Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19739-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftszentren in Braunschweig - Transparenz der Priorisierungen zum vorgesehenen Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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18.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.11.2022 wurde der Auftrag erteilt, die Kriterien für die Priorisierung von Einrichtungen transparent darzulegen.
Um die in der DS 22-19739 vorgenommenen Priorisierungen zum geplanten Ausbau der Nachbarschaftszentren mit mehr Transparenz zu versehen, wird daher die angewandte Systematik der Bewertung verschiedener Einrichtungen dargestellt.
Die Grundlage der Priorisierungen bilden die Vorgaben aus dem Ratsauftrag zur Erarbeitung eines Bedarfsplans Nachbarschaftszentren (DS 18-08424). Die drei Kriterien wurden in gleicher Form angewendet, aber zusätzlich, um größtmögliche Transparenz zu erreichen, mit einem Punktraster hinterlegt:
1. Stadtteile mit besonderem sozialen Handlungsbedarf
Um den besonderen sozialen Handlungsbedarf in Stadtteilen zu definieren, werden Anteile bestimmter Bevölkerungsgruppen in den Quartieren und das jeweilige Verhältnis zum städtischen Durchschnittswert zugrunde gelegt. Zu den dabei berücksichtigten Bevölkerungsgruppen zählen alleinlebende Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Leistungsempfangende nach dem SGB II. Diese Indikatoren werden im weiteren Verlauf jährlich aktualisiert, um ggf. Anpassungen in der Bewertung des besonderen sozialen Handlungsbedarfs vorzunehmen.
2. Stadtteile ohne Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug
3. Stadtteile mit vorhandenen Einrichtungen mit gutem Weiterentwicklungspotenzial
Das Weiterentwicklungspotenzial der vorgeschlagenen Einrichtungen wird anhand der jeweiligen Lage im Stadtteil, der ÖPNV-Anbindung sowie vorhandener Räumlichkeiten bewertet. Daneben gehen bestehende Erfahrungen in der quartiersorientierten Gemeinwesenarbeit, existierende Netzwerkaktivitäten und interessierte Bürgerinitiativen in die Bewertung ein.
Alle Indikatoren werden drei Kategorien zugeordnet und mit Punktwerten hinterlegt:
• „Lage, Räumlichkeiten, (soziale) Infrastruktur im Quartier“ (maximal 7 Punkte),
• „Soziale Situation im Stadtteil“ (maximal 9 Punkte)
• „Zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ (maximal 4 Punkte)
. . .
In der Kategorie „Soziale Situation im Stadtteil“ ist die Punktvergabe abhängig von der jeweiligen Abweichung der Werte vom städtischen Durchschnitt.
Insgesamt ergibt sich eine maximal zu erreichende Punktzahl von 20. Abhängig von der erreichten Punktzahl erfolgt die Priorisierung, wobei Stufen der höchsten Priorität (14 bis 20 Punkte), der hohen Priorität (7 bis 13 Punkte) und der Priorität (0 bis 6 Punkte) gebildet werden.
Erreichen Einrichtungen identische Gesamtpunktzahlen, wird die jeweilige Punktzahl in der Bewertungskategorie „zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ stärker gewichtet, um eine Reihenfolge festzulegen.
Einrichtungen, die momentan über Förderprogramme Dritter finanziert sind, belegen abhängig vom Zeitpunkt des Auslaufens der jeweiligen Drittmittelfinanzierung entsprechende Plätze in der Priorisierungsliste, auch wenn die erreichte Punktzahl der indikatorengestützten Bewertung eine höhere Priorisierung ergibt.
Über die vorgeschlagenen Einrichtungen hinaus ist unter Beachtung der vorgegebenen Prämissen zu den sozialstrukturellen Gegebenheiten in bestimmten Stadtteilen sowie den Weiterentwicklungspotenzialen bestehender Einrichtungen, die Notwendigkeit und Möglichkeit der Implementierung weiterer Nachbarschaftszentren im Stadtgebiet gegeben.
Im Vergleich zur Mitteilung zum geplanten Ausbau von Nachbarschaftszentren in Braunschweig (DS 22-19739) hat sich die Reihenfolge der vorgeschlagenen Einrichtungen aufgrund der Punktvergabe leicht verändert.
So haben die Quartiersprojekte SQuaT und Quartier:Haus die Platzierung gewechselt – ohne Auswirkungen auf das beabsichtigte Jahr der Umsetzung.
Die Begegnungsstätte in der Böcklerstraße wurde aufgrund der geringeren Punktzahl in der Bewertungskategorie „zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ zugunsten der Begegnungsstätten Achilles Hof und In den Rosenäckern zurückgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Mitteilung DS 22-19739 enthalten gewesen und haben unverändert weiterhin Bestand.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,2 kB
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