Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hintergrund

Bereits im Rahmenprojekt R 14 des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK 2030 wird eine „Kulturraumzentrale“ als das Herzstück der zukunftsorientierten Kulturförderung“ definiert. Als Aufgaben werden u. a. die Vermittlung von Räumen und Orten an Kulturschaffende genannt. Zudem soll die Kulturraumzentrale als Servicestelle für Beratung und Unterstützung dienen. Im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) wurde von den beteiligten Kulturschaffenden erneut der Bedarf nach einer zentralen Anlaufstelle u. a. für ein breites Spektrum von Beratungen formuliert. Als Arbeitstitel wurde hierfür zunächst der Begriff „Kulturkümmerei“ gewählt. Zwischen der Idee einer „Kulturraumzentrale“ und der Idee einer „Kulturkümmerei“ gibt es folglich zahlreiche Schnittstellen. Da bezüglich der Begriffs „Kulturkümmerei“ im Laufe des Prozesses vielfach auch Bedenken geäert wurden, wurde der Begriff „Kulturkümmerei“ im Abschlussbericht des KultEP mit dem Begriff „Kulturraumzentrale“ ersetzt (vgl. Drs.-Nr. 22-18910).

 

Konzept einer Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt

Um ein Konzept für eine Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt zu entwickeln, wurden Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt!“ beantragt. Mit der partizipativen Konzeptentwicklung waren die Unternehmen STADTart und Urban Catalyst beauftragt worden. Insgesamt wurden drei Workshops durchgeführt. Der erste fand am 21.11.2022 im Roten Saal mit Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienbranche statt, der zweite am 15.12.2022 in der halle267 städtische galerie braunschweig mit Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche. Am dritten und letzten Workshop am 17.01.2023 im 381 nahmen sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Kultur- als auch der Immobilienbranche teil. Verwaltungsseitig waren jeweils die Kultur- und Wirtschaftsverwaltung vertreten. Im Mai 2023 wurde das Konzept fristgerecht vorgelegt und wird nun von den Autoren im AfKW am 17.08.2023 vorgestellt.

 

Die Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt soll ein zentrales Instrument der kulturellen Stadtentwicklung sein. Ihre Zielsetzung soll es sein, kulturelle (Zwischen-)Nutzungen und Projekte in Leerständen sowie Kunst- und Kulturprojekte im innerstädtischen öffentlichen Raum zu initiieren, zu vermitteln und zu ermöglichen, u. a. durch umfassende Beratung der Kulturschaffenden bei der Durchführung von Zwischennutzungen in Leerständen sowie im innerstädtischen Stadtraum. Damit sollen die Innenstadt belebt sowie die Teilhabe und die Sichtbarkeit von Kunst und Kultur gestärkt werden.

 

Die Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt ist als ein erstes Modul einer gesamtstädtischen Kulturermöglichungszentrale im Sinne einer „Kulturkümmerei“ zu verstehen, die umfassende Beratungs- und Serviceleistungen für Kunst- und Kulturschaffende bieten und die Entwicklung von Projekten in den Handlungsfeldern des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) unterstützen soll.

 

r die Umsetzung sollen Mittel aus dem Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ beantragt werden (vgl. hierzu Drs.-Nr. 22-18302-01 sowie Drs.-Nr. 23-21251). Im Falle eines positiven Bewilligungsbescheids wären nach aktuellem Planungsstand die Personalkosten für die Anlaufphase gesichert.

 

Zur schrittweisen Umsetzung der Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt wird von der Verwaltung auf der Basis des von den Autoren im AfKW vom 17.08.2023 vorgestellten Konzeptes eine Beschlussvorlage erarbeitet.



 

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Anlagen

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