Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19664
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Bahnübergangs Teufelsspring zwischen Stiddien und Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Anhörung
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01.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu Verkehrsplanungen auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen.
Anlass:
Der Bahnübergang Teufelsspring (gleichnamige Straßenbezeichnung) befindet sich innerhalb eines Gleisdreiecks zwischen den Ortschaften Stiddien und Timmerlah. Aufgrund des hohen Alters und Störanfälligkeit der Anlage ist die Erneuerung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist die Deutsche Bahn (DB) im Rahmen ihrer Planungen auf die Stadt Braunschweig mit der Frage herangetreten, ob eine Aufhebung der Anlage (mit oder ohne Bau einer Unter- oder Überführung) oder eine Erneuerung der Bahnübergangsanlage in Frage kommt. Sofern eine Erneuerung des Bahnübergangs vorgesehen werden soll, ist zu klären, ob die Anlage einen zusätzlichen Rad-/Gehweg erhalten soll oder eine 1:1 Erneuerung (Bestandsituation) erfolgen kann.
Bisherige Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der DS 17-03713-01 gab es seitens der Verwaltung bereits eine Stellungnahme zum Bau eines Radweges zwischen Stiddien und Timmerlah.
Bau einer planfreien Querung (Unter- oder Überführung)
Die Herstellung einer planfreien Querung wird an dieser Stelle kritisch gesehen, da damit erstmals eine für den Kfz-Verkehr zügige und weitgehend behinderungsfreie Nord-Süd-Achse (SZ-Thiede – B 1) entstehen würde. Derzeit liegt die Verkehrsbelastung der Kreisstraße gemäß Verkehrsmodell (Analysefall 2016) bei lediglich 1.400 Kfz/Tag. Durch eine planfreie Querung würde diese Verkehrsbelastung steigen und in der Konsequenz zu einer stärkeren Verkehrsbelastung der betroffenen Ortsteile führen. Darüber hinaus würden die entstehenden Baukosten in keiner akzeptablen Relation zu der Verkehrsbelastung stehen. Vor diesem Hintergrund kommt seitens der Verwaltung nur eine Erneuerung des Bahnübergangs in Betracht.
Bau eines zusätzlichen Geh- und Radweges im Bereich des Bahnübergangs
Zwischen Stiddien und Timmerlah verläuft die Kreisstraße 20 mit einer ca. 5,80 m breiten Fahrbahn. Die Breite der Straßenparzelle beträgt ca. 11,5 bis 12,5 m. Aufgrund der neben der Fahrbahn (abschnittsweise) verlaufenden Baumreihen, Entwässerungsmulden und ‑gräben ist ein Geh-/Radweg nur außerhalb der Straßenparzelle unter Ankauf privater Flächen realisierbar.
Bei einer Verkehrszählung von 2017 wurde in der Spitzenstunde eine Querschnittsbelastung von lediglich 115 Fahrzeuge/Stunde (Summe aus beiden Fahrtrichtungen) gezählt, was die o. g. Verkehrsbelastungen des Verkehrsmodells bestätigt. Auch in der Prognose 2030 (Verkehrsmodell Prognose 2030 Ohnefall) erfolgt keine weitere Zunahme der Verkehrsmengen auf dem betroffenen Straßenabschnitt.
Aufgrund der geringen Kfz-Verkehrsstärke ist ein Fahren des Radverkehrs auf der Fahrbahn ggfs. ergänzt durch weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-Verkehrs vertretbar. Perspektivisch sollen die Verbindungen in die Braunschweiger Innenstadt gestärkt werden, da diese Fahrtbeziehung deutlich stärker ausgeprägt ist als zwischen den beiden Ortsteilen.
Der Bau eines zusätzlichen Geh-/Radwegs nur im Bereich des Bahnübergangs führt zu einer Erhöhung der Baukosten von etwa 250.000 € (Kostenschätzung DB), die aufgrund des einseitigen Verlangens alleine von der Stadt zu tragen wären. Da die Priorität für Planungen für einen weiterführenden Geh-/Radweg im Vergleich zu anderen Maßnahmen im Stadtgebiet gering ist, ist ein Geh-/Radweg im Bereich des Bahnübergangs derzeit entbehrlich.
Fazit:
Aus den genannten Gründen ist aus Sicht der Verwaltung die Berücksichtigung eines zusätzlichen Geh-/Radwegs bei der Erneuerung des Bahnübergangs Teufelsspring im Vergleich zu anderen Radverkehrsmaßnahmen wirtschaftlich nicht vertretbar. Ebenfalls ist eine Unter- oder Überführung aufgrund der damit erzeugten Verkehrszunahme nicht sinnvoll. Die Erneuerung des Bahnübergangs sollte daher als 1:1 Ersatz unter Beibehaltung der heutigen Straßenraumsituation erfolgen.
