Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage 1) beigefügte Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und sowie Fahrradanhängern wird beschlossen. Damit tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft. 
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Förderrichtlinie für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs sowie Fahrradanhänger um einen Beschluss, für den der Rat beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

Am 14.07.2020 hat der Rat die Förderrichtlinie zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs für gewerbliche, gemeinnützige und gemeinschaftliche Zwecke verabschiedet (s. DS 20-13573). Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ sieht unter Maßnahme Z4 eine Verstetigung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten vor.

 

In den Haushalt 2020 wurden unter Bezugnahme auf die Mitteilung 19-10276-01 r die Umsetzung der Förderrichtlinie 20.000 € eingestellt (FWI 201/202).r den Zeitraum 2023 bis 2025 sind jährlich 50.000 € vorgesehen. Für die darauffolgenden Jahre wird vorbehaltlich der künftigen Haushaltsplanungen von einem jährlichen Budget von 20.000 € ausgegangen.

 

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund die Richtlinie der Stadt Braunschweig zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs für gewerbliche, gemeinnützige und gemeinschaftliche Zwecke überarbeitet. Der neue Titel lautet: „rderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“.

 

Die Aktualisierung der Förderrichtlinie hat zur Folge, dass mit Inkrafttreten fortan auch Privatpersonen antragsberechtigt sind. Zudem wird die Förderung um die Förderung von Fahrradanhängern ergänzt. Weitere Ergänzungen und Änderungen sind in der Anlage „Gegenüberstellung ursprüngliche Förderrichtlinie für Lastenräder zur Neufassung“ aufgelistet.
 

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