Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19449-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Gruppe Die Fraktion.BS vom 26. August 2022 (DS 22-19449) wurde BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilt:

Zu Frage 1:

 

Unzulässig sind Sperrungen grundsätzlich nur, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und

Leben besteht. Ebenfalls wird bei extremen Minusgraden nicht gesperrt, damit die Heizung

weiter funktioniert.
 

Bei der Durchführung von Sperrprozessen berücksichtigt BS|Energy die geltenden

gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich erfolgen keine Sperrungen, wenn nach

vorliegenden Erkenntnissen Kleinkinder, Kranke oder Gebrechliche von der Sperrung

betroffen wären. Die Informationen hierüber müssen von der Stadtverwaltung, dem

Jobcenter oder den Betroffenen selbst kommen. BS|Energy steht daher im engen Kontakt

mit diesen Einrichtungen.

 

Zu Frage 2:

 

Ratenzahlungen auf Nachforderungen aus Turnusabrechnungen werden bis zur nächsten

Turnusrechnung (mithin maximal 11 Raten) gewährt. Ferner bietet der Abschluss einer sogenannten “Abwendungsvereinbarung”, die aus einer Vorauszahlungsvereinbarung der aktuellen Abschläge sowie einer Ratenzahlungsvereinbarung der offenen Forderungen besteht, die Möglichkeit, eine Sperrung zu vermeiden. Auch diese Vereinbarung gilt bis zur nächsten Turnusrechnung.

 

Zu Frage 3:

 

Im Jahr 2021 erfolgten insgesamt 723 Sperrungen (Strom und Gas).

Bei der Zahl der Sperrungen handelt es sich um die im Jahr durchgeführten Sperrungen

einschließlich Wiederholungsfälle nach erfolgten Entsperrungen. Haushalte mit

andauernden Versorgungssperren aus Vorjahren sind nicht enthalten. In ca. 80 % aller Fälle

wird am selben Tag oder innerhalb der nächsten 2 Tage wieder entsperrt, weil ausstehende

Rechnungen beglichen wurden.
 

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