Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20867
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Förderrichtlinie für Lastenräder und -pedelecs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Förderrichtlinie für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs sowie Fahrradanhänger um einen Beschluss, für den der Rat beschlusszuständig ist.
Anlass:
Am 14.07.2020 hat der Rat die Förderrichtlinie zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs für gewerbliche, gemeinnützige und gemeinschaftliche Zwecke verabschiedet (s. DS 20-13573). Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ sieht unter Maßnahme Z4 eine Verstetigung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten vor.
In den Haushalt 2020 wurden unter Bezugnahme auf die Mitteilung 19-10276-01 für die Umsetzung der Förderrichtlinie 20.000 € eingestellt (FWI 201/202). Für den Zeitraum 2023 bis 2025 sind jährlich 50.000 € vorgesehen. Für die darauffolgenden Jahre wird vorbehaltlich der künftigen Haushaltsplanungen von einem jährlichen Budget von 20.000 € ausgegangen.
Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund die „Richtlinie der Stadt Braunschweig zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs für gewerbliche, gemeinnützige und gemeinschaftliche Zwecke“ überarbeitet. Der neue Titel lautet: „Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“.
Die Aktualisierung der Förderrichtlinie hat zur Folge, dass mit Inkrafttreten fortan auch Privatpersonen antragsberechtigt sind. Zudem wird die Förderung um die Förderung von Fahrradanhängern ergänzt. Weitere Ergänzungen und Änderungen sind in der Anlage „Gegenüberstellung ursprüngliche Förderrichtlinie für Lastenräder zur Neufassung“ aufgelistet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
195,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
360,2 kB
|
