Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20661-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Celler Straße: Verbesserte Querungsmöglichkeit für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende im Zuge des Wallrings
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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02.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Der Stadtbezirksrat 130 Innenstadt hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 die DS 23-20661 beraten und folgenden vom Vorschlag der Verwaltung abweichenden Beschluss (10:6:0) gefasst:
„1. Der Planung und dem Umbau des Knotenpunktes Celler Straße/Petritorwall/Am Neuen Petritore wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung zugestimmt.
2. Die Entwässerungsrinnen werden dort, wo sie die asphaltierten Radwege im Verlauf der Celler Straße queren, nicht als Betonsteinpflaster, sondern ebenfalls durchgehend asphaltiert ausgeführt und die Steigungsänderungen ausgerundet.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung erkennt die Intention des Stadtbezirksrates, die Situation für die in Richtung Osten auf dem Petritorwall Radfahrenden auf ein höheres Qualitätsniveau zu heben, was nur durch den Verzicht auf 14 Parkplätze möglich wird. Dies hatte die Verwaltung in der Variante 2 dargestellt, die der Stadtbezirksrat abweichend beschlossen hat.
Die Verwaltung sieht an dieser Stelle die Möglichkeit, Parkplätze zu erhalten, was bei anderen Radverkehrsplanungen nicht der Fall ist. Durch das Einhalten der in Braunschweig vorgesehenen Mindestbreite für Fahrradstraßen (auf einer Länge von ca. 80 m) ist auch in Variante 1 eine gute Radverkehrslösung dargestellt.
Zum Beschlusspunkt 2 des Stadtbezirksrates hat die Verwaltung bereits in der Sitzung des Stadtbezirksrates vorgetragen, dass diese Betonsteinrinnen in sehr flachen Bereichen ein sehr wesentliches Element der Straßenentwässerung darstellen und erst im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden werden kann, ob eine Betonsteingosse erforderlich wird, um eine Pfützenbildung in diesen Bereichen sicher zu vermeiden.
Die Verwaltung sagt zu, an allen Stellen, die anders entwässert werden können, auf die Querrinnen zu verzichten. An allen anderen Stellen besteht bei einem Verzicht auf die Querrinnen die Gefahr einer Pfützen- und im Winter Eisbildung. Die Verwaltung rät dringend ab, an solchen Stellen keine Querrinne einzubauen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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839,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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843 kB
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