Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19105
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehem. Voigtländer-Areal Petzvalstr. 50, 50 a, 50 b Umstellung der Heizungsanlage von Gas auf Fernwärme Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.07.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 15.06.2022 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes und Indexsteigerung - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 21.06.2022 auf 667.800 € festgestellt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Zurzeit erfolgt die Wärmeversorgung der Gebäude 50, 50 a und 50 b über Gaskessel. Mit BS|Netz wurde eine Umstellung der Heizzentralen 50 und 50 b auf Fernwärme vertraglich vereinbart. Der Fernwärmehausanschluss wird durch BS|Netz bis Juli 2022 in die Heizzentrale gelegt. Dort muss von der Stadt Braunschweig entsprechend jeweils eine neue Übergabestation installiert werden.
Außerdem soll in den Gebäuden 50 a und 50 b ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden.
Das Gebäude 50 a wird über eine Nahwärmeleitung über die Heizzentrale des
Gebäudes 50 b versorgt. Das Gebäude 50 hat eine eigene Heizzentrale.

Abbildung 1 Lageplan Petzvalstr.
3. Angaben zum Raumprogramm
entfällt
4. Erläuterungen zur Planung
Im Gebäude 50 wird ausschließlich eine Umstellung auf Fernwärme vorgenommen. Die Regelungstechnik wird entsprechend angepasst.
Im Gebäude 50 b wird ebenfalls eine Umstellung auf Fernwärme einschl. der Erneuerung der Regelungstechnik vorgenommen. Außerdem erfolgt ein hydraulischer Abgleich. Die Wärmeverteilung wird über den hydraulischen Abgleich an den neuen Bedarf durch die bisherigen Sanierungen angepasst um weitere Energieeinsparungen zu erreichen.
Im Gebäude 50 a wird ebenfalls ein hydraulischer Abgleich mit Erneuerung der Regelungstechnik vorgenommen.
5. Techniken für regenerative Energien
Es wird an das Fernwärmenetz angeschlossen. Weitere Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien sind nicht vorgesehen.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme ist keine Maßnahme für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 21.06.2022 667.800 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll bauseits nach der Heizperiode 2022/2023 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2022/IP 2021-2025 sind unter dem Projekt „Petzvalstr. 50/Heizungs-
umstellung (4E.210369)“ kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 382.000 € veranschlagt.
BS|Energy hat den Vertrag der derzeitigen Wärmlieferung „Gas“ für die Liegenschaft „Petzvalstraße 50, 50 a, 50 b“ gekündigt. Aufgrund der sehr langen Lieferzeiten für die erforderlichen Materialien zur Umstellung der Heizung auf Fernwärme ist nach dem Vergabeverfahren der Auftrag bis spätestens Dezember 2022 zu erteilen, um den vorgesehenen Baubeginn etwa im Mai 2023 einhalten zu können. Ohne diese Maßnahme bestehe die Gefahr, dass im nächsten Winter in diesen Liegenschaften keine Heizung mehr zur Verfügung stehen würde. Die Haushaltsmittel für diese Baumaßnahme werden daher noch dieses Jahr benötigt.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel über die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten (285.800 €) in einer der nächsten Ratssitzungen zur Entscheidung vorzulegen. Der jetzt erbetene Beschluss erfolgt vorbehaltlich dieser Mittelbereitstellung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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120,3 kB
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