Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18892
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtische Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bahnsicherungsanlage an den Bahnübergängen I, II und III im Ortsteil Bienrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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16.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Bahnsicherungsanlage BÜ I – Altmarkstraße im Ortsteil Bienrode gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (Anlage 1) abzugeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Bahnsicherungsanlage BÜ II – Waggumer Straße im Ortsteil Bienrode gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (Anlage 2) abzugeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Bahnsicherungsanlage BÜ III – Auf dem Anger im Ortsteil Bienrode gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen.
Die vorgelegten Stellungnahmen werden in das von der DB AG angestrebte Planverfahren einfließen, sodass der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass:
Das Planungsbüro „Ramboll“ ist mit der Erstellung der Genehmigungsplanung für die drei Bahnübergänge im Ortsteil Bienrode (BÜ I, II und III) von der DB Netz AG beauftragt worden. Die bestehenden Bahnsicherungsanlagen an allen drei Bahnübergängen der DB-Strecke 1902 (Regionalbahn RB 47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen) sind abgängig und müssen zur Gewährleistung der Sicherheit erneuert werden. Ziel ist es, die derzeitige Sicherung der Bahnübergänge zurückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken gemäß bahneigener Richtlinie (Ril 815) zu ersetzen[1]. Weiterhin gehören zur Erneuerung der BÜ Sicherungsanlagen die erforderlichen Erd- und Kabelarbeiten sowie die Schalthaustechnik. Die voraussichtliche Bauzeit wird mit ca. 2 bis 3 Monaten veranschlagt. Der Baubeginn ist noch nicht terminiert.
Bienrode I
Die DB Strecke wird hier von der Kreisstraße K 81 (Forststraße bzw. Altmarkstraße) höhengleich gekreuzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Die vorhandenen Halbschranken werden lediglich erneuert und geringfügig in der Lage angepasst. Die Lage und Breite der Fahrbahn bleibt unverändert. Die Erneuerung sieht aber im Vergleich zur Bestandsituation eine Verbreiterung des Gehweges (Radfahrer frei) von derzeit etwa 1,40 m auf zukünftig 3,20 m vor (entsprechend der Forderung der Verwaltung in Anlehnung an den Ziele- und Maßnahmenkatalog Radverkehr) (vgl. Abb. 1). Der BÜ erhält eine Sehbehindertenakustik mit Nachtabsenkung.
Zur Unterbringung der Schalttechnik wird zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn ein Betonschalthaus realisiert, welches eine separate Zuwegung von der Kreisstraße K 81 zur Unterhaltung erhält.

Abb. 1: Kreuzungsplan BÜ „Bienrode I“
In Bezug auf die Vorüberlegungen zur Umfeldplanung des Haltepunktes Bienrode (Verknüpfungspunkt) bestehen keine planerischen oder verkehrlichen Konflikte. Die Planungen der DB Netz AG sind mit der Verwaltung diesbezüglich abgestimmt.
Bienrode II
Die DB Strecke wird hier von der Waggumer Straße höhengleich gekreuzt (vgl. Abb. 2), der BÜ liegt innerorts und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Waggumer Straße beträgt 50 km/h.
Auch hier erfolgt lediglich eine 1:1-Erneuerung der Bahnsicherungstechnik mit geringfügiger Anpassung der Standorte der Signalgeber und Haltelinien. Der BÜ erhält eine Sehbehindertenakustik mit Nachtabsenkung.
Die Schalteinrichtung wird im Betonschalthaus am Bahnübergang „Bienrode I“ untergebracht, so dass hier kein Schalthaus erforderlich ist.

Abb. 2: Kreuzungsplan BÜ „Bienrode II“
Verkehrliche bzw. planerische Abhängigkeiten zu den geplanten Umfeldmaßnahmen im Zuge der Realisierung des Haltepunktes Bienrode bestehen auch hier nicht.
Bienrode III
Die DB Strecke wird hier von der Gemeindestraße Auf dem Anger höhengleich gekreuzt (vgl. Abb. 3). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Bahnüberganges beträgt 30 km/h. Der heute nur mit Lichtsignalen und Andreaskreuzen gesicherte BÜ erhält auch hier eine Schrankenanlage mit Halbschranken und Sehbehindertenakustik mit Nachtabsenkung.

Abb. 3: Kreuzungsplan BÜ „Bienrode III“
Die Planungen sehen anders als bei den anderen beiden BÜ einen Eingriff in die Bestandsituation hinsichtlich der Fahrbahn- und Gehwegbreiten vor. Dies liegt an den zwingenden Mindestmaßen für Straßen- und Gehwegbreiten, die auf einem Bahnübergang aufgrund der Sicherheitsanforderungen der Bahn gewährleistet werden müssen.
Ein Erhalt der heutigen Bestandsbreite der Straße Auf dem Anger (Fahrbahnbreite etwa 5,50 m) und des Gehwegs (ca. 1,15 m) sind im Bereich des Bahnüberganges nach aktuellem Regelwerk nicht mehr zulässig, wodurch sich das Erfordernis einer Umplanung der Bestandsituation ergibt. Eine regelkonforme Aufweitung der Straße im BÜ-Bereich einschließlich eines in beiden Richtungen notwendigen Aufstell- bzw. Räumbereiches von 27 m um den Begegnungsfall Lkw/Pkw weiterhin zu gewährleisten wäre nur mit erheblichem Grunderwerb und unverhältnismäßigem Eingriff in Privatgrundstücke herstellbar gewesen. Um aber zumindest den für diese Innerortslage typischen Begegnungsfall Pkw/Pkw weiterhin zu ermöglichen, wurde hier die Herstellung einer 4,75 m breiten Fahrbahn sowie eines 1,90 m breiten Gehweges geplant.
Da somit auch der Begegnungsfall Lkw/Pkw zukünftig für diesen Straßenabschnitt ausgeschlossen werden muss, muss ein Befahren des BÜ mit Lkw von beiden Seiten unterbunden werden. Dies betrifft aber nur die Fahrt in Richtung der Altmarkstraße, da aus Richtung Altmarkstraße kommend bereits ein Lkw-Durchfahrtsverbot besteht. Ohnehin ist die Straße Auf dem Anger aufgrund ihrer Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall Pkw/Lkw nur unter „beengten Verhältnissen“ (gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) bedingt geeignet. Der Begegnungsfall ist also bereits heute schon problematisch.
Da das Gewerbegebiet „Auf dem Anger/Industriestraße“ über die Straße Im Großen Moore direkt an die überörtliche Waggumer Straße angebunden und ausgeschildert ist, stellt dies somit sowohl die bevorzugte als auch ausgewiesene Zu- und Abfahrt zum Gewerbegebiet dar. Die Sperrung der Straße Auf dem Anger für den Lkw-Verkehr bedeutet gleichsam eine weitere Entlastung vom Schwerverkehr.
Die Kosten der drei Maßnahmen werden vollständig von der DB Netz AG getragen.
[1] Da für jeden der drei Bahnübergänge jeweils separate Planverfahren durchführt werden und die Stadt Braunschweig drei separate Anfragen zu den jeweiligen BÜ erhalten hat, wurden auch drei getrennte Stellungnahmen verfasst, auch wenn diese in weiten Teilen identisch sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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152,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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221,2 kB
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