Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-19143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung möge für das im Betreff genannte Stadtgebiet einen neuen Bebauungsplan erstellen.
 

2) Bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre Ziele und Zwecke der neuen Planung sichern.

 

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Sachverhalt

Der derzeit dort gültige Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1954 und die Bauverwaltung selbst kommt nur durch eine "intensive Prüfung" (Drs. 22-18739) zur Interpretation der Bestimmungen. Der Wunsch nach neu und klar geordneten Verhältnissen ist greifbar: eine Bürgerinitiative Ladenzeile hat allein 600 Unterschriften gesammelt. Die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes hat unter intensiver Anhörung des Bezirksrates zu erfolgen (NKomVG § 94, Abs. 1, Nr. 1 u. 2). Die Anregungen aus dem Bezirk sind möglichst aufzunehmen.

 

Die Veränderungssperre soll sicherstellen, dass sich Fehl-Entwicklungen wie die Einrichtung eines bordellartigen Betriebes nicht weiter ausbreiten können.

 

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