Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20118
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Durchführung einer allgemeinen Bürgerumfrage in 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat die Stadt Braunschweig der Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an Projekten außerhalb und/oder zusätzlich zu den rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungen ein stetig steigendes Gewicht eingeräumt. Insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) haben dies befördert. In der Bürgerschaft stoßen diese Angebote der Mitwirkung nicht nur auf ein zunehmendes Interesse, sie werden auch immer stärker gegenüber der Stadt eingefordert.
Mit dem ISEK ist daher auch beschlossen worden, künftig durch regelmäßige repräsentative Umfragen mehr über die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zu Infrastrukturen, Angeboten und Dienstleistungen der Stadt oder auch zu einzelnen Projekten zu erfahren.
Die Verwaltung hat daher eine sog. Mehrthemen-Bürgerumfrage konzipiert, die erstmalig im 2. Quartal 2023 durchgeführt werden soll. Sie soll zukünftig regelmäßig evaluiert werden. Es ist vorgesehen, den überwiegenden Teil der Fragen in nachfolgenden Erhebungswellen inhaltsgleich abzufragen, um über mehrere Umfragen hinweg ein aussagekräftiges und vergleichbares Bild zu erhalten. Jede Umfrage wird darüber hinaus auch ein aktuelles Thema oder Projekt der Stadt Braunschweig beinhalten. In der anstehenden Umfrage wird es das Thema Digitalisierung sein, da es derzeit in Zivilgesellschaft und Wirtschaft, aber auch in der Stadtverwaltung Braunschweig selbst mit einer hohen Aufmerksamkeit verbunden ist.
Mehrthemen-Umfragen können - im Gegensatz zu monothematischen Umfragen - notwendigerweise die abgefragten (Lebens-)Bereiche nicht allzu tiefgehend ausleuchten. Fragebogenumfang und Fragendetaillierung sollen die Bürgerinnen und Bürger von einer Teilnahme nicht abschrecken. Ziel ist die Gewinnung eines repräsentativen Meinungsbildes.
Um dieses Meinungsbild zu erlangen, wird eine Stichprobe von 15.000 Bürgerinnen und Bürgern ab dem 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Braunschweig mittels eines automatisierten Zufallsverfahrens aus dem Melderegister gezogen. Dieses Verfahren generiert aller Erfahrung nach eine Stichprobe, welche die Zusammensetzung der Bevölkerung sehr gut repräsentiert. Die Umfrage wird als sog. Hybrid-Umfrage durchgeführt, in der die Probanden entscheiden können, ob sie mittels eines Papierfragebogens teilnehmen wollen oder Online. Durch die automatisierte Zuweisung individueller Zugangscodes erkennt die Umfragesoftware Doppel- oder Mehrfachteilnahmen (Papier und/oder Online) und unterbindet diese. Allen Probanden wird gleichwohl ein Papierfragebogen mitgeliefert, da diese Form der Mitwirkung erfahrungsgemäß nach wie vor deutlich vor einer Online-Teilnahme liegt (zumeist ein 60:40- bis 70:30-Verhältnis). Es ist aber davon auszugehen, dass die Online-Teilnahme im Lauf weiterer Umfragen spürbar zunehmen wird, da immer größere Bevölkerungskreise mit digitalen Prozessen auf vielen Ebenen vertrauter werden.
Bei Umfragen kann in der heutigen Zeit eine Teilnahmequote zwischen 20 % und 30 % bereits als guter Erfolg gewertet werden. Die Verwaltung erhofft sich eine entsprechende Teilnahmebereitschaft in Braunschweig: Bei der im Jahr 2018 durchgeführten Bürgerumfrage zum Kulturangebot konnte eine Rücklaufquote von 29,7 % verzeichnet werden. Eine gewisse Grundmotivation scheint in der hiesigen Einwohnerschaft also gegeben zu sein. Und zudem werden die Braunschweigerinnen und Braunschweiger erstmals seit drei Jahrzehnten wieder umfänglicher nach ihren Einstellungen, Meinungen und Werturteilen gefragt. Eine Rücklauf-quote von rd. 20 % bis 30 % (= ca. 3.000 bis 4.500 Personen) würde auch eine ausreichende Antwortbasis bilden, um kleinräumigere Auswertungen auf Ebene der Stadtbezirke vornehmen zu können.
Die Umfrage soll als Satzung nach dem Niedersächsischen Statistikgesetz erlassen werden. In einer solchen Satzung müssen die Erhebungs- und Hilfsmerkmale, die Art der Erhebung, der Umfragezeitraum und der Kreis der zu Befragenden festgelegt werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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