Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19084
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwendungen für Sach- und Personalkosten der Fraktionen und Gruppen sowie Aufwandsentschädigung für Fraktions- und Gruppenvorsitzende; Klage der AfD-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung vom 16. November 2021 hat der Rat Neuregelungen der Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung der Fraktionen und Gruppen im Rat und in den Stadtbezirksräten beschlossen (Drs.-Nr. 21-17142). Dabei wurde u. a. die Erstattung der Personalaufwendungen für Fraktionen/Gruppen mit zwei Ratsmitgliedern von einer vollen auf eine halbe Stelle einer Fraktionsgeschäftsführerin/eines Fraktionsgeschäftsführers eingruppiert nach E 11 TVöD reduziert.
Hierneben hat der Rat die Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) geändert (Drs.-Nr. 21-17143). Danach ist nunmehr u. a. die monatliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen im Rat nach der Anzahl der Mitglieder der Fraktion bzw. Gruppe gestaffelt. Die/der Vorsitzende einer Fraktion/Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält monatlich einen Betrag in Höhe von 260,00 €, mit 3 bis 5 Mitgliedern 510,00 €, mit 6 bis 10 Mitgliedern 660,00 € und mit mehr als 10 Mitgliedern 760,00 €.
Die AfD-Fraktion hatte zu diesen Neuregelungen Änderungsanträge gestellt. Sie hatte zum einen hinsichtlich der Erstattung der Personalaufwendungen die Beibehaltung der bisherigen Regelung vorgeschlagen, einer Fraktion/Gruppe mit zwei Ratsmitgliedern die Personalaufwendungen für eine volle Stelle einer Fraktionsgeschäftsführerin/eines Fraktionsgeschäftsführers eingruppiert nach E 11 TVöD zu erstatten. Zum anderen hatte sie eine Staffelung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Fraktions-/ Gruppenvorsitzende mit nur zwei Stufen (510 € / 660 €) beantragt. Beide Änderungsanträge wurden in der Ratssitzung vom 16. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.
Die AfD-Fraktion hat nunmehr beim Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die beiden Beschlüsse Klage eingereicht. Durch die konkrete Ausgestaltung der Beschlüsse sieht die Fraktion jeweils ihre Rechte verletzt. Die Neuregelungen seien willkürlich und führten zu einer Ungleichbehandlung, welche die AfD-Fraktion benachteilige. Sie beantragt, die entsprechenden Regelungen „rückwirkend für ungültig zu erklären und den vorherigen Sachstand […] wieder herzustellen“.
Die Klage richtet sich gegen den Rat der Stadt, vertreten durch den Ratsvorsitzenden. Daher sollen alle Ratsmitglieder durch diese Mitteilung informiert werden. Die Klageschrift ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Unterstützung des Ratsvorsitzenden eine Erwiderung zur Klage der AfD-Fraktion vorbereiten und in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden auch das weitere Verfahren durchführen. Sollten die Fraktionen und Gruppen inhaltlich zur Klageschrift Stellung nehmen wollen, kann hierfür die E-Mail-Adresse steuerungsdienst@braunschweig.de genutzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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