Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Erweiterung der Jugendbeteiligung in Braunschweig werden folgende Maßnahmen beschlossen, die nach Inkrafttreten des Haushalts 2023/2024 und der Erteilung der Fördermittelzusage aus dem Programm Resiliente Innenstädte umgesetzt werden können:

 

  1. Es wird ein Jugendparlament gegründet. Dabei berät die Verwaltung die AG Jugendparlament bei den Formalitäten zur Gründung eines Jugendparlaments (Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung etc.). Sie prüft die rechtliche Einbettung unter Beachtung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag.

 

  1. Als zentrale Anlaufstelle für Jugendliche und zur Bündelung der Beteiligungsformate wird ein Jugendbüro eingerichtet.

 

  1. Die Verwaltung sucht geeignete Räumlichkeiten in der Innenstadt für das Jugendbüro und das Jugendparlament.

 

  1. Die Finanzierung des Personals, der Miete sowie der Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten (Mobiliar, digitale Infrastruktur etc.) erfolgt über das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“.

 

  1. Dem Jugendbüro werden für die organisatorische Begleitung und fachliche Unterstützung des Jugendbüros und des Jugendparlaments sowie für digitale Beteiligungsmöglichkeiten 2,5 zusätzliche Stellen zunächst für die Dauer des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ zugeordnet.

 

  1. Dem Jugendbüro wird ein jährliches Budget in Höhe von 50.000 € insbesondere für Beteiligungsaktionen und -projekte zugeordnet. Dem Jugendparlament werden 20.000 € pro Jahr zur freien Projektplanung und 5.000 € pro Jahr für Kosten der allgemeinen Verwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Ratsbeschluss vom 21. März 2023 wurde die Verwaltung gebeten, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. April 2023 einen Beschlussvorschlag für die Errichtung eines Jugendbüros und die Gründung eines Jugendparlaments zu erarbeiten.

 

Grundlage für diese Beschlussvorlage sind die Ergebnisse der dreiteiligen Workshop-Reihe zur Kinder- und Jugendbeteiligung am 28. Juni 2022, 26. November 2022 und 21. Januar 2023, die entsprechende Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 9. Februar 2023 (23-20617), die im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Haushalt 2023/2024 beschlossenen Fraktionsanträge zum Ergebnishaushalt FWE 195 bzw. Stellenplan SP 197 und die im o. g. Ratsbeschluss konkret benannten Maßnahmen.

 

Insbesondere die Workshop-Ergebnisse machen deutlich, dass bei den Kindern und Jugendlichen in Braunschweig der Wunsch nach einer größeren Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in der Stadt besteht.

 

Die Verwaltung unterstützt zunächst die Jugendlichen bei allen Gründungsformalitäten für ein Jugendparlament. Die Jugendlichen erarbeiten im Rahmen eines Wochenendseminars der Akademie für starke Kinder- und Jugendparlamente[1] in Koordination der Abteilung Jugendförderung eine Wahl- und Geschäftsordnung. Die jungen Menschen werden kontinuierlich von den Fachkräften beraten. Auch für folgende Generationen gibt es eine dauerhafte Begleitung.

 

Das Jugendbüro dient zukünftig als Anlaufstelle für alle jungen Menschen in der Stadt Braunschweig. Die Mitglieder des Jugendparlamentes können hier immer tagen und Sitzungen abhalten. Zusätzlich können auch andere Jugendgruppen (Arbeitsgruppen, Jugendforum etc.) die Räumlichkeiten nutzen. Im Hintergrund unterstützen hauptamtliche Mitarbeitende der Abteilung Jugendförderung. Temporäre Beratungsangebote können das Angebot ergänzen.

 

Für das Jugendbüro und das Jugendparlament werden zielgruppengerechte Räume benötigt. Von den jungen Menschen wurden in den Workshops z. B. Begriffe wie Youthworking Spaces, Coworking Spaces, Safe Spaces, Creativ-Lab und Workspaces eingebracht und definiert. Sitzungs- und Besprechungsräume sind, neben Büroräumen für das Jugendparlament, weiteren Beteiligungsformaten und gegebenenfalls Räumen für den Stadtschülerrat mitzudenken. Weitere Mitarbeitende aus der Jugendförderung, deren Arbeitsschwerpunkte in der Demokratieförderung und der politischen Bildung liegen, bilden eine Synergie bei der Zusammenarbeit für bestehende und neue Formate, ermöglichen ein gemeinschaftliches Nutzen der Räumlichkeiten und garantieren die geforderten festen Öffnungszeiten. Aus Sicht der Jugendlichen sind FSJ-Stellen und Sozialpädagoginnen und -pädagogen im Berufsanerkennungsjahr wünschenswert, um eine Brücke zwischen „alt“ und „jung“ zu bilden. Die konkrete Ausgestaltung wird erst nach Abschluss der Immobiliensuche und dem Feststehen der räumlichen Möglichkeiten erfolgen können.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes „Resiliente Innenstädte“ sollen Fördermittel zur Finanzierung des Jugendbüros und -parlaments beantragt werden. Die Gesamtprojektkosten für die Einführung eines Jugendparlaments und eines Jugendbüros in der Braunschweiger Innenstadt liegen voraussichtlich bei insgesamt ca. 2 Mio € bis 2027.

 

Die Mittel sollen zur Finanzierung der Miete, der Einrichtung sowie zur Ausstattung der Räumlichkeiten genutzt werden. Weiterhin werden 2,5 zusätzliche Stellen finanziert. Für die fachliche Begleitung des Jugendparlamentes und des Jugendbüros wurden im Rahmen der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2023/2024 zwei Stellen S15 im Stellenplan vorgesehen. Eine weitere halbe Stelle (E11) wurde für eine Social-Media-Fachkraft, die beiden Bereichen zuarbeitet und die digitale Beteiligung begleitet, geschaffen.

 

Darüber hinaus wurden unabhängig vom Förderprogramm Mittel in Höhe von 50.000 € für das Jugendbüro und 25.000 € für das Jugendparlament in den Haushalt 2023/2024 eingestellt. Die Mittel können u. a. für Veranstaltungen, Beteiligungsaktionen, Fortbildung, Durchführung von Wahlen, Werbung, Entwicklung digitaler Beteiligungsmöglichkeiten, Sitzungsgelder verwendet werden.

 

Sowohl die beschlossenen Stellen (2 S 15, E 11 T 19,5) als auch die Fördermittel sind für die Dauer des Förderprogrammes bis 2027 befristet und stehen unter dem zusätzlichen Vorbehalt, dass entsprechende Mittel aus dem Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ bewilligt werden. Über eine Fortsetzung der Maßnahmen über 2025 hinaus ist in Abhängigkeit von der Förderzusage im Rahmen des Programms Resiliente Innenstädte im Zuge der nächsten Haushaltsplanung in Bezug auf Stellenplan und städtische Sachmittel zu entscheiden.

 

Die Inhalte dieser Beschlussvorlage wurden mit der AG Jugendparlament in einem Treffen am 22. März 2023 abgestimmt.


 


[1] https://kijupa.adb.de/

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