Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19222
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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01.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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22.11.2022
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderungen oder Neufassungen von Satzungen und Verordnungen.
Ausgangslage
Die folgenden sechs Parkflächen werden durch eine Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig.
- Markthalle,
- Kannengießerstraße,
- An der Martinikirche,
- Jodutenstraße/Klint,
- Südstraße
- Willy-Brandt-Platz
Sie werden als Betrieb gewerblicher Art (BgA) „B 660 Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen“ zusammengefasst. Eine entsprechende Entgeltordnung wird dem Rat mit DS 22-19221 parallel zur Entscheidung vorgelegt. Zugleich müssen mit dieser Neufassung der ParkGO die Parkgebührenzonen auf diese neue Situation angepasst werden.
Anpassung der Parkgebührenzonen
Die Flächen
- Markthalle,
- Kannengießerstraße,
- An der Martinikirche,
- Jodutenstraße/Klint und
- Südstraße
befinden sich aktuell in der Parkgebührenzone I.
Der
- Willy-Brandt-Platz
bildet derzeit die Parkgebührenzone II.
Die künftige Parkgebührenzone I bleibt in ihrem räumlichen Umfang bestehen, jedoch sind die fünf oben genannten Flächen des BgA zukünftig ausgenommen.
Die aktuelle Parkgebührenzone II (Willy-Brandt-Platz) entfällt. Stattdessen wird aus der aktuellen Parkgebührenzone III die künftige Parkgebührenzone II.
Keine Verlängerung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge
Das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge ist gemäß § 3 der aktuellen ParkGO bis zum 31. Dezember 2022 befristet, sodass eine Verlängerung dieser Regelung durch die Verwaltung geprüft wurde.
Parkgebühren haben u. a. eine Lenkungsfunktion, z. B. in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl in Richtung Umweltverbund, und dienen auch dazu, dass Kurzzeitparkplätze im Straßenraum tatsächlich nur kurz belegt werden, damit möglichst viele Kraftfahrzeugnutzer bei Bedarf einen freien Parkplatz finden. Parkgebühren im Straßenraum sind zudem bewusst so kalkuliert, dass Parkhäuser in der Regel günstiger sind, damit nicht vorrangig im sehr begrenzt verfügbaren Straßenraum geparkt wird.
Zur Förderung der Elektromobilität war in 2014 – bewusst abweichend von dieser grundsätzlichen Argumentation – das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge als befristeter Impuls eingeführt worden.
Ein solcher Impuls ist inzwischen nicht mehr erforderlich. Der Bestand an Elektrofahrzeugen steigt mittlerweile stetig. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen übersteigt deutlich das Angebot.
Entwicklungsperspektive für die Parkgebühren
Gemäß Drucksache 17-05512 ist vorgesehen, die Höhe der Parkgebühren an die jeweilige Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland anzupassen (jährliche Überprüfung). Die Verwaltung prüft seitdem regelmäßig zum Beginn eines Jahres, ob sich daraus eine Steigerung ergibt, die eine Parkgebührenerhöhung von mind. 0,10 € für 30 Min. Parkdauer zulässt. In diesem Fall würde die Verwaltung dem Rat eine Parkgebührenanpassung vorgeschlagen. Bis Anfang 2022 war das nicht der Fall.
Die nächste Überprüfung wird Anfang 2023 erfolgen. Im März 2022 ist die Schwelle erstmalig überschritten worden. Da sich ein Absinken des Verbraucherpreisindex bis zum Jahreswechsel derzeit nicht abzeichnet, wird die Verwaltung Anfang 2023 voraussichtlich eine Gebührenerhöhung vorschlagen.
Die generelle Thematik der Parkraumbewirtschaftung inkl. der Höhe der Parkgebühren und die zukünftige Systematik zukünftiger Parkgebührenanpassungen wird im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) thematisiert, öffentlich diskutiert und abgewogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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