Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21785
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform - "Einführung eines Windelzuschusses!"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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06.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde der Vorschlag eingebracht, Stoffwindeln aktiv zu unterstützen und eine Förderung für das Mehrweg-Windelsystem einzuführen. Verwiesen wird auf das hohe Müllaufkommen von Einwegwindeln, auf eine bereits bestehende Förderung in anderen Städten und Landkreisen und auf die hohe Anschaffungshürde, die ein Starterset an Stoffwindeln bildet.
Die vorgebrachte Idee „Windelzuschuss“ hat in der Ideenplattform die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht. Das Thema wird deshalb dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
2. Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budgethoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
3. Prüfung und Zweck:
Das Anliegen, das über die Ideenplattform eingebracht wurde, beschreibt eine Mengen- und Kostensituation, die durch Einwegwindeln innerhalb der Abfallwirtschaft entstehen würde. Selbige Mengen- und Kostensituation wurden durch die Verwaltung und mit dem Vertragspartner zur thermischen Verwertung (EEW-Helmstedt) untersucht. Im Detail konnten nicht alle im Anliegen angegebenen Werte nachvollzogen werden und ergaben im Ergebnis auch ein differenzierteres Bild. Die EEW-Helmstedt geht nicht davon aus, dass Einwegwindeln hohe Schadstoffkonzentrationen in die Anlagen eintragen, da selbige im Wesentlichen durch den thermischen Prozess zerstört und oder die folgende Abgasreinigung herausgefiltert werden.
Einwegwindeln haben einen bedeutenden Anteil am Siedlungsabfallaufkommen. Eine wiedernutzbare Alternative zur Einwegwindel ist dementsprechend eine Maßnahme zur Abfallvermeidung und damit grundsätzlich ein begrüßenswerter Beitrag innerhalb der Kreislaufwirtschaft.
Der Antrag im Ideenportal führt für beide Windelsysteme den Ressourcenverbrauch der Neuanschaffungen und die Entsorgung des Festanteils auf. Die Nutzungsphase selbst als weiterer entscheidender Bestandteil wird jedoch ausgeblendet. Die maßgebende Energieaufwendung und Umweltauswirkung einer Einwegwindel entsteht bei der Produktion und Entsorgung, hingegen entsteht bei der wiedernutzbaren Stoffwindel die maßgebende Energieaufwendung und Umweltauswirkung beim Waschvorgang. Damit eine gesamtheitliche Überlegung angestellt und ein entsprechender gesamtheitlicher ökologischer Vorteil ermittelt werden kann, muss daher die Betrachtung auf den kompletten Lebenszyklus der beiden Systeme gelegt werden.
Eine der Verwaltung bekannte Studie, die auch im Antrag der Ideenplattform als Quelle genannt ist (Aumonier et al., 2008) sowie die Ursprungsstudie (Aumonier & Collins, 2005), beschäftigt sich mit genau dieser Thematik. Die Studie wertet verschiedene Datenlagen (u. a. Auswirkung bei der Produktion, Energieverbrauch von Waschmaschinen, Energiemix, Füllverhalten und Temperatureinstellungen des Nutzers, Wasserverbrauch usw.) aus. Auf Basis der ermittelten Daten bildet die Studie Szenarien und bestimmt für jedes Szenario und Windel-System ein CO2-Äquivalent in kg. Für das entwickelte Basisszenario, welches den durchschnittlichen Nutzer entspricht, liegt der Wert mit 570 kg CO2-Äquivalent von Stoffwindeln leicht über den 550 kg CO2-Äquivalent von Einwegwindeln.
Der Ausstoßwert bei der Stoffwindel ist maßgeblich abhängig vom Nutzerverhalten. Nach der Studie kann das CO2-Äquivalent um bis zu 40% gesenkt werden, soweit ein ideal vorstellbares Nutzerverhalten vorliegt (d.h. die folgenden drei Bedingungen müssen erfüllt sein – 1. dauerhaft: Waschen bei einer vollen Waschmaschine sowie 2. Trocknen an der Außenluft und 3. die Wiedernutzung der Stoffwindel bei einem zweiten Kind). Dieses Szenario ist jedoch kaum erreichbar.
Ein anderes Verhalten wie die dauerhafte Nutzung eines Trockners und das Waschen bei 90°C anstelle 60°C, würden bei der Nutzung von Stoffwindeln zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes um bis zu 75% gegenüber dem Basisszenario führen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist der ökologische Vorteil fragwürdig und nicht valide zu beziffern.
4. Fazit
Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen und aufgrund eines fehlenden konkret einschätzbaren ökologischen Vorteils ist aus Sicht von der Verwaltung von einem Zuschuss für Mehrwegwindeln abzusehen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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