Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung
vom 04.11.2022 auf 380.100 € festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Der Lastenaufzug in der Petzvalstraße weist laut der letzten Gefährdungsbeurteilung erhebliche Mängel auf. Diese Mängel werden durch die Erneuerung des Lastenaufzuges abgestellt und der Aufzug kann wieder ohne Gefahren in die Nutzung genommen werden.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Im Rahmen der Maßnahmen wird das Raumprogramm nicht verändert.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Der Aufzug aus dem Jahre 1957 weist gravierende Mängel in der Sicherheit und Benutzung auf. Da eine Sanierung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar ist, wird der Lastenaufzug komplett erneuert.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich ausschließlich um eine Erneuerung des Lastenaufzuges handelt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen, da es sich um eine Maßnahme am Lastenaufzug handelt und z. B. ein Zugang für Rollstuhlfahrer (Aufzug) dort in der Maßnahme nicht umgesetzt wird.

 

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom

04.11.2022    380.100 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme wird im Frühjahr bis Sommer 2023 durchgeführt, da die Mieter in diesem Zeitraum den Lastenaufzug seltener benötigen. Ein genauer Zeitraum von 3 Wochen Bautätigkeit wird frühzeitig kommuniziert.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2022 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210104 Aufzugsanlagen/Sanierung kassenwirksame Mittel i. H. v. 400.000 € veranschlagt.

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für das Geb. Petzvalstr. 50 B erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Geb. Petzvalstr. 50 B/Austausch Lastenaufzug“ umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer der

nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die Finanzierung der Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar gesehen, da der Lastenaufzug erhebliche Mängel aufweist und eine Gefährdung bei der Nutzung besteht (siehe auch Nr. 2 und 4 der Vorlage).

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise