Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19281

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Heimaufsicht der Stadt Braunschweig ist - gemessen an der Zahl der abgeschlossenen Versorgungsverträge – aktuell für insgesamt 44 Einrichtungen mit 3.843 Plätzen zuständig. Diese Zahl beinhaltet mehrere Komplexeinrichtungen, in denen sich unter einem Dach gleichzeitig noch eine Tagespflegeeinrichtung befindet. Ferner sind in der Zahl zwei im Stadtgebiet gelegene Altenwohnheime mit 454 Appartements enthalten.

 

Eine solitäre Tagespflegeeinrichtung mit 16 Plätzen ist in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2021 neu eröffnet worden.

 

Die Aufgaben der Heimaufsicht sind im Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) sowie den geltenden Verordnungen des Bundes und des Landes geregelt. Hierzu gehören:

 

  • Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGPersVO)

 

  • Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV)

 

  • Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)

 

  • Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Fall der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)

 

Aus den genannten Vorschriften ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben der Heimaufsicht:

 

  1. Grundsätzlich jährliche Prüfungen der Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches

 

Die Prüfungsabstände können auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder durch unabhän-gige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.

 

  1. Anlassbezogene Prüfungen aufgrund von Beschwerden und Nachschauen

 

  1. Bearbeitung von Anzeigen nach § 7 NuWG

 

 

 

  1.  Beratung und Information von

 

  • Bewohnern / Bewohnerinnen und deren Angehörige
  • Bewohnervertretungen
  • Einrichtungen
  • Trägern von Betreuungsdiensten und Investoren

 

Im Zeitraum von Januar 2021 bis August 2022 wurden aufgrund der Coronalage und der z. T.  damit zusammenhängenden Personalsituation insgesamt lediglich 13 Regelprüfungen durchgeführt. Diese erfolgten überwiegend nach vorheriger Anmeldung und mit Rücksicht auf das jeweilige Infektionsgeschehen zum Teil im Rahmen einer Kurzbegehung. Darüber hinaus fanden 29 anlassbezogene Prüfungen sowie 7 Nachschauen unangemeldet statt. Zukünftig soll dazu übergegangen werden, auch wiederkehrende Prüfungen ohne vorherige Anmeldung durchzuführen.

 

Mängel wurden bei den Prüfungen in den Bereichen Pflegedokumentation, Wundversorgung, Medikamentenverwaltung- und -aufbewahrung, Personalstärke und Reinigung festgestellt.

Nahezu sämtliche Mängel wurden entweder bereits kurz nach entsprechendem Hinweis oder spätestens nach der erfolgten Nachschau abgestellt, sodass weder kostenpflichtige Anordnungen erlassen noch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden mussten.

 

Lediglich bezüglich der vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50 % ließ sich eine steigende Anzahl von Einrichtungen feststellen, die diese Quote unterschritten und in kürzester Zeit nicht wieder erreichen konnten. Dieser Umstand ist dem allgemeinen Fachkräftemangel geschuldet und nicht nur in Braunschweig ein Problem.

 

Jede Einrichtung mit einer Fachkraftquote unter 50 %, bei der Mängel offenkundig geworden sind, wurde schriftlich auf die Abweichung hingewiesen. Dieser Hinweis war stets mit der Aufforderung verbunden, bis zum Erfüllen der gesetzlichen Anforderung monatlich eine Aufstellung über das vorhandene Personal und die aktuellen Belegungszahlen zu übermitteln.

 

In diesen Fällen wurde versucht, Lösungen zur Erhöhung der Fachkraftquote zu finden (z. B. Zeit- / Leiharbeitskräfte, Abordnungen von Personal aus Einrichtungen desselben Trägers, freiwillige Belegungsstopps, Personal Recruiting durch Schaffung von Anreizen). Eine Zustimmung zur Abweichung von den Anforderungen an die Personalausstattung wurde in keinem Fall erteilt.

 

Im betreffenden Zeitraum kam es zu weiteren Beschwerden durch Angehörige oder Betreuer, denen telefonisch oder per Mail nachgegangen werden konnte. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um eingeschränkte Besuchszeiten, Besuchsverbote, unzureichende Hygienemaßnahmen oder die Testsituation in den Einrichtungen. Sowohl die Anzahl dieser Beschwerden als auch die telefonischen Anfragen zu den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Coronaregeln wurden aufgrund der hohen Anzahl einhergehend mit der Vermischung mit Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zahlenmäßig nicht erfasst.

 

Festzuhalten bleibt jedoch, dass stets ein enger Kontakt zu den Einrichtungen gehalten wurde. Dieser erfolgte je nach Bedarf sowohl in Telefonaten oder per Mail mit einzelnen Einrichtungsleitungen als auch durch Übersendung von Newslettern und Rundschreiben zu verschiedenen Themen wie z. B. Impfsituation, Absonderungsvorschriften, Rückverlegungen nach Krankenhausaufenthalten, Hitzeschutz, etc.

 

Von den Einrichtungen wurden insgesamt 21 Wechsel der Heimleitung, 18 Pflegedienstlei-tungswechsel und 6 Wechsel in der Geschäftsführung angezeigt. Soweit von den Beschäftigten jeweils bereits die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden konnten, erfolgten kostenpflichtige Feststellungen der Eignung für die vorgesehene Verwendung. Lediglich bei der Position der Pflegedienstleitung steht in vielen Fällen noch die abschließende Prüfung aus, da die hierfür seitens der AOK erforderliche Bestätigung der fachlichen Eignung noch fehlt.

 

Im Übrigen gab es Anfragen von drei verschiedenen Trägern im Zusammenhang mit der möglichen Planung von Tagespflegeeinrichtungen. Davon war zumindest eine Anfrage so konkret, dass schon erste Zeichnungen für den Umbau eines vorhandenen Gebäudes vorgelegt werden konnten.

 

Darüber hinaus stehen die Errichtung einer Wohngemeinschaft Intensivpflege sowie die Erweiterung einer bestehenden Pflegeeinrichtung mit weiteren Nutzungsformen im Raum.

 

Für eine Einrichtung wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Annahme einer Spende in Form eines Gemäldes erteilt.

 

Die gemäß § 15 NuWG aus Heimaufsichtsbehörden, Pflegekassen, deren Landes-verbänden, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und dem Träger der Sozialhilfe zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat letztmalig im März 2020 getagt. Wann die Treffen wieder aufgenommen werden, steht noch nicht fest.

 

Dagegen hat im Mai dieses Jahres erstmalig wieder ein Arbeitstreffen der Mitarbeiter*innen der regionalen Heimaufsichten in Wolfsburg sowie der Pflegefachkräfte in Salzgitter zwecks Erfahrungsaustauschs stattgefunden. Das nächste Treffen der Heimaufsichten wurde für November terminiert. Ausrichter wird dann die Heimaufsicht der Region Hannover sein. Auch für die Pflegefachkräfte soll es noch in diesem Jahr eine weitere Veranstaltung geben, der Termin hierfür muss noch bekanntgegeben werden.
 

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