Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19667
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kinder- und Teenyklub "Weiße Rose" Ludwig-Winter-Str. 4, 38120 Braunschweig hier: Kostenerhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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09.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Baumaßnahme Neubau Kinder- und Teenyklub ‚Weiße Rose‘ – Projekt „FB 61: Investitionspakt Donauviertel KTK und KPW (4S.610043)“ - werden sich Mehrkosten in Höhe von
+ 1.488.800 €
ergeben.
Der damalige Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 01.12.2020 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit
3.062.700 €
festgestellt.
Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen
4.551.500 €.
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
- Höhere Submissionsergebnisse infolge von Lieferengpässen und Preissteigerungen durch die Coronakrise und dem Ukraine-Krieg.
- Demzufolge zeichnen sich durch die dynamische Marktentwicklung Preissteigerungen im Bereich der TGA sowie der Hochbaugewerken ab. Diese beeinflussen den Bauablauf unkalkulierbar sowohl zeitlich als auch finanziell.
- Unvorhersehbare, notwendige Maßnahmen im Bereich Tiefbau und Außenanlagen.
Einsparungen zur Reduzierung der Baukosten können nicht aufgezeigt werden. Die Bereitstellung der Mehrkosten ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Maßnahme erforderlich.
Weiterhin sind Kosten von 141.000 € für einen Integrationsmanager eingeplant, so dass ins-gesamt Finanzmittel i. H. v. 4.692.500 € benötigt werden. Die Fördersumme verbleibt bei 2.187.000 €. Der städtische Eigenanteil erhöht sich damit von 1.016.700 € auf 2.505.500 €.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Jahr benötigt, um die vorgesehene und notwendige Inbetriebnahme des Neubaus im März 2023 nicht zu gefährden. Der Durchführungszeitraum der Maßnahme wurde durch den Fördergeber bis 31.03.2023 festgelegt. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2023 vorzulegen.
Aufgrund der sehr langen Lieferzeiten für die erforderlichen Materialien ist nach dem Vergabeverfahren der Auftrag bis spätestens Dezember 2022 zu erteilen.
Den Antrag auf Genehmigung einer entsprechenden überplanmäßigen Auszahlung wird die Verwaltung dem Rat zu einer seiner kommenden Sitzungen zur Entscheidung vorlegen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus den o. g. Gründen.
Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlage ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,5 kB
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