Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19739-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.11.2022 wurde der Auftrag erteilt, die Kriterien für die Priorisierung von Einrichtungen transparent darzulegen.

 

Um die in der DS 22-19739 vorgenommenen Priorisierungen zum geplanten Ausbau der Nachbarschaftszentren mit mehr Transparenz zu versehen, wird daher die angewandte Systematik der Bewertung verschiedener Einrichtungen dargestellt.

 

Die Grundlage der Priorisierungen bilden die Vorgaben aus dem Ratsauftrag zur Erarbeitung eines Bedarfsplans Nachbarschaftszentren (DS 18-08424). Die drei Kriterien wurden in gleicher Form angewendet, aber zusätzlich, um größtmögliche Transparenz zu erreichen, mit einem Punktraster hinterlegt:

 

1. Stadtteile mit besonderem sozialen Handlungsbedarf

Um den besonderen sozialen Handlungsbedarf in Stadtteilen zu definieren, werden Anteile bestimmter Bevölkerungsgruppen in den Quartieren und das jeweilige Ver­hältnis zum städtischen Durchschnittswert zugrunde gelegt. Zu den dabei berück­sichtigten Bevölkerungsgruppen zählen alleinlebende Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Leistungsempfangende nach dem SGB II. Diese Indika­toren werden im weiteren Verlauf jährlich aktualisiert, um ggf. Anpassungen in der Bewertung des besonderen sozialen Handlungsbedarfs vorzunehmen.

 

2. Stadtteile ohne Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug

 

3. Stadtteile mit vorhandenen Einrichtungen mit gutem Weiterentwicklungspotenzial

Das Weiterentwicklungspotenzial der vorgeschlagenen Einrichtungen wird anhand der jeweiligen Lage im Stadtteil, der ÖPNV-Anbindung sowie vorhandener Räum­lichkeiten bewertet. Daneben gehen bestehende Erfahrungen in der quartiers­orientierten Gemeinwesenarbeit, existierende Netzwerkaktivitäten und interessierte Bürgerinitiativen in die Bewertung ein.

 

Alle Indikatoren werden drei Kategorien zugeordnet und mit Punktwerten hinterlegt:

 

• „Lage, Räumlichkeiten, (soziale) Infrastruktur im Quartier“ (maximal 7 Punkte),

• „Soziale Situation im Stadtteil“ (maximal 9 Punkte)

• „Zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ (maximal 4 Punkte)

 

           . . .

In der Kategorie „Soziale Situation im Stadtteil“ ist die Punktvergabe abhängig von der je­weiligen Abweichung der Werte vom städtischen Durchschnitt.

 

Insgesamt ergibt sich eine maximal zu erreichende Punktzahl von 20. Abhängig von der erreichten Punktzahl erfolgt die Priorisierung, wobei Stufen der höchsten Priorität (14 bis 20 Punkte), der hohen Priorität (7 bis 13 Punkte) und der Priorität (0 bis 6 Punkte) gebildet werden.

 

Erreichen Einrichtungen identische Gesamtpunktzahlen, wird die jeweilige Punktzahl in der Bewertungskategorie „zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ stärker gewichtet, um eine Reihenfolge festzulegen.

 

Einrichtungen, die momentan über Förderprogramme Dritter finanziert sind, belegen abhängig vom Zeitpunkt des Auslaufens der jeweiligen Drittmittelfinanzierung entsprechende Plätze in der Priorisierungsliste, auch wenn die erreichte Punktzahl der indikatorengestützten Bewertung eine höhere Priorisierung ergibt.

 

Über die vorgeschlagenen Einrichtungen hinaus ist unter Beachtung der vorgegebenen Prä­missen zu den sozialstrukturellen Gegebenheiten in bestimmten Stadtteilen sowie den Weiterentwicklungspotenzialen bestehender Einrichtungen, die Notwendigkeit und Möglich­keit der Implementierung weiterer Nachbarschaftszentren im Stadtgebiet gegeben.

 

Im Vergleich zur Mitteilung zum geplanten Ausbau von Nachbarschaftszentren in Braun­schweig (DS 22-19739) hat sich die Reihenfolge der vorgeschlagenen Einrichtungen auf­grund der Punktvergabe leicht verändert.

 

So haben die Quartiersprojekte SQuaT und Quartier:Haus die Platzierung gewechselt – ohne Auswirkungen auf das beabsichtigte Jahr der Umsetzung.

 

Die Begegnungsstätte in der Böcklerstraße wurde aufgrund der geringeren Punktzahl in der Bewertungskategorie „zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale“ zugunsten der Begegnungsstätten Achilles Hof und In den Rosenäckern zurückgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Mitteilung DS 22-19739 enthalten gewesen und haben unverändert weiterhin Bestand.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise