Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20668
Grunddaten
- Betreff:
-
Goslarsche Straße: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Tuckermannstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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21.02.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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03.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben wegen der Überbezirklichkeit der Buslinie beschlusszuständig ist.
Anlass
Mit Drucksache 20-12696 hat die Verwaltung mitgeteilt, welche Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau vorgesehen sind. Für 2024 ist der Bau des Bussteigs „Tuckermannstraße“ in Fahrtrichtung Nord vorgesehen. Dieser ist im Bushaltestellenkonzept in der höchsten Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet. Die Bushaltestelle wird von der Linie 422 angefahren und von mehr als 100 Ein- und Aussteigern genutzt. Der vorhandene Bussteig entspricht nicht heutigen Standards.
Maßnahme
Der neue Bussteig wird direkt am Fahrbahnrand der Goslarschen Straße, nördlich des bereits gegenüberliegenden umgebauten Bussteiges eingerichtet. Um eine Wartefläche in ausreichender Breite zu erzeugen und die Anfahrbarkeit für Busse zu verbessern, wird der Bordstein vorgezogen und die Warte- und Gehwegfläche verbreitert.
Der Bussteig wird barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Aufgrund direkt angrenzender Bebauung (Fenster/Zugänge/Balkone) wird auf die Herstellung eines Wetterschutzes verzichtet. An der Bushaltestelle werden im Rahmen des Umbaus drei Fahrradständer angeordnet.
Der große Vorteil von Fahrbahnrandhaltestellen liegt in der geringstmöglichen Unterbrechung der Fahrt des Busses bei einem Halt und damit der Verkürzung der Fahrzeiten. An- und Abfahrten der Busse werden durch den gradlinigen Verlauf erleichtert und ein zeitraubendes, oft konfliktträchtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr vermieden.
Finanzierung
Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 160.000 € geschätzt.
Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2024 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.
Im Haushaltsplan 2022/IP 2021 – 2025 sind für das Haushaltsjahr 2024 im Projekt „5S.660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 800.000 € eingeplant.
Der Umbau der Bushaltestelle ist bei ausreichender Mittelverfügbarkeit im Jahr 2024 vorgesehen. Möglicherweise entsteht aus den Haushaltsjahren 2022 und 2023 aufgrund von Kostensteigerungen ein Projektüberhang, so dass einzelne beschlossene Bushaltestellen erst in den Folgejahren realisiert werden können. Ziel dieser Praxis ist, den vollständigen Einsatz der Haushalts- und Fördermittel in jedem Jahr sicherzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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167,5 kB
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