Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19449-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiesperren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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15.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Gruppe Die Fraktion.BS vom 26. August 2022 (DS 22-19449) wurde BS|Energy mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilt:
Zu Frage 1:
Unzulässig sind Sperrungen grundsätzlich nur, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und
Leben besteht. Ebenfalls wird bei extremen Minusgraden nicht gesperrt, damit die Heizung
weiter funktioniert.
Bei der Durchführung von Sperrprozessen berücksichtigt BS|Energy die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich erfolgen keine Sperrungen, wenn nach
vorliegenden Erkenntnissen Kleinkinder, Kranke oder Gebrechliche von der Sperrung
betroffen wären. Die Informationen hierüber müssen von der Stadtverwaltung, dem
Jobcenter oder den Betroffenen selbst kommen. BS|Energy steht daher im engen Kontakt
mit diesen Einrichtungen.
Zu Frage 2:
Ratenzahlungen auf Nachforderungen aus Turnusabrechnungen werden bis zur nächsten
Turnusrechnung (mithin maximal 11 Raten) gewährt. Ferner bietet der Abschluss einer sogenannten “Abwendungsvereinbarung”, die aus einer Vorauszahlungsvereinbarung der aktuellen Abschläge sowie einer Ratenzahlungsvereinbarung der offenen Forderungen besteht, die Möglichkeit, eine Sperrung zu vermeiden. Auch diese Vereinbarung gilt bis zur nächsten Turnusrechnung.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2021 erfolgten insgesamt 723 Sperrungen (Strom und Gas).
Bei der Zahl der Sperrungen handelt es sich um die im Jahr durchgeführten Sperrungen
einschließlich Wiederholungsfälle nach erfolgten Entsperrungen. Haushalte mit
andauernden Versorgungssperren aus Vorjahren sind nicht enthalten. In ca. 80 % aller Fälle
wird am selben Tag oder innerhalb der nächsten 2 Tage wieder entsperrt, weil ausstehende
Rechnungen beglichen wurden.
