Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21331

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ziel des Projektes ist die Erweiterung der Hafenbahn zur Erschließung des Industriegebietes westlich des Mittellandkanals durch einen Brückenschlag und weitere erforderliche Gleisanlagen. Insbesondere soll dadurch die Tri-Modalität des Gebietes im Hinblick auf die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasser erreicht werden. Die neue Batteriefertigung der Volkswagen AG westlich der Christian-Pommer-Straße und die Hallen 30 und 31 können dadurch direkt angebunden werden. Volkswagen legt in Braunschweig mittlerweile einen Schwerpunkt auf die Fertigung von Batteriesystemen. Diese stellen, anders als Achsen und Lenkungen, die im Werk III gefertigt werden, aufgrund ihres hohen Gewichts besondere Anforderungen an Transport und Logistik, sodass Alternativen zum LKW-Transport hier besonders gefragt sind. Ein wesentlicher Aspekt ist die Vermeidung von CO2-Emmissonen durch die Verkehrsverlagerung von Lkw zu Bahntransporten.

 

Die Hafenbetriebsgesellschaft ist bei dem Vorhaben Hauptakteur, Volkswagen ist als Grundstückseigentümer und Erstanschließer auf der anderen Kanalseite strategischer Partner, das Vorhaben und das später erforderliche Planfeststellungsverfahren werden von der Stadtverwaltung als Träger öffentlicher Belange fachlich begleitet. Die Hafenbetriebsgesellschaft könnte bei einer Umsetzung durch den Betrieb der Hafenbahn und zusätzlichen Güterumschlag für die zuletzt angesiedelte Batteriemontage und weitere Unternehmen profitieren. Darüber hinaus könnte der LKW-Verkehr im Stadtgebiet erheblich reduziert und der Standort von Betrieben mit Bedarf zum Bahntransport in Braunschweig gesichert werden.

 

Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung des Projektes zu erhalten, wurden im Jahr 2021 die Vorplanungen nach HOAI Stufe 1 und 2 beauftragt und dazu ein LOI zwischen Volkswagen, der Hafenbetriebsgesellschaft und der Stadt Braunschweig geschlossen. In einem ersten Schritt wurde von der Hafenbetriebsgesellschaft eine bahntechnische Vorplanung beauftragt. Diese technische Machbarkeitsstudie untersuchte mögliche Gleistrassenverläufe und ist damit Grundlage für die weiteren Untersuchungen, die nun folgen. Das Gutachten des beauftragten Planungsbüros GRBV, Hannover, liegt vor.

 

Insgesamt wurden sechs mögliche Trassenverläufe untersucht. Technisch herausfordernd ist der Bahnübergang im Bereich der Werkseinfahrt von Volkswagen, der bei allen möglichen

Trassenverläufen gebaut werden muss. Ein größerer Eingriff in die Christian-Pommer-Straße ist nach aktuellem Planungsstand für den Bau der Bahnumschlagshalle von Volkswagen nicht erforderlich. Die Umschlagshalle soll direkt an die Halle 30 angebaut werden. Sollte dies so umsetzbar sein, würden nur die Parkplätze entlang der Christian-Pommer-Straße entfallen.

 

Als Ergebnis der technischen Machbarkeitsuntersuchung werden von der GRBV die zwei

nachfolgenden Varianten vorgeschlagen. Die Varianten beinhalten nur den Trassenverlauf

der Hafenbahn, nicht den Teil der Anschlussbahn von Volkswagen.

 

Variante 1 (rot)

 

  • Gleislänge insgesamt ca. 1.690 m; Brückenstützweite 122 m
  • Querung der Waldfläche erforderlich
  • Grunderwerb von rd. 10.000 m² Fläche erforderlich
  • Größerer Eingriff in eine bestehende, ökologisch wertige Wald- und Magerrasenfläche notwendig
  • Geschätzte Herstellungskosten derzeit ca. 15 Mio. €, zzgl. Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen

 

Variante 3a (grün)

 

  • Gleislänge insgesamt ca. 2.070 m; Brückenstützweite 87,5 m (gemeinsame Brücke mit Rad- / Fußweg und landwirtschaftlichem Verkehr)
  • Verlegung des Waller Wegs und Rückbau der bestehenden Kanalbrücke erforderlich
  • Grunderwerb von landwirtschaftlichen Flächen (rd. 80.000 m²) erforderlich
  • Geschätzte Herstellungskosten derzeit ca. 21 Mio. €, zzgl. Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen

 

 

Im nächsten Schritt erfolgt auf der Grundlage der technischen Begutachtung nun die Kartierung des betroffenen Planungsgebietes über 12 Monate. Diese Erhebung wurde im März 2023 begonnen. Die Entscheidung zur Umsetzung einer Vorzugsvariante wird nach Abschluss aller Untersuchungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Kriterien erfolgen. Zu diesen gehören neben der technischen Machbarkeit die Verfügbarkeit der Flächen, die Ergebnisse der Kartierung sowie die abschließende Kostenschätzung. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2024 vorliegen.

 

Zwischenzeitlich könnte bereits mit der Vorbereitung des Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. Dazu wird eine verbindliche Vereinbarung mit späteren Nutzern angestrebt. Die Stadt Braunschweig wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbehörde ist die NLSTBV Hannover) als Träger öffentlicher Belange beteiligt sein. Regelungen im Kontext der Erweiterung des Gleisnetzes der Hafenbahn werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getroffen („Konzentrationswirkung“).

 

r das Planfeststellungsverfahren werden 12 Monate veranschlagt. Parallel

dazu erfolgt die Entwurfs- und Ausführungsplanung. Die Bauzeit wird aktuell mit 20 Monaten

kalkuliert, sodass eine Inbetriebnahme bei reibungslosem Verlauf ab Mitte 2027 erfolgen könnte.

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