Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Kostenerhöhung, die sich gegenüber der Kostenberechnung vom 05.06.2018 ergibt, wird mit 430.000 € festgestellt.

 

Die neuen Gesamtkosten betragen somit 14.172.000 €.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Bei der Baumaßnahme GS Waggum, Sanierung und Erweiterung zum Ganztagsbetrieb
(vgl. Ds. 17-05835, Ds. 18-08458), werden sich Mehrkosten in Höhe von

 

  430.000

ergeben.

 

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 29.06.2018 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit

13.742.000 €

festgestellt.

 

Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenen Gesamtkosten betragen

 

14.172.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

Im Zuge der Sanierung des Schulgebäudes und der Schulsporthalle haben sich Mehrkosten i. H. v. rund. 1,3 Mio € ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:

 

-          Abgängigkeit der sanitären Anlagen in der Sporthalle

 

-          Neuinstallation Technische Gebäudeausstattung in den Umkleiden der Sporthalle, da nicht mehr den geltenden Normen entsprechend

 

-          Sanierung der künstlichen Mineralfaserdämmung (KMF) Umkleiden Sporthalle

 

-          Schaffung barrierefreier Umkleiden und sanitäre Anlagen in der Sporthalle

 

-          Sanierung einer Außenwand des Schulgebäudes

 

 

Einsparungen zur Reduzierung der Baukosten können zum Teil dadurch aufgezeigt werden. dass die vom Bauausschuss genehmigten Kosten für Unvorhergesehenes nur noch zu einem geringen Teil vorzuhalten sind.

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Sporthalle erforderlich.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

r das Bauvorhaben stehen entsprechend des Haushaltsplans 2022/IP 2021-2025 bis einschließlich 2022 rd. 13,1 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Die zur Ausfinanzierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2023 benötigt und sollen daher zum Haushaltsplanentwurf 2023 ff. angemeldet bzw. haushaltsneutral bei den späteren Ansatzveränderungen berücksichtigt werden

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.



 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise