Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20303-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage des Herrn Stefan Wirtz vom 18.02.2023 (DS Nr. 22-20303-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

 

Gemäß § 32a Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ist bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge über der für eine Solarnutzung geeigneten Einstellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Allerdings sind die Planungen der Quartiersgaragen im Baugebiet "Wenden-West, 2. BA" momentan noch nicht soweit fortgeschritten, dass Angaben über die Größe der Dachflächen gemacht werden können.

 

Da die knappen Flächenreserven im Baugebiet "Wenden-West, 2. BA" vorwiegend der Entwicklung von Wohnbaufläche dienen sollen, sind im Plangebiet keine Freiflächen für die PV-Aufstellung vorgesehen. Gleichwohl beabsichtigt die Stadt, ein stadtweites Konzept aufzustellen, das darstellt, an welchen Stellen in der Stadt Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Abwägung mit anderen Belangen vorgesehen werden können. Hierzu findet bereits ein Prozess zur Erarbeitung einer Ausbaustrategie statt.
 

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