Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18916
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bereitstellung von bis zu 35 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2023 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, darüber hinaus bis zu 15 weitere Einstellungsangebote für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.
- Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2023 wird genehmigt.
- Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste zum 1. Oktober 2023 wird genehmigt.
- Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste zum 1. Oktober 2023 wird genehmigt.
- Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
- Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement und eines Auszubildenden für den Beruf der Vermessungstechnikerin/des Vermessungstechnikers wird zum 1. September 2023 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Bereitstellung von 7 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in den dualen Studiengängen Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik wird zum 1. August 2023 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2023 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Einstellung von bis zu 7 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. September 2023 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus. Darüber hinaus werden verschiedene duale Studiengänge angeboten.
Der Schwerpunkt der Ausbildungsarbeit liegt weiterhin grundsätzlich bei einer bedarfsgerechten Ausbildung, das heißt die Stadt ist bestrebt, der Personalfluktuation durch die Ausbildung von eigenen Nachwuchskräften zu begegnen. Allerdings ist nach den Erfahrungen der Vorjahre insbesondere im Verwaltungsbereich festzustellen, dass es nicht mehr gelingt, vakant werdende Planstellen in vollem Umfang durch eigene Verwaltungsnachwuchskräfte nachzubesetzen. Eine Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze als Reaktion hierauf ist nicht möglich, da die Ausbildungskapazitäten innerhalb der Stadtverwaltung ausgeschöpft sind.
1. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2023 bis zu 35 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre im erhöhten Maße unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden erwarten, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen. Hinzu kommen die zu erwartenden Altersabgänge.
Die Altersstruktur sowie die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre steigende Altersabgänge erwarten. Die Zahl der altersbedingten Abgänge ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (2016 = 19, 2021 = 33). Der Altersdurchschnitt liegt inzwischen bei 47,8 Jahren, dabei sind aktuell 79 Dienstkräfte älter als 59 Jahre. Es ist festzustellen, dass die älteren Dienstkräfte dieser Laufbahn häufig von der Möglichkeit Gebrauch machen, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu treten. Dies erschwert eine konkrete Prognose der jährlichen Altersabgänge.
Bis zu 5 Plätze sollen für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bzw. für den Angestelltenlehrgang II vorgesehen werden. So soll den Dienstkräften dieser Laufbahngruppe eine weitergehende berufliche Qualifikation ermöglicht werden.
Dabei sollten für den Einstellungstermin im Sommer 2023 bis zu 15 Einstellungsangebote mehr erteilt werden, als grundsätzlich Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen. Diese Verfahrensweise hat sich in den Vorjahren bewährt. Im Jahr 2021 haben 34 Nachwuchskräfte ihren Vorbereitungsdienst bzw. mit dem Aufstieg begonnen, von denen sich derzeit noch 33 in Ausbildung befinden. Für die Einstellung zum 1. August 2022 stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch 35 Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung bzw. den Aufstieg heran. Auch hier kann es noch zu kurzfristigen Absagen kommen und zudem sind Studienabbrüche insbesondere im ersten Trimester einzukalkulieren. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung ist auch im Jahr 2023 mit einer vergleichbaren Absagequote wie in den Vorjahren zu rechnen. Sollten wider Erwarten mehr Nachwuchskräfte eingestellt werden als vorgesehen, würde dies bei der Anzahl der für das Jahr 2024 bereitzustellenden Ausbildungsplätze entsprechend berücksichtigt werden.
2. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung
Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr bis zu 20 Nachwuchskräfte als Dienstanfängerin bzw. Dienstanfänger einzustellen.
Auch in dieser Laufbahngruppe werden in den nächsten Jahren vermehrt Beamtinnen und Beamte die Regelaltersgrenze erreichen, sodass von einem entsprechenden Personalbedarf ausgegangen wird. Der Altersdurchschnitt beträgt 48,9 Jahre und 105 Dienstkräfte sind älter als 59 Jahre. Auch in dieser Laufbahn ist die Zahl der Altersabgänge angestiegen (2016 = 15, 2021 = 24). Allerdings treten in der Laufbahngruppe 1 nur selten Dienstkräfte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.
3. Einstellung einer Nachwuchskraft der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,
der Fachrichtung Technische Dienste
Im Hinblick auf den bevorstehenden Renteneintritt von Mitarbeiterinnen dieser Laufbahn im Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle und den bestehenden Schwierigkeiten, hierfür geeignete Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung im Ingenieurbereich zu gewinnen, soll frühzeitig eine Nachwuchskraft als Bauoberinspektor-Anwärterin bzw. Bauoberinspektor-Anwärter gewonnen und an die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde herangeführt werden.
4. Einstellung einer Nachwuchskraft der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste
Auch im Bereich der Lebensmittelkontrolle gibt es der Arbeitsmarkt in der Regel nicht her, vakante Stellen mit bereits ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen, so dass auch in den vergangenen Jahren die Nachbesetzungen größtenteils durch die Einstellung von Nachwuchskräften in den Vorbereitungsdienst erfolgten. Neben guten Erfahrungen in der Ausbildungsarbeit konnten diese auch regelmäßig für eine dauerhafte Verwendung bei Stadt Braunschweig gewonnen werden. Es wird daher vorgeschlagen, auch im Jahr 2023 eine sich abzeichnende Vakanz durch die Einstellung einer Lebensmittelkontrollsekretärin bzw. eines Lebensmittelkontrollsekretärs zu decken.
5. Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften in den Beamtenlaufbahnen zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, gegenüber anderen Ausbildungsstätten bei der Personalgewinnung im Vorteil zu sein und diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.
Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
6. Einstellung von Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes
für Büromanagement und einer/eines Auszubildenden zum Vermessungstechniker
Für die Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement sind 10 Ausbildungsplätze vorgesehen. Auch in diesem Berufsbild ist weiterhin von einer starken Fluktuation auszugehen und auch mit altersbedingten Abgängen zu rechnen. In dieser Berufsgruppe beträgt der Altersdurchschnitt 47,8 Jahre und es sind 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter älter als 59 Jahre.
Außerdem nehmen aus diesem Beschäftigtenkreis viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch den Besuch des Angestelltenlehrgangs I in Anspruch.
Für den Ausbildungsberuf Vermessungstechnikerin bzw. Vermessungstechniker wird die Einstellung einer/eines Auszubildenden vorgeschlagen. Diese Einstellung soll eine sich zum Ausbildungsende abzeichnende Vakanz abdecken. Auch in diesem Berufsfeld besteht ein Fachkräftemangel, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die freiwerdende Stelle extern besetzt werden kann.
Es wird daher vorgeschlagen, auch für diese Berufe vor Ausbildungsbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
7. Bereitstellung von Studienplätzen für das duale Studium in den Studiengängen Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik bzw. für das Stipendium der Verwaltungsinformatik
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken bietet die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2023 in Kooperation mit der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - 2 Ausbildungsplätze für ein duales Studium im Studiengang Informatik sowie jeweils 2 Ausbildungsplätze für ein duales Studium der Elektro- und Informationstechnik sowie der Energie- und Gebäudetechnik an. Hier konnte das Angebot im Vergleich zum Vorjahr um 2 duale Studienplätze ausgeweitet werden, die im Referat Hochbau angesiedelt werden.
Außerdem ergibt sich in der Abteilung Geoinformation der Bedarf und die Möglichkeit, erstmals ein duales Studium der Geoinformatik anzubieten.
Daneben wird wie in den vergangenen Jahren die Vergabe eines Stipendiums für ein Studium der Verwaltungsinformatik vorgeschlagen, das die Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Land Niedersachsen anbietet.
Wie wiederholt - auch in den politischen Gremien - vorgetragen, ist die Personalgewinnung insbesondere in diesen Berufen problematisch, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indes hoch. Diesem Umstand soll durch die Ausbildung von Nachwuchskräften entgegengewirkt werden. Um die Attraktivität dieser Ausbildungsplätze zu erhöhen, wird vorgeschlagen, den Nachwuchskräften bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
8. Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind seit dem Einstellungsjahr 2012 in verschiedenen technischen Berufen nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, im Einstellungsjahr 2023 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Beginn | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | Anlagenmechaniker/in | 1. September 2023 | 3 ½ | 1 |
2 | Energieelektroniker/in | 1. September 2023 | 3 ½ | 1 |
3 | IT-Systemelektroniker/in
| 1. September 2023 | 3 | 1 |
4 | Kfz-Mechatroniker/in | 1. September 2023 | 3 ½ | 1 |
5 | Mechatroniker/in
| 1. September 2023 | 3 ½ | 1 |
6 | Tischler/in
| 1. September 2023 | 3 | 2 |
Gesamt |
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7 | |
Für diese bis zu 7 einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
9. Bereitstellung weiterer bedarfsgerechter Ausbildungsplätze
Entsprechend dem beschlossenen Haushaltskonsolidierungsvorschlag bietet die Stadt Braunschweig seit dem Einstellungsjahr 2020 nur noch eine bedarfsgerechte Ausbildung an. Bis zum geplanten Beginn der Ausbildung ergeben sich beim Personalbedarf häufig Veränderungen gegenüber dem angemeldeten Umfang und der Fachrichtung der Ausbildungsplätze.
Die Verwaltung bittet daher um die Erteilung einer Ermächtigung, die zahlenmäßig zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze flexibel besetzen zu dürfen, sofern sich für den jeweiligen Beruf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Ausbildungszeit ein entsprechender Personalbedarf ergibt. Die Verwaltung wird den politischen Gremien im Rahmen der Beschlussvorlage für den darauffolgenden Einstellungstermin über die tatsächliche Ausgestaltung der Ausbildungsplätze berichten.
10. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen bzw. Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 93.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.). Ausgehend von 30 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 2.790.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000 € an. Bei max. 5 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 20.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Dienstanfängerinnen/-anfänger bzw. Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 65.000 € (Unterhaltsbeihilfe/Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.300.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Bauoberinspektor-Anwärterin bzw. Bauoberinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste beläuft sich auf ca. 40.000,00 € (Bezüge, Anwärtersonderzuschlag, Lehrgangskosten, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.), der sich auf 2 Haushaltsjahre verteilt.
Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärterin bzw. Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste beläuft sich auf ca. 56.000,00 € (Bezüge, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.), der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Duale Studiengänge
Für die dualen Studiengänge Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik bzw. für das Stipendium im Studiengang Verwaltungsinformatik beträgt der Aufwand bei 8 Studierenden rund 679.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 62.000 € bei einer 3jährigen und von ca. 72.000 € bei einer 3 ½ jährigen Ausbildung (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 17 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.156.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 6.341.000 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilen würde:
- 2023: | ca. | 812.000 € € |
| - 2024: | ca. | 2.075.000 € € |
| - 2025: | ca. | 2.034.000 € |
- 2026: | ca. | 1.300.000 € € € |
| - 2027: | ca. | 120.000 € € |
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Für die befristete Übernahme der 7 Auszubildenden, die in Kombination mit einer anschließenden Ausbildung für den Feuerwehrdienst eingestellt werden, fallen nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts bei der Feuerwehr Personalkosten in Höhe von rund 132.000 € an.
Es ist vorgesehen, die für den Bedarfsfall vorgeschlagene flexible Besetzung von Ausbildungsplätzen durch einen Minderbedarf auszugleichen, der sich gegebenenfalls durch nicht zu besetzende Ausbildungsplätze sowie durch unvorhersehbare vorzeitige Beendigungen von Ausbildungen (z. B. durch Abbruch oder endgültiges Nichtbestehen) ergibt. Sollte eine Deckung hierdurch nicht möglich sein, ist ausgehend von maximal 4 zusätzlichen Ausbildungsplätzen von einem Mehrbedarf in Höhe von rund 300.000 € auszugehen, der sich entsprechend der Kalkulation des finanziellen Gesamtaufwandes
auf vier Haushaltsjahre verteilt.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt.
