Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept für den Ausbau der Stadtbahn Braunschweig für den Einsatz 2,65 m breiter Fahrzeuge gem. Anlage wird beschlossen. Das gesamte Stadtbahnnetz soll langfristig mit 2,65 m breiten Fahrzeugen betrieben werden.
     
  2. Die BSVG wird beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des 1. Linienpaketes zu beantragen. Die jeweiligen Streckenabschnitte werden nach individueller Antragsreife beantragt.
     
  3. Vorbehaltlich einer Mitfinanzierung durch Bund oder Land und der Bereitstellung der Eigenmittel durch die BSVG wird die bauliche Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen an den Anlagen der BSVG für das 1. Linienpaket beschlossen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die BSVG wurde im Jahr 2021 beauftragt, in enger Abstimmung mit der Verwaltung ein Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept für den Einsatz von 2,65 m breiten Fahrzeugen auf 1.100 mm Spurweite zu erstellen (Drucksache 21-16088). Das Konzept wurde erarbeitet und liegt dieser Drucksache als Anlage bei. Es bildet die Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur für das 1. Linienpaket ab, enthält einen Kostenplan auf Basis einer Kostenschätzung für die Umsetzung und bildet die Grundlage für die Fördermittelakquise.

 

Das 1. Linienpaket beinhaltet dabei die Strecken der Linie 1, 2 und 10 zuzüglich der betrieblich notwenigen Abschnitte um den Betriebshof Am Hauptgüterbahnhof zu erreichen. Gegenüber der Drucksache 2116088 wurde auf Grund einer Aufwandsabschätzung zur Projektbearbeitung und der vorhandenen Ressourcen die Linie 4 aus dem 1. Linienpaket herausgenommen und die Umsetzung ist für 2030 vorgesehen.


 

Die BSVG strebt die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit ihrer aus dem Jahr 1995 stammenden Stadtbahnfahrzeuge bis ins Jahr 2030 an, um so die nächste Ersatzbeschaffung schon für die Beschaffung 2,65 m breiter Fahrzeuge nutzen zu können. Sollten Sachzwänge diese Planung behindern, wird der Rat über die alternative Vorgehensweise informiert. Ein Risiko stellt die wirtschaftlich/technische Verfügbarkeit der Stadtbahnfahrzeuge von 1995 dar. Diese Fahrzeuge sind derzeit schon anfällig und ggf. nur aufwendig einsatzfähig zu halten. Sollte sich dieser Sachstand im weiteren zeitlichen Ablauf zu einem signifikanten Risiko entwickeln, muss die Betriebsaufnahme 2,65 m breiter Fahrzeuge ggf. ins Jahr 2037 verschoben werden und die 1995er Fahrzeuge würden zunächst durch die Beschaffung von 2,30 m breiten Fahrzeugen ersetzt werden.

 

Zu den voraussichtlich weiteren zwei Linienpaketen sind weitere Umsetzungsbeschlüsse vorgesehen. Das 1. Linienpaket ist mit der geplanten Fahrzeugersatzbeschaffung so abgestimmt, dass ein Betrieb mit 2,65 m breiten Fahrzeugen im Netz des 1. Linienpakets und mit 2,30 m breiten Bestandsfahrzeugen im verbleibenden bzw. im Gesamtnetz möglich ist. Dieses Vorgehen wurde auf Grund der langen Zeitabläufe für das Gesamtprojekt gewählt. Die Umsetzung der weiteren Linienpakete wird zeitlich wieder mit den zukünftigen Ersatzbeschaffungen für Stadtbahnfahrzeuge verknüpft. Derzeit sind nach 2030 Ersatzbeschaffungen in den Jahren 2037 und 2044 vorgesehen.

 

Die Erarbeitung der Förderanträge erfolgt zeitgerecht zu den jeweiligen Infrastrukturmaßnahmen. Derzeit stehen Landesmittel im Fokus der Fördermittelakquise. Im Frühjahr 2023 sind direkte Abstimmungen mit der Landesnahverkehrsgesellschaft zum Vorgehen geplant. Sollten sich im weiteren Prozess Zugangsmöglichkeiten für Bundesfördermittel ergeben, wird auch diese Möglichkeit geprüft.

 

Die Realisierung des 1. Linienpaketes im Rahmen des o. g. Fahrzeug- und Infrastrukturkonzeptes führt zu Kosten von rd. 8,97 Mio. €r die einzelnen Streckenabschnitte zuzüglich ca. 0,11 Mio. €r die Brückenverstärkung. Die Finanzierung der baulichen Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen an den Anlagen der BSVG wird im Wirtschaftsplan 2023 der BSVG abgebildet.

 

r die Kernverwaltung ergeben sich im Rahmen der Umsetzung des 1. Linienpaketes lediglich Kosten i. H. v. ca. 1 Mio. €, da unter anderem die Masten der Lichtsignalanlagen umgebaut und im Hinblick auf die Barrierefreiheit angepasst werden sollen.

 

Sollten sich wesentliche Änderungen der öffentlichen Straßenverkehrsanlagen ergeben, werden die Planungen hierzu dem AMTA zur Beschlussfassung vorgelegt.
 

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Anlagen

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