Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20945
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2023 im Stadtbezirk 112 - Wabe-Schunter-Beberbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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19.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 112 – Wabe-Schunter-Beberbach werden wie folgt verwendet:
1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 18.300,00 €
2. Mittel für Ortsbüchereien 4.900,00 €
3. Hochbauunterhaltung für bezirkliche Friedhöfe 2.000,00 €
4. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 1.664,11 €
5. Grünanlagenunterhaltung für bezirkliche Friedhöfe 600,00 €
Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 18.300,00 €
1. Essener Straße Gehweg Ecke Bevenroder Straße bis
Hs.-Nr. 30 - 29:
ca. 45 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, Tiefbord setzen, RE-Pflaster rot als Trennung zwischen Gehweg und Radweg
beitragspflichtig* 10.500,00 €
2. Altmarkstraße Gehweg Westseite Hs.-Nr. 23 - 27:
ca. 220 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, Hochbord punktuell anpassen/austauschen
beitragspflichtig* 28.000.00 €
3. Altmarkstraße Gehweg Ostseite Hs.-Nr. 22 A an den Containern:
ca. 65 m² Asphaltbefestigung ausbauen,
Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen, Tiefbord, Hochbord und ca. 15 m² Gosse erneuern,
beitragspflichtig* 16.000,00 €
4. Waldweg Gehweg Westseite ggü. Hs.-Nr. 1:
ca. 60 m² Asphaltbefestigung ausbauen,
Planum herstellen und verdichten, Schotter-tragschicht liefern und einbauen, Beton RE-Pflaster 20/10/8 liefern und verlegen, Hochbord erneuern
beitragspflichtig* 15.000.00 €
5. Maschstraße Gehweg Ostseite Hs.-Nr. 20 - 27:
ca. 60 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen, Tiefbord punktuell ergänzen,
beitragspflichtig* 9.000,00 €
(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Zu 2. Mittel für Ortsbüchereien 4.900,00 €
Ortsbücherei Bevenrode 794,00 €
Ortsbücherei Bienrode 847,00 €
Ortsbücherei Querum 2.035,00 €
Ortsbücherei Waggum 1.224,00 €
Etatverteilung: 500,00 € Sockelbetrag und Verteilung innerhalb des Stadtbezirks nach den Ausleihzahlen des Vorjahres 2022.
Zu 3. Hochbauunterhaltung für bezirkliche Friedhöfe 2.000,00 €
Ortsteilfriedhof Bevenrode
Türfront ausbessern und streichen, Gesimskasten (unter dem Dach) erneuern
Zu 4. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 1.664,11 €
- GS Gliesmarode, Materialschrank 905,97 €
- GS Waggum, Zwei Regale 758,14 €
- GS Querum, Kein Wunsch seitens des Schulträgers übermittelt.
Zu 5. Grünanlagenunterhaltung für bezirkliche Friedhöfe 600,00 €
Anschaffung Sitzbänke
Grünanlagenunterhaltung
Ein Vorschlag zur Verwendung von bezirklichen Mitteln zur Grünanlagenunterhaltung (Regelvorschlag in Höhe von 800,00 €) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung.
Allgemein:
Die im Beschlusstext genannten Beträge sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter 2. bis 5. genannten Mittel, sowie für den noch folgenden Vorschlag zur Grünanlagenunterhaltung.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
