Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Überlassungs- und Mietvertrag über die Sportanlage Rautheim mit dem FC Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. wird rückwirkend zum 31.12.2022 aufgehoben.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. hat die Verwaltung gebeten, das bestehende Vertragsverhältnis über die Sportanlage Rautheim, den aus dem Jahr 1987 stammenden Überlassungs- und Mietvertrag sowie den 1. Nachtrag aus dem Jahr 1992 aufzuheben.

 

Der Verein verfügt über eine mitgliederstarke Jugend-Fußballabteilung. Zurzeit nehmen 11 Jugendmannschaften im Rahmen einer Jugendspielgemeinschaft und 5 Herrenmannschaften für den Verein am Spielbetrieb teil, durch die neuen Wohnbaugebiete und in Planung befindlichen Baugebiete mit steigender Tendenz.

 

Auf dem Grundstück der Sportanlage befinden sich zwei Gebäude: Das städtische Gebäude, welches bereits zur ersten Vertragsunterzeichnung in Betrieb war, und das eigenständig durch den Verein im Jahr 1989 errichtete Gebäude. Aktuell ist in dem „Vereinsgebäude“ u. a. auch ein gewerblicher Gastronom tätig. Der Pachtvertrag zwischen Gastronom und Verein läuft noch bis zum 31.01.2026.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst das Vertragsverhältnis über das Grundstück sowie das städtische Gebäude aufzuheben und das Vereinsgebäude bis zum Ende des noch laufenden Pachtvertrages im Vereinseigentum zu belassen. Das Vereinsgebäude soll dann zum 01.02.2026 ablösefrei in das Eigentum der Stadt übergehen. Der Aufhebungsvertrag soll eine entsprechende Klausel beinhalten, dass der aktuelle Pachtvertrag nicht verlängerbar ist und auch kein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden soll. Ab dem 01.02.2026 soll dann dem FC Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. lediglich der Betrieb einer Vereinskantine gestattet werden. Im Vordergrund steht dabei die Versorgung der Vereinsmitglieder während des Vereinssportbetriebes durch den Verkauf von Getränken und leichten Speisen in Eigenregie und nicht die Erzeugung einer Konkurrenzsituation zu gewerblichen Schank- und Restaurationsbetrieben mit Gewinnerzielungsabsicht.

 

Mit der Aufhebung des Vertragsverhältnisses und Rücknahme der Sportanlage hat die Stadt zukünftig die Betriebskosten für das das städtische Funktionsgebäude zu tragen und die Pflege und Unterhaltung der Sportaußenanlagen zu übernehmen. Die bisher gewährten Zuschüsse zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten würden dagegen ab 2023 entfallen.

 

Dem Wunsch des Vereins auch bei der Rückgabe der Sportanlage das traditionelle Pfingstjugendturnier (eines der letzten verbliebenen Sport-Pfingstturniere in der Stadt) auf der Sportanlage durchzuführen steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.

 

Es wird empfohlen, den bestehenden Überlassungs- und Mietvertrag rückwirkend zum 31.12.2022 aufzuheben und mit dem FC Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. einen Nutzungsvertrag über die Sportanlage Rautheim exklusive dem Vereinsgebäude abzuschließen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise