Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18545-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 28.04.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung installiert für einen gewissen Zeitraum eine mobile Radarkontrolle in der Straße.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten, hat die Verwaltung nach Ende der Baumaßnahmen in der Querumer Straße in der Zeit vom 10.11.2022 bis 17.11.2022 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Joseph-Fraunhofer-Straße in Höhe der Nr. 12 erhoben.

 

Folgende Messergebnisse liegen für diesen Zeitraum vor:

 

Messstelle

Joseph-Fraunhofer-Straße 12

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

10.11.2022

bis

17.11.2022

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Karl-Steinacker-Straße

Ernst-Abbe-Weg

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

1.543

87

1.219

80

2.762

84

31 bis 40

 

213

12

296

19

509

15

41 bis 50

 

8

1

9

1

17

1

51 bis 60

 

0

0

0

0

0

0

61 bis 70

 

0

0

0

0

0

0

> 70

 

0

0

1

0

1

0

 

 

1.764

100

1.525

100

3.289

100

 


 

Insgesamt ist festzustellen, dass der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig bis zu 30 km/h gefahren ist. Daher bewertet die Verwaltung die Messergebnisse als weitgehend unproblematisch und sieht dort aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.


 

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