Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Im Rüninger Weg (zwischen der Straße Am Zoo und der Siedlerstraße) werden zur Verdeutlichung des Radfahrens im Mischverkehr Hinweisschilder aufgestellt und zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Zusammenhang mit den Überholvorgängen des Radverkehrs Parkplätze gem. beiliegender Planskizze räumlich geordnet.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Rüninger Weg (K 79) um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ sieht vor, den Radverkehr attraktiver, komfortabler und sicherer zu machen. Bezüglich des Radfahrens im Mischverkehr erfolgten in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden von Radfahrenden aufgrund von kritischen Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Überholvorgängen auf dem Rüninger Weg. Radfahrende werden sehr knapp überholt (unzureichender Seitenabstand und/oder Schneiden). Zudem wird geschildert, dass einige Kfz-Fahrende wenig Verständnis für Radfahrende auf der Fahrbahn aufgrund des für den Radverkehr freigegebenen Gehwegs haben. Aufgrund der übergeordneten Verbindungsfunktion dieser Straße, sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch für den Radverkehr (Hauptnetz Radverkehr und Korridor für Radschnellweg nach Wolfenbüttel), besteht ein Handlungsbedarf.

 

Bestand

Im betrachteten Abschnitt verfügt der Rüninger Weg über eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m. In unregelmäßigen Abständen parken Fahrzeuge am östlichen Fahrbahnrand. Im Bereich von parkenden Fahrzeugen verfügt die Fahrbahn über eine Breite von ca. 4 m. Es ergeben sich unterschiedlich große Lücken zwischen den parkenden Fahrzeugen, sodass Radfahrende auf der Fahrbahn unzureichende Gelegenheiten haben, für Überholvorgänge zeitweise dichter am östlichen Fahrbahnrand zu fahren. Aufgrund der sehr unregelmäßigen Lücken zwischen den parkenden Fahrzeugen ist das Überholen von Radfahrenden auf der Fahrbahn unter Beachtung des Gegenverkehrs und unter Einhaltung des vorgeschriebenen seitlichen Sicherheitsabstandes von innerorts 1,5 m zu Radfahrenden eher schwierig bzw. benötigt Geduld.

 

Gleichzeitig ist der ca. 2,50 m breite Fußweg auf der östlichen Straßenseite für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen mit Schrittgeschwindigkeit ohne Benutzungspflicht freigegeben. Sowohl eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr als auch die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit lassen sich nicht mit der Einstufung dieser Verbindung innerhalb des Hauptnetzes Radverkehr (Alltagsradverkehr) vereinbaren, sodass die Wahl der Nutzung der Fahrbahn für Alltagsradelnde naheliegend ist. An der Einmündung Siekgraben wurde in der Vergangenheit eine Unfallhäufungsstelle im Radverkehr von der Unfallkommission identifiziert. Die Furt des Gehweges über den Siekgraben wurde aus diesem Grund mit roter Farbe eingefärbt.

 

Im betrachteten Abschnitt des Rüninger Weges (ca. 900 m) beträgt die Verkehrsstärke ca. 2.900 – 5.200 Kfz/24h. Dort ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h angeordnet. Ein Schulbus (Nr. 481 - Leiferde - Stöckheim – Südstadt) verkehrt laut Regelfahrplan der BSVG hier zweimal täglich.

 

Planung

Die dargestellte Überlegung (siehe Skizze) sortiert das Parken. So kann durch Markierung gesteuert werden, dass ausreichend große Lücken entstehen, in denen Radfahrende mit genügend Abstand überholt werden können. Um ein Überholen von Radfahrenden innerhalb dieser Lücken zu ermöglichen, wurde darauf geachtet, dass diese parkfreien Lücken mindestens 27 m lang sind. Durch die Sortierung des Parkens entstehen ca. 26 Parkstände innerhalb des betrachteten Streckenabschnittes. Die durch Markierung entstehenden Parkplätze entsprechen dem in der Örtlichkeit festgestellten Bedarf. Angrenzende Grundstücke sowie der Zoo verfügen über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück.

 

Um allen Verkehrsteilnehmenden begreifbar zu machen, dass auf dieser Straße mit dem Fahrrad gefahren werden darf, wird an jeder Einmündung beidseitig ein Schild „Radfahren hier auch auf der Fahrbahn“ platziert (vergl. hierzu auch Bild in der Anlage). Solche Schilder wurden beispielsweise bereits in der Sonnenstraße oder in der Kastanienallee montiert.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise