielen.

 

3. Vorhandene kriegsbedingte Baulücken

Die Richtlinie findet insbesondere für die nachfolgend benannten Baulücken im Bereich der Innenstadt Anwendung:

- Bohlweg 3

- Bohlweg 15

- Kattreppeln 2-5

- Kattreppeln 12

- Kattreppeln 14

- Ruhfäutchenplatz 2

- Sack 21-23

- Vor der Burg 14

 

Darüber hinaus findet die Richtlinie Anwendung für weitere kriegsbedingte Baulücken im Bereich der durch die Okerumflut räumlich begrenzten Innenstadt.

 

4. Art und Höhe der Förderung

Nach dieser Richtlinie können sowohl die Bauplanung als auch die bauliche Umsetzung gefördert werden.

 

4.1. Bauplanungskosten

Die Bauplanung kann bis zu einer Höhe von max. 50 % der tatsächlichen Bauplanungskosten gefördert werden. Die Bauplanung ist von einem qualifizierten Planungsbüro zu erstellen.

 

4.2 Baukosten

Die Richtlinie ermöglicht darüber hinaus auch die Förderung der investiven Baukosten im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

 

4. Finanzielle Auswirkung

Der Rat hat unter der Projektmaßnahme 4S.000030 Förderung von Baulücken im Investitionsprogramm 50.000 Euro in den Haushalt 2022 für die Förderung der von Planungskosten eingestellt. Im Jahr 2023 sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 EUR vorgesehen, um in einem nächsten Schritt ggf. auch die bauliche Umsetzung der Projekte finanziell unterstützen zu können.

 

Mit der Entscheidung über die Vergabe der einzelnen Fördersummen wird gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Nr. 1 b) Hauptsatzung der Stadt Braunschweig der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung befasst.

 

5. Kontakt zu den Eigentümer*innen der Grundstücke

Wie bereits in der o. g. Mitteilung angekündigt, hat die Verwaltung die in der Richtlinie genannten Eigentümer*innen der Baulückengrundstücke angeschrieben, um die Bereitschaft zu Planungsüberlegungen hinsichtlich der Baulückenschließung abzufragen.

Erste Informationsgespräche sind bereits erfolgt bzw. terminiert. Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung berichten.

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