Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19301
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge auf Verlängerung der Bauanträge der Firma Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH/Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH Az.: 60.3/697/2021 (alt: 60.3/3882/2015), Az.: 60.3/702/2021 (alt: 60.3/2741/2016), Az.: 60.3/700/2021 (alt: 60.3/2742/2016), Az.: 60.3/711/2021 (alt: 60.3/2743/2016)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
Anhörung
|
|
|
|
06.09.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.09.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Den Verlängerungen der Baugenehmigungen:
- Umbau von Toren im Gebäudeteil AB 10,
- Umbau des Gebäudeteils AB 7,
- Einziehen einer Zwischenwand zur Ausbildung einer Schleuse AB 1.1,
- Umsetzen von Brandschutzmaßnahmen AB 1.8
wird zugestimmt. Die Baugenehmigungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass vor Baubeginn die schriftliche Bestätigung des Nds. Umweltministeriums vorliegt, dass das jeweilige Bauvorhaben mit dem Strahlenschutz vereinbar ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.
Mit Datum vom 25.04.2017 sind der (damalige) Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel, der Planungs- und Umweltausschuss sowie der Verwaltungsausschuss über die Bauanträge sowie die beabsichtigte Erteilung der Baugenehmigungen informiert worden. Der Verwaltungsausschuss hat der Erteilung der Baugenehmigungen am 09.05.2017 zugestimmt, soweit das Nds. Umweltministerium keine Bedenken habe.
In Abstimmung mit dem Nds. Umweltministerium enthielten die im März 2018 erteilten Baugenehmigungen die aufschiebende Bedingung, dass erst von ihnen Gebrauch gemacht werden darf, wenn seitens der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Strahlenschutzrecht bestätigt worden ist (vergl. Mitteilung 18-07063).
Mit Datum vom 08.02.2021 sind für die vorgenannten Bauanträge Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigungen gemäß § 71 NBauO gestellt worden.
Als Begründung für die Verzögerung der Umsetzung der baulichen Maßnahmen gibt der Antragsteller an, dass die Prüfung der Ausbreitungsrechnung noch andauere sowie das Verfahren zur Durchführung der Störfallbetrachtung beim Niedersächsischen Umweltministerium noch liefe. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Verfahren sei eine zeitnahe Umsetzung der Baumaßnahmen beabsichtigt.
Die Vorhaben liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes TH 18 sowie des Aufstellungsbeschlusses TH 24. Die beantragten Baumaßnahmen widersprechen den Festsetzungen des rechtskräftigen sowie den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes nicht.
Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Baurecht, so dass ein Anspruch auf Verlängerung der Baugenehmigung besteht. Die Regelungen zum Strahlenschutz werden aus den früheren Genehmigungen übernommen.
Bezüglich der Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium zur o.g. aufschiebenden Bedingung aus dem Jahr 2018 haben sich aus Sicht der Stadt Braunschweig keine neuen Sachverhalte ergeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
