Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20091
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan "Holwedestraße", AP 25 - Grundsatzbeschluss zur Fortführung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Holwedestraße", AP 25 auf der Grundlage des Siegerentwurfes des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs "Nachnutzung Klinikum Holwedestraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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06.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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07.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die städtebaulichen Grundlagen als Basis für einen Bebauungsplan um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel
Das Braunschweiger Klinikum beabsichtigt im Süden von Braunschweig eine moderne Zentralklinik zu errichten, die auch künftig eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen soll. In diesem Zuge soll der Standort an der Holwedestraße kurz- bis mittelfristig aufgegeben werden. Die absehbare Aufgabe der bisherigen Nutzung und eine zeitnahe Nachnutzung erfordern frühzeitige Planungskonzeptionen zur zukünftigen Nutzung des Areals.
Wie in der Drs. 22-19955 mitgeteilt, hat die Stadt Braunschweig einen zweiphasigen „Offenen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb - Nachnutzung des Klinikums Holwedestraße“ durchgeführt.
Anfang November hatte die Wettbewerbsjury einstimmig die Konzeption der Planungsgemeinschaft des Braunschweiger Architekturbüros jensen und hultsch architekten mit dem Berliner Landschaftsarchitekturbüro studiofutura, Matteo Basta, zum Siegerentwurf gewählt. Wie bereits dargestellt, bietet der Siegerentwurf nach Ansicht der Jury eine überzeugende Lösung der komplexen Planungsaufgabe unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Standortes. Die städtebaulichen, freiraumplanerischen, sozialen und auch klimatischen Aspekte entsprechen den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung in besonderer Weise.
Die Verwaltung unterstützt die Auffassung der Wettbewerbsjury. Mit dem Entwurf gelingt es, die Bedeutung der grüngeprägten Okerumflut als ringförmiger Naherholungsraum auch auf dem Abschnitt der Holwedeklinik zu schließen. Die Entwurfsverfasser schaffen es, die Ansprüche an einen innerstädtischen Standort, z.B. hinsichtlich einer intensiven Ausnutzung unterschiedlicher Nutzungen, mit den Freiraumbelangen zu verknüpfen. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten halten angemessenen Abstand zur Oker. Sie nehmen für sich nicht in Anspruch, eine exklusive Wohnlage zu schaffen, sondern bilden mit ihrer Anordnung und Ausformung gute Ansätze, auch geförderten Wohnraum im Quartier umzusetzen.
Mit der großzügigen und das Gesamtquartier prägenden Freiraumgestaltung reagiert der Siegerentwurf sehr gut auf den baulichen Bestand und vermag insbesondere das quartiersprägende Hauptgebäude prägnant mit dem zukünftigen Umfeld zu verbinden. Der Entwurf wirkt sich lokalklimatisch positiv auf die Nachbarschaft aus. Die Durchgänge aus westlicher Richtung bringen den Freiraum besser als bisher mit den benachbarten Quartieren des westlichen Ringgebietes zusammen.
Mit der vorgesehenen Dachbegrünung, der Installation von PV-Anlagen und der gebündelten Unterbringung des MIV in Quartiersgaragen (Quartiersplatz, südlicher Wohnblock) kommt der Siegerentwurf den aktuellen Anforderungen an neue Quartiere nach. Im Ergebnis kann das neue Quartier im Inneren von Verkehr befreit werden. Die Freiraumplanung vermag von allen Entwürfen am eindrucksvollsten mit dem vorhandenen Baumbestand umzugehen.
Mit dem an die Holwedestraße gelegten Quartiersplatz vermag der Entwurf in besondere Weise den Planungsbereich mit dem benachbarten Bestand zu verbinden. Verschiedene öffentliche Nutzungen oder kleine Versorgungseinrichtungen tragen dazu bei, dass für den Bereich der Holwedeklinik kein separiertes Quartier entsteht. Nutzungsvielfalt (Wohnen, Kita, Schule, Gastronomie, Okerzugang) trägt zur zukünftigen Belebung des Quartiers bei.
Die Jury hat der Stadt Braunschweig als Wettbewerbsausloberin aufgrund der Qualität einstimmig die Umsetzung des Siegerentwurfs empfohlen. Die Empfehlung der Jury wird daher zur Grundlage eines politischen Beschlusses über die weitere Bearbeitungsbasis für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Holwedestraße“, AP 25.
Die Verwaltung stimmt der Einschätzung des Preisgerichts zu. Auch nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um einen umsetzbaren Entwurf, der seine Qualitäten insbesondere bei der Einbindung der Grün- und Freiraumflächen in das Quartier entfaltet.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Holwedestraße“, AP 25 auf der Grundlage des Siegerentwurfs weiterzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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614,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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