Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2023, in den Weihnachtsferien 2023/2024, sowie für die Familienfreizeit 2023 werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney
    vom 1. bis 8. April 2023

 

  • 386 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 426 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweig und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

  1. Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 6. bis 13. Mai 2023

 

  • 220 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
    • Kinder unter 3 Jahren 52 
    • Kinder von 3 bis 6 Jahren 136 
  • 260 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
    •   Kinder unter 3 Jahren 92 
    •   Kinder von 3 bis 6 Jahren 176 

 

  1. Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 21. Juli bis 6. August 2023

 

  • 335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 505 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

 

  1. Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom
    14. bis 21. Oktober 2023
     
  • 283 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 323 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

  1. Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom
    28. Dezember 2023 bis 4. Januar 2024
  • 295 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

  1. Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
     
  • Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.

 

  • Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
     
  • Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
     
    •   r das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag
           von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
    •   r das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass
           von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
    •   Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des
           Teilnehmerentgeltes
       
  • Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

  • Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
     
    •   r das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerent-
           geltes gezahlt werden.
    •   r das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preis-
           nachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
    •   Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des
           Teilnehmerentgeltes.

 

Es werden kostenlos Kinder von Betreuerinnen und Betreuern mitgenommen.



Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auch im Jahr 2023 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.

 

Die Osterfreizeit 2023 findet aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit. Jedoch hat sich Ferienmaßnahme, durch Inflation und Heraufsetzung des Tagessatzes der Unterkunft um 6,00 €, um 70,00 verteuert.

 

Die Familienfreizeit 2023 findet im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen. Auch bei der Familienfreizeit ist durch die Inflation ein Anstieg der Teilnehmerentgelte zu verzeichnen.

 

Die Sommerfreizeit I wird wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 7. Juli bis 21. Juli 2022 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt.

 

Bei der Sommerfreizeit II der Stadt Braunschweig vom 21. Juli bis 6. August 2023 werden erneut bis zu 300 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien 2023 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

Die Herbstfreizeit 2023 sowie die Winterfreizeit 2022/2023 (mit je 43 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohe-geiß stattfinden.

 

Um die Kosten für Eltern auf einem angemessenen Niveau zu halten, bleibt weiterhin für das Jahr 2023 die Sommerfreizeit in Lenste auf 17 Tage gekürzt.

 

Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.

 

Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als voller Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.

 

Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. r die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind weiterhin vorgehalten.

 

Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 unter dem PSP: 1.36.3620.01.05 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2023 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise