Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21630
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Anmietung von Stellplätzen am BC III, Tiefgarage, Willy-Brandt-Platz 13 und Parkdeck 1, BraWo-Allee 1, für Dienstwagen der Stadt Braunschweig im Mobilitätspool bei FB 67 und dienstlich anerkannte Fahrzeuge des FB 40 nebst Besucherstellplätzen vor dem Gebäude BC III
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 40 Fachbereich Schule; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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08.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Aufgrund der Gesamtmieten über die Festlaufzeit handelt es sich bei diesen Anmietungen nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.
Ausgangslage
Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, im BraWoPark den Neubau eines Büroturms BC III für einen zweiten Standort der Stadtverwaltung von der Eigentümerin Volksbank Braunschweig-Wolfsburg errichten zu lassen. Mit der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg ist am 15.07.2020 ein Mietvertrag über 30 Jahre abgeschlossen worden. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass ein bedarfsgerechtes Kontingent an Stellplätzen nach Fertigstellung des Neubaus und mit Einzug in das Gebäude angemietet wird.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Braunschweig sollen 40 Stellplätze für Dienstwagen und dienstlich anerkannte Fahrzeuge sowie 6 Parkplätze für Besucher und Anlieferungen angemietet werden. 15 Stellplätze für Dienstwagen werden in der Tiefgarage des Neubaus durch die Vermieterin bereitgestellt, für die auch schon die Ladevorrichtungen für E-Mobilität hergestellt sind. Die restlichen 25 Stellplätze für Dienstwagen/dienstlich anerkannte Fahrzeuge sollen auf dem Parkdeck I (überdacht und Mieterkennzeichnung) des Shoppingcenters angemietet werden.
Sachverhalt
Sämtliche Stellplätze sollen für eine feste Mietdauer von zehn Jahren angemietet werden.
Im Anschluss an diese Festlaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um ein Jahr, sofern kein Vertragspartner mindestens neun Monate vor Mietende das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
Die Mietverhältnisse beginnen zum 01.09.2023.
Die Miethöhe ist als angemessen zu betrachten.
