Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-19630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, einen Workshop zum Thema "Fahrradwegweisung über land- und forstwirtschaftliche Wege" zu initiieren. Ziel dieses Formates soll es sein, eine einvernehmliche Lösung für die Gestattung von Fahrradwegweisungen über land- und forstwirtschaftliche Wege zu finden. Dies soll im persönlichen Austausch zwischen Vertretenden der Verwaltung, der Feldmarkinteressentschaften, der Politik und der Mobilitätsverbände erreicht werden. 

 

An diesem Workshop sollen folgende Gruppen bzw. Personen teilnehmen: 

- Vertreter*innen der wesentlichen Braunschweiger Feldmarkinteressentschaften 

- Ggf. weitere Vertreter*innen von land- und forstwirtschaftlichen Verbänden (Landvolk, Landesforsten, Jägerschaft etc.) wenn sinnvoll 

- Vertreter*innen der Verwaltung aus den Fachbereichen 66 und 68 

- Vertreter*innen der Ratsfraktionen 

- Vertreter*innen der Mobilitätsverbände.

 

Mit der Organisation, Durchführung und Moderation dieses Workshops ist ein externes Büro zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für die Einrichtung und Durchführung dieses Workshops so rechtzeitig vorzulegen, dass die anfallenden Kosten in den Haushalt der Jahre 2023/2024 eingestellt werden können. Ziel soll darüber hinaus sein, dass dieser Workshop spätestens im 1. Quartal 2023 durchgeführt werden kann.
  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beim Kfz-Verkehr ist es für uns selbstverständlich, dass zusammenhängende Netze bereitgestellt werden, die für alle intuitiv erfassbar und gut befahrbar sind. Es besteht ein in sich geschlossenes, logisches und jederzeit nutzbares Verkehrsnetz. Dieses gute Angebot mit eigenem, getrenntem Netz, muss auchr den Radverkehr selbstverständlich sein. 

 

Um innerhalb des Radverkehrsnetzes möglichst direkte Routen zwischen den Stadtteilen zu definieren, bietet sich die Nutzung von bestimmten land- oder forstwirtschaftlichen Wegen an (z.B. Querum Dibbesdorf, Sckheim Wolfenbüttel, Lehndorf Lamme, Weststadt - Timmerlah). Auch die Radverkehrsnetze müssen, wie beim Kfz-Verkehr selbstverständlich, mit einer Wegweisung versehen sein.

 

Bislang konnten nur wenige Gestattungsverträge zwischen der Stadt und den Feldmarkinteressentschaften abgeschlossen werden. Die Folge ist, dass es mittlerweile etliche Lücken im Braunschweiger Radverkehrsnetz gibt, weil die Wegweiser nicht ohne Genehmigung der Eigentümer*innen der Wege aufgestellt werden dürfen.

 

Dies betrifft nicht nur das Alltagsradwegenetz, sondern auch die Radfernwege im Braunschweiger Stadtgebiet, soweit sie über land- und forstwirtschaftliche Wege führen (Weser Harz Heide-Radweg, Städtepartnerschaftsradweg MD-BS). 

 

Die Möglichkeit, Wege in der freien Landschaft nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung zu Freizeitwegen zu bestimmen, wurde von der Verwaltung jüngst als nicht zielführend eingeschätzt (DS 22-18385-01).

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