Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Umsetzung des dargestellten Projekts „Mobiles Grün“ wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 die notwendigen

Beschlüsse für eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm "Perspektive

Innenstadt!" gefasst (DS 21-17115).

 

Das in der Zuständigkeit des Dezernates VIII angesiedelte Projekt ´Mobiles Grün´ ist

Bestandteil dieser Beschlussfassung.

 

Mit dem Projekt sollen Vegetationselemente in Verbindung mit Sitzgelegenheiten in

ausgewählten Bereichen der Braunschweiger Innenstadt installiert werden. Die im Projekt

vorgesehenen Maßnahmen steigern die Gestalt-, Aufenthalts- und Erlebnisqualität der

Braunschweiger Innenstadt und setzen damit Impulse, die auch die Bewältigung der Folgen

der Covid 19-Pandemie unterstützen. Ebenso wirken die zusätzlichen Vegetationselemente

in der Innenstadt als kleine Bausteine positiv für Klimaschutz/Klimawandelfolgenbewältigung.

 

Das Projekt ´Mobiles Grün´ sieht nach Sichtung vorhandener Unterlagen und bisherigen  Abstimmungen zunächst Maßnahmen an 12 Standorten vor (s. Anlage 1). Während im Bereich Hutfiltern/Damm mobile Elemente in Form von Pflanzbehältnissen vorgesehen sind, die ohne Erdanschluss auf die vorhandene Flächenbefestigung gestellt werden, bieten sich im Bereich Waisenhausdamm/Friedrich-Wilhelm-Straße ortsfeste Maßnahmen an, die überwiegend an vorhandenen Baumstandorten lokalisiert sind und die Standortbedingungen für die Bäume maßgeblich verbessern können (Entsiegelung und Begrünung von Teilflächen). Sowohl für die mobilen Grünelemente wie auch für die erdgebundenen Pflanzflächen ist eine Kombination mit Sitzgelegenheiten beabsichtigt. Eine Gestaltungsidee vermitteln die Referenzdarstellungen in Anlage 2.

 

Die Bereiche Hutfiltern/Damm und Waisenhausdamm/Friedrich-Wilhelm-Straße wurden für die Maßnahmen ausgewählt, weil hier im Sinne der Förderrichtlinie ein besonderes Potential zur Attraktivitätssteigerung und für die touristische Inwertsetzung zu sehen ist.

 

Im Zuge planerischer Konkretisierungen hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich (DS 21-17115) angesetzte Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 100.000 € für die Umsetzung des angestrebten Maßnahmenpakets nicht auskömmlich ist. Der erhöhte Mittelbedarf ergibt sich insbesondere aus einer Ausweitung und Modifikation der ursprünglichen Standorte sowie einer Abfrage möglicher Produktanbieter. Das angepasste Projektvolumen beziffert sich aktuell demnach auf insgesamt 210.000 €.

 

Mit Ratsbeschluss vom 24.05. 2022 (DS 22-18737) ist die entsprechende Ausweitung des

Projektes VIII.03 ´Mobiles Grün´ auf 210.000,- € beschlossen worden. Mit dieser Vorlage

wurde ebenso konstatiert, dass das Projekt ´Mobiles Grün´ auch ohne Vorliegen eines

Förderbescheides umgesetzt werden soll, da es zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der

Innenstadt beiträgt und auch einen konzeptionellen Beitrag für weitere Aktivitäten schafft.

Davon unberührt wird nach wie vor eine Förderung angestrebt, so dass trotz allem die

Förderkulisse und die damit verbundenen Terminvorgaben einzuhalten sind. Der Förderantrag ist aktuell durch Ref. 0617 gestellt worden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der dargestellten Projektideen zum ´Mobilen Grün´ sind in enger Abstimmung mit Ref. 0120 und der NBank vorgeklärt worden. Eine positive Rückmeldung der NBank dazu liegt bereits vor.

 

Folglich könnte im Fall einer positiven Beschlussfassung dieser Vorlage mit den weiteren, für die Umsetzung noch erforderlichen Schritten direkt begonnen werden. In einer Endabstimmung mit den zuständigen Stellen wird die Verortung und spezifische Ausgestaltung der Maßnahmen für die Umsetzung final im Detail festgelegt. In der Folge können sich im Einzelfall noch kleinere Modifikationen für die Ausführung ergeben. Zur Einhaltung der förderrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich.

 

Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 210.000 € stehen im städtischen Haushalt zur

Verfügung. Im Falle einer Gewährung des Fördermittelantrags kann bei Abschluss der

Maßnahmen im Förderzeitraum hierfür eine Förderung in Höhe von 90 % erwartet werden.

 

Kosten zur Unterhaltung sollen zu einem wesentlichen Teil durch Patenschaften aus dem Kreise der AAI-Mitglieder übernommen werden.

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Anlagen

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