Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19176
Grunddaten
- Betreff:
-
"Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" - Fassadensanierung der Wohnungslosenunterkunft Sophienstraße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0500 Sozialreferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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13.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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14.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"Der Fassadensanierung am Gebäude Sophienstraße 1 wird zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 198.400 Euro. Davon werden rd. 40.000 Euro aus einer Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziert. Die verbleibenden Kosten in Höhe von rund 159.000 Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 der Kosten (rd. 53.000 Euro) als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Wohnungslosenunterkunft Sophienstraße 1 befindet sich im Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt". Für die Sanierung ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehen. Die Beschlusskompetenz liegt damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.
Ausgangslage und Erläuterung der Planung
Am 22.09.2021 wurde mit der Vorlage „Sanierung der Wohnungslosenunterkunft Sophienstraße 1“ (21-15987) die Innenraumsanierung (inklusive Brandschutzmaßnahmen) der Wohnungslosenunterkunft beschlossen.
Da auch die Fassade des Gebäudes neben den sichtbaren Mängeln der Gestaltung energetisch in einem schlechten Zustand ist, soll die Sanierung des Gebäudes nun auch die Fassade mit einbeziehen. Die bislang ungedämmten Bereiche der Fassade (straßenseitige Fassade) sollen mit einem Wärmedämmverbundsystem gedämmt werden, sodass zusätzlich zur Städtebauförderung eine 20% Direktförderung nach BAFA–EN (Bundesförderung für effiziente Gebäude) genutzt werden kann. Im Zuge einer vermutlich in den 1960er Jahren erfolgten Fassadenumgestaltung wurden die für gründerzeitliche Fassadenstrukturen typischen Geschossgesimse und Fensterfaschen leider größtenteils entfernt. Da eine Rekonstruktion des Mauerwerks, wie es in Teilen an der Südfassade noch vorhanden ist, aufgrund der Zerstörung durch die damalige Sanierung nicht möglich ist, wird die Fassade straßenseitig in Anlehnung an die historische Fassadengliederung gestaltet. Unter Verwendung von systembezogenen Dämmprofilen wird somit ein dem Gebäude und Quartier angemesseneres Erscheinungsbild wiederhergestellt. Für den Bereich der Originalfassade, die in Teilen an der Südfassade noch erhalten geblieben ist, soll auf die Dämmung verzichtet werden, um den historischen Charakter der Fassade aufrecht zu erhalten. Die rückwärtige Fassade, welche bereits gedämmt ist, wird neu gestrichen.
Gesamtkosten und Finanzierung
Für die Fassadensanierung werden zusätzlich zu der Maßnahme für die Innenraumsanierung (DS 21-15987) Finanzmittel bereitgestellt. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahme selbst kann durch Kostenanpassungen bei anderen Maßnahmen erfolgen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung anderer Maßnahmen werden darüber hinaus in 2022 Finanzmittel frei, so dass die Maßnahme in 2022 umgesetzt werden kann.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen (brutto):
Wärmedämmverbundsystem 72.000 Euro
Fallrohre erneuern 3.000 Euro
Fensterbänke 3.600 Euro
Gedämmte Fassadenfläche Anstricharbeiten 10.000 Euro
Türen 5.000 Euro
Fenstererneuerung wegen Laibungsdämmung 6.400 Euro
Gestaltung in Anlehnung an die Originalfassade durch Dämmprofile 26.800 Euro
Baustelleneinrichtung WDVS 4.000 Euro
Standgerüst 14.800 Euro
Gerüstverbreiterung für Dämmarbeiten 6.500 Euro
Gerüstschutznetz 6.600 Euro
Nebenkosten (Honorare) 39.600 Euro
Gesamtkosten 198.300 Euro
Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden rd. 40.000 Euro finanziert.
Die verbleibenden Kosten in Höhe von rd. 159.000 Euro werden aus Städtebaufördermitteln finanziert, wobei 1/3 der Kosten (ca. 53.000 Euro) als Eigenanteil bei der Stadt Braunschweig verbleiben. Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ stehen ausreichend Haushaltsmittel für das Projekt zur Verfügung.
Es ist vorgesehen die Maßnahme im Jahr 2022 auszuschreiben und in direkter Folge umzusetzen, sofern es die Witterung zulässt.
Beteiligung
Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 8. September 2022 einbezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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