Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Anmietung von Stellplätzen in unterschiedlichen Bereichen des BraWoParks für
10 Jahre Festmietzeit mit anschließender stillschweigender jährlicher Verlängerung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Aufgrund der Gesamtmieten über die Festlaufzeit handelt es sich bei diesen Anmietungen nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

Ausgangslage

 

Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, im BraWoPark den Neubau eines Büroturms BC III für einen zweiten Standort der Stadtverwaltung von der Eigentümerin Volksbank Braunschweig-Wolfsburg errichten zu lassen. Mit der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg ist am 15.07.2020 ein Mietvertrag über 30 Jahre abgeschlossen worden. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass ein bedarfsgerechtes Kontingent an Stellplätzen nach Fertigstellung des Neubaus und mit Einzug in das Gebäude angemietet wird.

 

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Braunschweig sollen 40 Stellplätze für Dienstwagen und dienstlich anerkannte Fahrzeuge sowie 6 Parkplätze für Besucher und Anlieferungen angemietet werden. 15 Stellplätze für Dienstwagen werden in der Tiefgarage des Neubaus durch die Vermieterin bereitgestellt, für die auch schon die Ladevorrichtungen für E-Mobilität hergestellt sind. Die restlichen 25 Stellplätze für Dienstwagen/dienstlich anerkannte Fahrzeuge sollen auf dem Parkdeck I (überdacht und Mieterkennzeichnung) des Shoppingcenters angemietet werden.

 

Sachverhalt

 

Sämtliche Stellplätze sollen für eine feste Mietdauer von zehn Jahren angemietet werden.

 

Im Anschluss an diese Festlaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um ein Jahr, sofern kein Vertragspartner mindestens neun Monate vor Mietende das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.

 

Die Mietverhältnisse beginnen zum 01.09.2023.

 

Die Miethöhe ist als angemessen zu betrachten.

 


 

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