Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeiteten Leitlinien (Anlage 1) werden beschlossen.

 

2. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung wird in beigefügter Fassung (Anlage 2) beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die „Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern“ ist eine ISEK-Maßnahme. Verankert ist sie im Rahmenprojekt 10: Teilhabe, Vielfalt und Engagement. Der Rat hat der Verwaltung den Auftrag gegeben (DS 22-17742 vom 15.02.2022), Leitlinien und ein Grundsatzkonzeptr Bürgerbeteiligung in einem definierten Arbeitskreis (AK) zu erarbeiten. Der AK ist zu gleichen Teilen besetzt aus Ratspolitik, Verwaltung und Einwohnerschaft.r die bisher geleistete Arbeit wird dem in weiten Teilen ehrenamtlich tätigen Gremium ein herzlicher Dank ausgesprochen.

 

Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Phase 1)

Nach der vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung umfassen die Leitlinien:

 

  1. Ein gemeinsames Verständnis von Bürgerbeteiligung für Projekte, die durch die Stadtverwaltung Braunschweig initiiert werden (Definition).
  2. Qualitätskriterien und Ziele für Bürgerbeteiligung der Stadt Braunschweig

 

Die Verwaltung verfügt über vielfältige Erfahrungen und Expertise mit Bürgerbeteiligung. Bereits heute gibt es viele gute Beispiele, u.a. die Erstellung des ISEK, Beteiligungen beim Stadtbahnausbau oder das Mitredenportal mit Ideenplattform und Mängelmelder. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weitere Möglichkeiten, Ideen und Anregungen in die Gesellschaft einzubringen. Dies kann zum Beispiel durch Wahlen oder Bürgerbeteiligung zu konkreten Verfahren geschehen. Aber auch durch die Mitgliedschaften in Parteien und Bürgerinitiativen, die Nutzung des Ideenportals, die Teilnahme an Befragungen, der Besuch von Bürgersprechstunden, Anregungen nach § 34 NKomVG „Anregungen, Beschwerden“ u.v.m. Informelle Bürgerbeteiligung ist ein sinnvoller Baustein, um bezogen auf konkrete Vorhaben mit stadtweiter bzw. stadtteilweiter Bedeutung gute und für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare und gute Ergebnisse zu erhalten.

 

Das Ergebnis der 1. Phase sind beigefügte Leitlinien. In der Präambel ist festgehalten, dass:

 

        die Leitlinien sich auf die informelle, nicht gesetzlich geregelte Bürgerbeteiligung, zum Beispiel das Einbringen von Ideen, Rückmeldungen zu Plänen, Mitgestaltung des Stadtraums und Empfehlungen für politisches Handeln beziehen.

        die Anwendung der Leitlinien in der Praxis in einem Grundsatzkonzept konkret beschrieben werden soll.

 

Die vorliegenden Leitlinien setzen einen ähnlichen Standard wie er in anderen Kommunen zu diesem Thema erarbeitet wurde. Politik und Verwaltung bekennen sich mit den Leitlinien zu einer aktiven Haltung gegenüber der Einbindung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in Belangen der Stadtentwicklung. Die Leitlinien wurden in der vorliegenden Fassung in dem AK verabschiedet.

 

Im nächsten Schritt werden aus den Leitlinien Standards sowie eine Auswahl von Formaten und Methoden für die Beteiligung in Braunschweig entwickelt und in einem Grundsatzkonzept, beziehungsweise in Ausführungsbestimmungen, erarbeitet. Die Entwicklung obliegt erneut dem Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der seine konstruktive Arbeit bis Ende des Jahres fortsetzt.

 

Die Verwaltung regt für den weiteren Prozess an, Verfahren zur Umsetzung der Leitlinien sehr genau zu beschreiben und auszuarbeiten. Dazu gehören:

 

 

        Der Organisationsaufwand für Beteiligungen soll im angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Vorhaben stehen. Deshalb wird empfohlen, im Grundsatzkonzept Kategorien für Beteiligung zu erarbeiten und diese bestmöglich zu definieren (inkl. Schätzung zu Kosten-, Personal- und Zeitaufwand für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) sowie entsprechend angemessene Beteiligungsformate zu benennen. Die Erarbeitung und Festlegung der Kriterien sind entscheidend für eine praxisnahe, handhabbare Anwendung der Leitlinien. Damit würde Verwaltung, Politik und Bürgerschaft ein unterstützendes Instrument zur Auswahl von Formaten und damit verbundenen Aufwänden an die Hand gegeben sowie Grenzen der Beteiligung vorhabenbezogen aufgezeigt.

 

        Es wird empfohlen zur frühzeitigen Information eine „Vorhabenliste“ einzuführen. In diese Liste würden alle Vorhaben aufgelistet, zu denen Beteiligungsverfahren der Verwaltung angeboten werden. Das bietet einen schnellen Überblick und zeigt, wo, wann und wie Beteiligung möglich ist.

 

        Für die Umsetzung ist ein klares Vorschlagsverfahren für Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten. Es wird empfohlen, dass Vorschläge mit einer Mindestanzahl von Unterstützer*innen eingereicht werden. Über die Annahme von Vorschläge von Initiativen und Bürgerschaft entscheiden nach Prüfung aller Kriterien grundsätzlich die zuständigen politischen Gremien mit einer Empfehlung sowie Nennung der notwendigen Ressourcen durch die Verwaltung.

 

Das Grundsatzkonzept soll den Verwaltungseinheiten als Arbeitshilfe möglichst viel Unterstützung für die Planung von Beteiligungsprozessen bieten, auch um die personellen und finanziellen Aufwände noch besser einschätzen zu können. Eine Ausweitung der personellen und finanziellen Aufwände soll mit der Konkretisierung für Formate möglichst vermieden werden.

 

 

Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger im AK absichern

Die Teilnahme der ausgewählten Bürgerinnen und Bürger im AK abzusichern, ist aufgrund von Krankheit und weiteren Verpflichtungen der Ehrenamtlichen eine Herausforderung. Bisher sieht die Geschäftsordnung eine Vertretungsregelung nur bei langfristigem Ausfall vor. Um eine kontinuierliche Vertretung der Bürgerschaft zur Aufstellung des Grundsatzkonzeptes zu gewährleisten, soll die Geschäftsordnung des Arbeitskreises angepasst werden, um Vertretung auch bei kurzfristigem Ausfall zu ermöglichen. Stellvertretungen sind bereits bei der ersten Besetzung des AK gelost worden.

 

Die von den politischen Gremien beschlossene Geschäftsordnung soll deshalb in diesem Punkt mit der Gremienvorlage zum Beschluss der Leitlinien angepasst werden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise