Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21382
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.06.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2024 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.
- Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2024 wird genehmigt.
- Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
- Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement wird zum 1. August 2024 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Bereitstellung von 8 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2024 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2024 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Einstellung von bis zu 10 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2024 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus. Darüber hinaus werden verschiedene duale Studiengänge angeboten.
Angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels spielt die Ausbildung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt eine immer größer werdende Rolle. Die stadtinterne Ausbildung dient dabei nicht nur der Qualitätssicherung der zukünftigen Mitarbeitenden, sondern stellt eine wichtige Säule bei der Besetzung freiwerdender Stellen dar. Der künftige Bedarf ist jedoch nicht alleine durch Auszubildende zu decken. Umso wichtiger ist es, die Auszubildenden und dual Studierenden langfristig an die Stadt zu binden. Dies kann nur gelingen, wenn die Quantität nicht zu Lasten der Qualität der Ausbildung geht. Hier stößt die weitere Erhöhung der Ausbildungsplätze an Kapazitätsgrenzen.
Mit den im Folgenden vorgeschlagenen Ausbildungsplätzen kann eine gute Ausbildung bei der Stadt weiterhin gewährleistet werden. Dabei ist es eine immer größer werdende Herausforderung, die zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen zu besetzen. Der Anspruch an die Auszubildenden und dual Studierenden bereits im Auswahlverfahren muss dabei aufmerksam in den Blick genommen und angemessen beurteilt werden, um eine Überforderungssituation spätestens bei der Abschlussprüfung zu vermeiden. Ziel ist und muss es sein, die Auszubildenden auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss zu unterstützen. Eine Erhöhung der Einstellungszahlen wäre derzeit jedoch nur bei einer weiteren Absenkung des Anforderungsniveaus möglich und daher nicht zielführend.
1. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2024 bis zu 40 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre erhöhte altersbedingte Abgänge erwarten. Hinzu kommen unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen.
Bis zu 10 Plätze werden davon für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bzw. für den Angestelltenlehrgang II vorgeschlagen.
Um sicherzustellen, dass nach Möglichkeit alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, wird aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre vorgeschlagen, dass alle nach dem Auswahlverfahren geeigneten Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot erhalten. Eine Ermächtigung, mehr Einstellungsangebote zu erteilen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, bestand bereits für die letzten beiden Einstellungsjahrgänge. Dennoch konnten 2022 lediglich 31 von 35 Ausbildungsplätzen besetzt werden. Für die Einstellung zum 1. August 2023 stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bisher 31 Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung bzw. den Aufstieg zur Verfügung. Die noch offenen 4 Stellen können aber voraussichtlich noch im Rahmen eines derzeit laufenden weiteren Auswahlverfahrens belegt werden. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung ist auch im Jahr 2024 mit einer vergleichbaren Absagequote wie in den Vorjahren zu rechnen.
Für die Deckung des Personalbedarfs in dieser Laufbahn soll verstärkt den Dienstkräften der Laufbahngruppe 1 im Wege des Aufstiegs eine weitergehende berufliche Qualifikation ermöglicht werden. Bereits im diesjährigen Auswahlverfahren konnten sich für die 5 vorgesehenen Plätze für den Aufstieg bzw. den Angestelltenlehrgang II 7 Dienstkräfte qualifizieren. Dieser Entwicklung folgend wird vorgeschlagen, statt bisher 5 künftig 10 Lehrgangsplätze anzubieten.
2. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung
Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen,
wie im Vorjahr bis zu 20 Nachwuchskräfte einzustellen.
Ab dem Einstellungsjahr 2024 soll auf die einjährige Dienstanfängerzeit grundsätzlich verzichtet werden, so dass sich die Ausbildungszeit für diese Laufbahn auf einen zweijährigen Vorbereitungsdienst verkürzt. Die Dienstanfängerzeit erleichtert grundsätzlich den Einstieg in den Vorbereitungsdienst durch die praktische Heranführung an Verwaltungsaufgaben und durch die Vermittlung von rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen im Dienstanfängerlehrgang am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung. Da sich aber verstärkt Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung qualifizieren, die über Fachhochschulreife bzw. Abitur verfügen oder aber sich mit Berufserfahrung in anderen Berufen mittels der Verwaltungsausbildung neu orientieren, wird die Notwendigkeit einer vorgeschalteten Dienstanfängerzeit nicht mehr gesehen. Gleichzeitig kann damit die Ausbildung attraktiver gestaltet werden.
Die Verkürzung der Beamtenausbildung in dieser Laufbahn führt dazu, dass im Jahr 2026 zwei Ausbildungsjahrgänge gleichzeitig den Vorbereitungsdienst beenden und damit nach jetzigem Stand bis zu 40 Nachwuchskräfte zur Übernahme heranstehen. Mit diesem einmaligen Effekt können im Jahr 2026 zusätzlich bis zu 20 vakante Stellen mit dem eigenen Nachwuchs besetzt werden, zumal künftig mehr Dienstkräfte zum Aufstieg zugelassen werden sollen und damit ihre bisherigen Stellen in der Laufbahngruppe 1 entsprechend neu zu besetzen sein werden.
3. Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften in den Beamtenlaufbahnen zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, gegenüber anderen Ausbildungsstätten bei der Personalgewinnung im Vorteil zu sein und diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.
Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
4. Einstellung von Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes
für Büromanagement
Für die Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement sind 10 Ausbildungsplätze vorgesehen. Auch in diesem Berufsbild ist weiterhin von einer starken Fluktuation auszugehen und mit altersbedingten Abgängen zu rechnen.
Außerdem nehmen aus diesem Beschäftigtenkreis viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch den Besuch des Angestelltenlehrgangs I in Anspruch. Es kann erwartet werden, dass dieser Trend sich noch verstärken wird, da für die bei der Stadt Braunschweig ausgebildeten Kaufleute für Büromanagement künftig die Ausbildung teilweise auf den Angestelltenlehrgang I angerechnet werden kann und sich dadurch die Lehrgangszeit verkürzen wird.
Es wird daher vorgeschlagen, auch für diesen Beruf vor Ausbildungsbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
5. Bereitstellung von Studienplätzen für das duale Studium in verschiedenen Studiengängen
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken will die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2024 Studienplätze für ein duales Studium in verschiedenen Berufen anbieten. Seit einigen Jahren werden bereits u. a. in Kooperation mit der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - die dualen Studiengänge Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik angeboten. Daneben ist wie in den vergangenen Jahren die Vergabe eines Stipendiums für ein Studium der Verwaltungsinformatik vorgesehen, das die Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Land Niedersachsen anbietet. Da sich innerhalb der Verwaltung ein weiterer Bedarf an dualen Studienplätzen abzeichnet, wird vorgeschlagen, im Jahr 2024 insgesamt bis zu 8 duale Studienplätze bereitzustellen.
Die Personalgewinnung ist insbesondere in den akademischen Berufen problematisch, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indes hoch. Diesem Umstand soll durch die Ausbildung von Nachwuchskräften entgegengewirkt werden. Um die Attraktivität dieser Ausbildungsplätze zu erhöhen, wird vorgeschlagen, den Nachwuchskräften bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
6. Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind bereits in verschiedenen technischen Berufen nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, im Einstellungsjahr 2024 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Beginn | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | Anlagenmechaniker/in | 1. August 2024 | 3 ½ | 1 |
2 | Energieelektroniker/in | 1. August 2024 | 3 ½ | 1 |
3 | IT-Systemelektroniker/in
| 1. August 2024 | 3 | 1 |
4 | Mechatroniker/in
| 1. August 2024 | 3 ½ | 2 |
5 | Notfallsanitäter/in | 1. August 2024 | 3 | 3 |
6 | Tischler/in
| 1. August 2024 | 3 | 2 |
Gesamt |
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10 | |
Für diese bis zu 10 einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7. Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze
Die Verwaltung bittet auch für das Einstellungsjahr 2024 um die Erteilung einer Ermächtigung, die zahlenmäßig zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze flexibel besetzen zu dürfen, sofern sich für den jeweiligen Beruf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Ausbildungszeit ein entsprechender Personalbedarf ergibt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beschlussvorlage für den darauffolgenden Einstellungstermin über die tatsächliche Ausgestaltung der Ausbildungsplätze berichten.
Im Jahr 2023 werden auf der Grundlage dieser Ermächtigung bei der Feuerwehr
3 zusätzliche Auszubildende zur/zum Notfallsanitäter/in eingestellt.
8. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen bzw. Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 93.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.). Ausgehend von 30 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 2.790.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000 € an. Bei max. 10 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 40.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 58.000 € (Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.160.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Duale Studiengänge
Für die dualen Studiengänge Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik bzw. für das Stipendium im Studiengang Verwaltungsinformatik beträgt der Aufwand bei 9 Studierenden rund 769.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 62.000 € bei einer 3jährigen und von ca. 72.000 € bei einer 3 ½ jährigen Ausbildung (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 20 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.280.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 6.039.000 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilen würde:
- 2024: | ca. | 889.000 € |
| - 2025: | ca. | 2.137.000 € |
| - 2026: | ca. | 1.888.000 € |
- 2027: | ca. | 1.012.000 € |
| - 2028: | ca. | 113.000 € |
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Es ist vorgesehen, die für den Bedarfsfall vorgeschlagene flexible Besetzung von Ausbildungsplätzen durch einen Minderbedarf auszugleichen, der sich ggf. durch nicht zu besetzende Ausbildungsplätze sowie durch unvorhersehbare vorzeitige Beendigungen von Ausbildungen (z. B. durch Abbruch, endgültiges Nichtbestehen) ergibt. Sollte eine Deckung hierdurch nicht möglich sein, ist von einem Mehrbedarf von rund 300.000 € auszugehen, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Für die befristete Übernahme der 10 Auszubildenden, die in Kombination mit einer anschließenden Ausbildung für den Feuerwehrdienst eingestellt werden, fallen nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts bei der Feuerwehr Personalkosten in Höhe von rund 223.000 € an.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
