Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für die Beratungen über die Haushaltssatzung 2023/2024 wird das in der Vorlage in den Ziffern 1 und 2 beschriebene Verfahren festgelegt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

  1. Die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2023/2024 erfolgt in der Sitzung am 21. März 2023. Für den Ablauf der Beratungen wird die folgende Verfahrensregelung der letzten Jahre vorgeschlagen:

 

1.1   Der Rat berät auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschussesr Finanzen, Personal und Digitalisierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 21. März 2023 die Haushaltssatzung 2023/2024.
 

1.2     Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger als Berichterstatter den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Ausschussesr Finanzen, Personal und Digitalisierung und des Verwaltungsausschusses.
 

1.3     Die folgende Aussprache soll sich auf die Darstellung politischer Schwerpunkte beschränken. Auf eine Diskussion in der Reihenfolge der Teilhaushalte wird verzichtet.
 

1.4     Änderungsanträge zum Haushalt sollten in der Haushaltslesung des Rates nur noch dann gestellt werden, wenn sie entsprechende Deckungsvorschläge enthalten.
 

1.5   Nach Abschluss der Aussprache und einer evtl. kurzen Sitzungspause geben die Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge

Gruppe Direkte Demokraten,

AfD-Fraktion,
BIBS-Fraktion,

FDP-Fraktion,

Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI
CDU-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
SPD-Fraktion

ihre Abschlusserklärungen zur Haushaltssatzung 2023/2024 ab.

Anschließend folgt die Schlusserklärung des Vertreters der Verwaltung.
 

Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024, über die finanzunwirksamen Anträge zum Haushalt 2023/2024 sowie über ggf. weitere Punkte der Beschlussvorlage jeweils in der Fassung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses unter Berücksichtigung der während der Haushaltslesung angenommenen Anträge.
 

  1. Die geltenden Festlegungen zur Redezeit ergeben sich aus § 36 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 16. November 2021.

 

2.1 Im Rahmen der unter Ziffer 1.3 genannten Aussprache gilt die allgemeine Regelung über die Redezeit gemäß § 36 Abs. 1 der o. g. Geschäftsordnung. Hiernach beträgt die Redezeit für die erste Rednerin / den ersten Redner einer Fraktion / Gruppechstens 5 Minuten. Für jede weitere Rednerin/jeden weiteren Redner einer Fraktion / Gruppe beträgt die Redezeit chstens 3 Minuten.

 

  Als Gesamtredezeit steht den Fraktionen und Gruppen

 

      bis einschließlich 4 Mitgliedern 8 Minuten,

      bis einschließlich 12 Mitgliedern 14 Minuten

      und darüber hinaus 17 Minuten zu.

 

Die Gesamtredezeit darf nicht überschritten werden. Abweichungen hiervon kann

der Ratsvorsitzende gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung in Ausnahmefällen gestatten.

 

2.2 r die Abschlusserklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung im Rat stehen den Fraktionen und Gruppen nach § 36 Abs. 3 Satz 1 der o. g. Geschäftsordnung

 

      bis einschl. 10 Mitgliedern 15 Minuten

      und darüber hinaus 20 Minuten zur Verfügung.

 

2.3 Nach § 36 Abs. 6 der Geschäftsordnung kann der Rat auf Empfehlung des Ältestenrates im Einzelfall von diesen Regelungen abweichen.

 

3. Eine Verlängerung der Redezeit für die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Rahmen der Aussprache zum Haushalt 2023/2024 von 5 auf 10 Minuten wäre gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung vom Rat zu Beginn der Ratssitzung zu beschließen.

 


 

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