Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18957-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Das als Anlage 1 an die Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 22-18957) beigefügte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die enthaltenen Berechnungen nachträglich realistisch aufgearbeitet werden, ggf. unter Hinterlegung eines zeitlich gestreckten Alternativplans. Dabei sind besonders folgende Punkte zu beachten:

Anpassung des IKSK 2.0. an die Anforderungen des Niedersächsischen Klimagesetzes vom 28.06.2022

Dies beinhaltet u. a.:

- Erstellung des Gebäude-Energieberichtes erstmalig für das Jahr 2022 (Veröffentlichung in 2023) gem. § 17 KlimaG,

- Vorbereitung der kartierten Wärmeplanung auf der Grundlage einer systematischen und qualifizierten Datenerhebung mit zähler- oder gebäudescharfen Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauches usw. gem. §§ 20, 21 KlimaG neue Fassung,

- Anpassung der klimagerechten Bauleitplanung hinsichtlich der neuen Vorgaben für die Mindestfläche an Photovoltaik auf Dächern und Parkplätzen gem. § 32 a NBauO neue Fassung,

- Vorbereitung des Entsiegelungkatasters gem. § 19 KlimaG neue Fassung (vgl. Pos. 2.5 des Maßnahmenkatalogs – Anpassungsstrategie) sowie

- Festlegung eines Zwischenziels in Form der Reduktion von THG-Emissionen in Bezug zur Anfangsbilanz gem. § 18 I Nr. 3 KlimaG neue Fassung und nicht nur die Mitteilung, wieviel Prozent an Maßnahmen umgesetzt sein soll (vgl. Pos. 1.8. des Maßnahmenkatalogs – Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten).

E-Mobilität

Eine realistische Berechnung der bis 2030 zu erwartenden Anzahl von Elektrofahrzeugen auf der Basis konkreter Zulassungszahlen und der daraus abgeleiteten Prognosen und nicht auf der Basis der rein rechnerisch ermittelten erforderlichen Einsparung an Energie um die Hälfte, damit das Ziel von Treibhausgasneutralität in 2030 erreicht werden kann. (vgl. S. 53)

Eine realistische Berechnung der für diese zu erwartende Anzahl von E-Autos erforderlichen Ladepunkten. Hierbei wird auf die aktuelle Ausschreibung zur Konzessionsvergabe von neuen Ladepunkten verwiesen, in der von einer durchschnittlich höheren erforderlichen Anzahl von Ladepunkten ausgegangen wird, weil Braunschweig mehr Geschosswohnungsfläche hat. Daher ist von mehr Ladevorgängen im öffentlichen Raum auszugehen (vgl. 4.4 Handlungsfeld Mobilität und Verkehr).

Photovoltaik

Eine realistische Berechnung des zu erwartenden Zubaus an Photovoltaik auf der Basis der im IKSK 2.0. enthaltenen Berechnung, dass nur 5 % der in Braunschweig verbrauchten Energie zur Zeit aus erneuerbaren Energien stammt, während es deutschlandweit bereits 40 % sind und deutschlandweit von einer Vervierfachung des Zubaus von Photovoltaik bis 2035 ausgegangen wird und nicht von einer Verzweiunddreißigfachung bis 2030 (vgl. 4.3 Handlungsfeld Energieversorgung).

Regionalität

Beachtung der regionalen Entwicklungen mit Auswirkung auf die Stadt Braunschweig (insb. Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Bezug auf Windkraft).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 5. Oktober 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, die Treibhausgasneutralität so früh wie möglich, möglichst schon 2030 zu erreichen. Bereits damals war das ein sehr ambitioniertes Ziel. Inzwischen hat sich die weltpolitische und energiewirtschaftliche Lage insgesamt, damit auch für Braunschweig entscheidend geändert, wie es durch den Begriff „Zeitenwende“ treffend beschrieben worden ist.

1. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat u.a. die Verfügbarkeit von grundlegenden Materialien, die auch zur Erreichung der formulierten Klimaschutzziele benötigt werden, erschwert bis infrage gestellt.

2. Bereits jetzt verteuern sich dadurch etliche Baumaßnahmen in unserer Stadt, die wesentliche Teile der energetischen Sanierung umfassen. Hinzu kommt neben der allgemeinen Inflation auch noch die aktuelle Zinsentwicklung.

3. Handwerksbetriebe sind oft nur mit zeitlicher Verzögerung in der Lage Kundenaufträge gemäß ursprünglicher Zeitplanung zu erfüllen, weil es einen großen Mangel an Fachkräften und Verzögerungen beim Materialfluss gibt.

4. Der Energiemarkt ist schweren Belastungen ausgesetzt. Auch wenn die Politik sich derzeit bemüht die Versorgung sicherzustellen, muss mit Versorgungsengpässen auch für Industrie und Handwerk gerechnet werden. Keiner kann derzeit garantieren, ob z.B. PV-Anlagen im benötigten Umfang produziert und montiert werden können.

5. Ob Investitionen im Sinne von Klimaschutz überhaupt und in welchem Umfang dann insbesondere für Bürgerinnen und Bürger erschwinglich sind oder zusätzliche, kaum oder gar nicht zu bewältigende Herausforderungen darstellen, lässt sich auch bei den sich abzeichnenden Preissteigerungen nicht belastbar vorhersagen.

6. Die Vorlage zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0, DS.-Nr. 22-18957) blendet diese Aspekte vollkommen aus. Damit wird den Bürgern zum einen wider besseren Wissens etwas suggeriert, was unrealistische Hoffnungen weckt, und zum anderen geht die Stadt sehenden Auges das Risiko ein, das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2030 zu verfehlen und bei den gesetzten hohen Ansprüchen auch in der Region Vorreiter zu sein, einen nachhaltigen Imageschaden zu erleiden.

7. Gerade die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die im IKSK 2.0. vorgenommenen Prognosen und Berechnungen allgemein angepasst werden müssen. Für ein so wichtiges Thema erwarten wir eine realistische Datenbasis. Die in Braunschweig angenommenen ambitionierten Ziele gehen weit über die in Bund und Europa angenommenen Ziele hinaus. Genau deswegen ist eine sehr sorgfältige Begründung der Abweichungen erforderlich.


Die weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.

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