Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21259
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen nach der Straßenausbaubeitragssatzung - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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13.06.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der derzeit geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
I. Aufwandsspaltung
1.1 Hinter der Masch
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Hinter der Masch
1.2 Bergfeldstraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Bergfeldstraße außerhalb des Sanierungsgebietes Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet -
1.3 Kurzekampstraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Kurzekampstraße sowie des westlichen Gehweges, der Borde und der Entwässerungsrinnen (jeweils Teilstreckenausbau zwischen Mittelriede und Otto-Himmel-Weg) der Verkehrsanlage Kurzekampstraße
1.4 Bismarckstraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Bismarckstraße
1.5 Wallstraße
Erneuerung der Fahrbahn (Teilstreckenausbau ohne Wendehammer) und des südlichen Gehweges (Teilstreckenausbau zwischen Am Wassertor und Leopoldstraße) der Verkehrsanlage Wallstraße
1.6 Hirtenberg
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Hirtenberg
1.7 Am Papenholz/Auf der Moorhütte
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Am Papenholz/Auf der Moorhütte
1.8 Moorhüttenweg
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Moorhüttenweg (Teilstreckenausbau zwischen Auf der Moorhütte und „Zufahrt Real-Parkplatz“)
1.9 Hallestraße zwischen Salzdahlumer Straße und Sachsendamm
Erneuerung des südlichen Radweges der Verkehrsanlage Hallestraße zwischen Salzdahlumer Straße und Sachsendamm
1.10 Berliner Straße zwischen Petzvalstraße und Hordorfer Straße (südlich der Stadtbahngleise)
Erneuerung des Radweges der Verkehrsanlage Berliner Straße zwischen Petzvalstraße und Hordorfer Straße (südlich der Stadtbahngleise)
1.11 Zum Ackerberg
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Zum Ackerberg (Teilstreckenausbau zwischen Braunschweiger Straße und Zur Wabe)
1.12 St. Leonhard (östlich der Stadtbahngleise)
Erneuerung des Geh- und Radweges der Verkehrsanlage St. Leonhard (östlich der Stadtbahngleise)
II. Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung
2.1 Hamburger Straße zwischen Sackweg und Siegfriedstraße (östlich der Stadtbahngleise)
Erneuerung der Fahrbahn und des Radweges der Verkehrsanlage Hamburger Straße im Abschnitt zwischen Sackweg und Siegfriedstraße (östlich der Stadtbahngleise)
2.2 Pfälzerstraße/Unter den Linden/Wiesental zwischen Sandanger und Mannheimstraße/Naturdenkmal
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Pfälzerstraße/Unter den Linden/Wiesental im Abschnitt zwischen Sandanger und Mannheimstraße/Naturdenkmal
2.3 Alte Frankfurter Straße zwischen Wurmbergstraße und Rhönweg
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage Alte Frankfurte Straße im Abschnitt zwischen Wurmbergstraße und Rhönweg
2.4 Gördelingerstraße zwischen Altstadtmarkt und Lindentwete (Nördliche Grenze)
Erneuerung der Fahrbahn, des Radweges und der östlichen Parkflächen der Verkehrsanlage Gördelingerstraße im Abschnitt zwischen Altstadtmarkt und Lindentwete (Nördliche Grenze)
2.5 Thiedestraße zwischen Berkenbuschstraße und Rüningenstraße
Erneuerung der Fahrbahn und der Parkflächen der Verkehrsanlage Thiedestraße im Abschnitt zwischen Berkenbuschstraße und Rüningenstraße“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Vorlage über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung um einen Beschluss, für den der Rat zuständig ist.
Eine Anhörung der zuständigen Stadtbezirksräte ist grundsätzlich nicht notwendig, da weder das NKomVG noch die Hauptsatzung eine Beteiligung der Stadtbezirksräte bei Aufwandsspaltungs- bzw. Abschnittsbildungsbeschlüssen vorsieht. Gemäß einem Beschluss des Rates vom 23. April 2013 (DS 2663/13) sind die betroffenen Stadtbezirksräte jedoch über sämtliche Beschlüsse, die die Erhebung, Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen sowie deren Aufwandsspaltungs- und Abschnittsbildung betreffen, über eine Mitteilung in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt über eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen.
Aufwandsspaltung:
Bei den o. g. Erneuerungen von einzelnen Teilanlagen verschiedener Straßen handelt es sich um straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen. Für die rechtmäßige Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist ein Aufwandsspaltungsbeschluss für die betroffene Teilanlage notwendig, wenn keine vollständige Erneuerung der gesamten Straßen erfolgte.
Nach der Rechtsprechung und § 11 Absatz 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) dürfen Abgaben zum Vorteilsausgleich (hier: Straßenausbaubeiträge) nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangen des Vorteils festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Beitrages ist danach nicht mehr zulässig, wenn das Entstehen der Vorteilslage (Zeitpunkt der technischen Herstellung) mindestens 20 Jahre zurückliegt. Liegt der Zeitpunkt der Vorteilslage mehr als 20 Jahre zurück, können die Beiträge nicht mehr erhoben werden, selbst wenn die eigentlichen Verjährungsfristen aufgrund fehlender Ratsbeschlüsse über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung noch nicht laufen.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben soll deswegen zeitnah die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erfolgen und die erforderlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Beitragserhebung (hier: Aufwandsspaltungsbeschluss bzw. Aufwandspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss) geschaffen werden. Bei einigen Maßnahmen fand nur ein beitragspflichtiger Teilstreckenausbau statt. D. h. nur der erneuerungsbedürftige Bereich wurde ausgebaut und der übrige Bereich, der in einem guten Zustand und nicht erneuerungsbedürftig war, blieb unangetastet. Dennoch sind bei einem Teilstreckenausbau alle Eigentümerinnen und Eigentümer an der gesamten Verkehrsanlage beitragspflichtig heranzuziehen. In den Anlagen wurde diese jeweiligen Bereiche gekennzeichnet.
Aufwandsspaltung- und Abschnittsbildung:
Zusätzlich zum erforderlichen Aufwandsspaltungsbeschluss ist bei den Verkehrsanlagen „Hamburger Straße“, „Pfälzerstraße/Unter den Linden/Wiesental“, „Alte Frankfurter Straße“, „Gördelingerstraße“ und „Thiedestraße“ ein Abschnittsbildungsbeschluss nötig.
Die Verkehrsanlage „Hamburger Straße“ (Östlich der Stadtbahngleise) beginnt am Rebening und endet an der Siegfriedstraße. Für die 2014 durchgeführte Erneuerung der Hamburger Straße zwischen Rebenring und Sackweg hat der Rat einen Abschnittsbildungsbeschluss am 23. April 2013 gefasst (DS 15998/13). Für die neu durchgeführte Fahrbahn-und Radwegerneuerung ist der Beschluss eines weiteren Abschnitts und ein Aufwandsspaltungsbeschluss erforderlich.
Bei der Verkehrsanlage „Pfälzerstraße/Unter den Linden/Wiesental“ erfolgt die Realisierung der Erneuerung der Fahrbahn auf der Gesamtlänge abschnittsweise, sodass auch eine abschnittsweise Abrechnung der Straßenausbaubeiträge sinnvoll und erforderlich ist. Zur Abrechnung steht mit diesem zu fassenden Beschluss der Abschnitt zwischen Sandanger und Mannheimstraße/Naturdenkmal. Mittelfristig geplant sind die Erneuerungen der Fahrbahn in den weiteren Abschnitten Pfälzerstraße, Unter den Linden und Wiesental. Diese Abschnitte werden damit später Gegenstand weiterer Beschlüsse sein.
Auch bei der Verkehrsanlage Alte Frankfurter Straße erfolgt die Realisierung der Erneuerung der Fahrbahn auf der Gesamtlänge abschnittsweise. Zur Abrechnung steht mit diesem zu fassenden Beschluss der Abschnitt zwischen Wurmbergstraße und Rhönweg. Für den Bereich Theodor-Heuss-Straße bis Wurmbergstraße wurde mit DS 21-17428 schon ein Abschnitt vom Rat beschlossen. Mittelfristig geplant ist noch die Erneuerung der Fahrbahn im Abschnittes zwischen Rhönweg und Westerbergstraße.
Die Erneuerung der Fahrbahn, des Radweges und der Parkflächen der Verkehrsanlage „Gördelingerstraße“ ist mittelfristig in Abschnitten geplant. Zur Abrechnung steht mit diesem Beschluss die 2022 erfolgte Fahrbahn-, Radweg- und östliche Parkflächenerneuerung zwischen Altstadtmarkt und Lindentwete (Nördliche Grenze).
Auch die Erneuerung der Fahrbahn und der Parkflächen der Verkehrsanlage „Thiedestraße“ zwischen Ortsdurchfahrtsgrenze (K 78, Abschnittsnummer 50, Station 0140) und Rüningenstraße ist mittelfristig in Abschnitten geplant. Zur Abrechnung steht mit diesem Beschluss die 2022 erfolgte Fahrbahn- und Parkflächenerneuerung zwischen Berkenbuschstraße und Rüningenstraße.
Die Erneuerungen erfolgen im Straßenbestand. Die Darstellungen sind schematisch und nicht maßstabsgenau.
Die Verwaltung hat alle Betroffenen mittels Anschreiben über die Straßenausbaubeitragspflicht und die zu erwartenden Beitragshöhen informiert.
Für die Beitragspflichtigen ergeben sich durch diesen formellen Ratsbeschluss keine Veränderungen gegenüber den in den Anschreiben genannten Straßenausbaubeitragshöhen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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4 MB
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9
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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10
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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12
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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13
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(wie Dokument)
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4 MB
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14
|
(wie Dokument)
|
4 MB
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15
|
(wie Dokument)
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3,7 MB
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16
|
(wie Dokument)
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4,2 MB
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17
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
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18
|
(wie Dokument)
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4,5 MB
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19
|
(wie Dokument)
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4,7 MB
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